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Lange Haftstrafe für angeklagten Ehemann nach Machetenschlägen

  
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Zu acht Jahren Haft hat das Heilbronner Landgericht im Macheten-Fall von Gundelsheim den 53 Jahre alten Angeklagten verurteilt.


 

Die Richter zogen die extreme Brutalität der Tat heran. Mit mindestens zehn Machetenschlägen hatte der Gundelsheimer im September 2013 auf offener Straße auf den neuen Partner seiner Ehefrau eingeschlagen. Das Opfer überlebte die Tat schwerst verletzt, ist bis heute arbeitsunfähig.

Wenige Tage vor der Tat hatte die Ehefrau samt dem gemeinsamen Sohn ihren auch zuvor bereits gewalttätigen Mann nach 13 Ehejahren verlassen.

Ohne große Regung nahm der Angeklagte das Urteil entgegen. Richter Roland Kleinschroth schärfte dem Verurteilten eindringlich ein, endlich die Verantwortung für die Tat zu übernehmen und nicht auf andere zu schieben. „Hören Sie auf mit diesem unsäglichen Selbstmitleid“, sagte der Richter. Er solle nicht weiter vor der eigenen Schuld davonlaufen. cf

 


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