Friseurin aus der Region scheitert mit Corona-Klage
Es ist ein Urteil, das Signalwirkung haben dürfte: Das Oberlandesgericht Stuttgart hat die Klage einer Friseurin aus dem Landkreis Heilbronn abgewiesen. Die Unternehmerin forderte eine Entschädigung vom Land, weil ihr Salon im Corona-Lockdown schließen musste.

Dass die Friseurin schlechte Karten hat, war schon im Verlauf der Verhandlung im Dezember klar geworden. Damals hatten die Richter ausgeführt: Eine Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz könne es nur dann geben, wenn die Unternehmerin selbst infiziert oder Kontaktperson eines Infizierten gewesen sei und deswegen ihren Beruf nicht hätte ausführen können. Das war nicht der Fall, vielmehr hätten die Schließungen weite Teile des gesellschaftlichen Lebens betroffen. Konkret ging es um das Frühjahr 2020, als der Salon der Klägerin wie weite Teile des Einzelhandels hatte schließen müssen.
Ähnliche Fälle werden noch verhandelt
Auch bezeichneten die Richter die Betriebsschließungen als "verhältnismäßig", das hatte auch das Bundesverfassungsgericht in vergleichbaren Fällen festgestellt. Die Friseurin sah sich in ihrer Existenz bedroht und forderte zunächst eine Entschädigung vom Heilbronner Gesundheitsamt.
Mit einer Klage vor dem Landgericht Heilbronn forderte sie erfolglos einen Vorschuss und scheiterte jetzt auch in zweiter Instanz. Eine Revision vor dem Bundesgerichtshof wäre jedoch möglich. Beim Oberlandesgericht Stuttgart stehen eine Reihe ähnlicher Fälle zur Verhandlung an. Auf Schadensersatz haben unter anderem Betreiber eines Yogastudios und eines Campingplatzes geklagt.


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