Macheten-Täter war gegen Ehefrau schon gewalttätig
Landgericht verurteilt Gundelsheimer nach brutaler Attacke auf offener Straße zu acht Jahren Haft
Es waren mindestens zehn Machetenschläge auf offener Straße gegen den Kopf, Arme und Beine eines anderen Menschen. Mit unvorstellbarer Brutalität hat ein 53-jähriger Gundelsheimer im September 2013 auf den neuen Partner seiner Ehefrau wie von Sinnen eingeschlagen. Als das Heilbronner Landgericht ihn gestern zu acht Jahren Haft verurteilt, zeigt der Angeklagte keine sichtbare Regung. Und auch als Richter Roland Kleinschroth ihn streng ermahnt, die Verantwortung für diese Tat nicht länger bei anderen zu suchen und „mit dem unsäglichen Selbstmitleid aufzuhören“, blickt Uwe W. stoisch nach vorn und spielt mit einem Armband.
Aus „allen Poren“ habe das Opfer nach den Attacken mit der scharfen Waffe mit einer Klingenlänge von 45 Zentimetern geblutet, stellt der Richter fest. Nur durch großes Glück und schnelle Notarzthilfe überlebte der Mann – der heute noch arbeitsunfähig ist, einen Arm und acht Finger nicht richtig bewegen kann.
Sohn fleht
Am Tatbestand des versuchten Totschlags hat das Gericht keine Zweifel. Weil der Angeklagte, der keinen Schulabschluss hat, nach Angaben seiner Ehefrau bereits vorher mit Gewalt gedroht hatte; und weil er am Tattag neben der Machete auch eine geladene Gaspistole und eine Armbrust im Auto hatte. Wenige Tage zuvor hatte die Ehefrau Uwe W. verlassen und war mit dem gemeinsamen Sohn zu ihrem neuen Partner gezogen. Es war ein Schlussstrich nach einer rund 13-jährigen Ehe, die offenkundig durch wiederkehrende Gewalt des cholerischen Ehemannes geprägt war.
Regelmäßige Schläge listet der Richter auf, ein Würgen und eine weitere Szene, als der Ehemann seine Frau von einer Betriebsfeier holt, sie ins Auto zerrt, in den Wald fährt und dort in den Schnee stößt. Der Anlass: Sie war auf der Feier etwas länger geblieben als angekündigt. Um die Ehe noch zu retten, schlägt Uwe W. eine Paris-Tour vor. Auf der Rückfahrt beschleunigt er in einem weiteren Anfall den Wagen auf Tempo 180 und droht, alle umzubringen. Erst als der Sohn vom Rücksitz flehend ruft, „Papa, ich will nicht sterben“, nimmt er den Fuß vom Gas.
Eigene Affäre
Als „Treppenwitz“ bezeichnet der Richter Vorwürfe des Angeklagten, seine Ehefrau habe durch ihre Trennung die Macheten-Attacke verschuldet. Wenige Jahre zuvor hatte Uwe W. selbst eine Affäre. Er zeugte eine Tochter – kümmerte sich aber nicht um das Kind. „Sie haben bis zuletzt keine Einsicht in das Unrecht ihrer Tat gezeigt“, schärft ihm der Richter ein.
Als „überzeugend“ bewertet Nebenklageanwalt Thorsten Binder die Urteilsbegründung. Für seinen Mandanten, das Opfer der Attacke, stehe erst einmal „die gesundheitliche Entwicklung“ im Vordergrund.
Eine Begründung, warum er ausgerechnet eine Machete einsetzte, lieferte der Angeklagte durch eine Aussage in dem Verfahren selbst. Der 53-Jährige, von Statur eher schmächtig, bekannte, dass er „kein Schwarzenegger“ sei.

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