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Heilbronner Prozess um Totschlag muss von vorne starten

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Der Anwalt des Angeklagten meldet sich krank. Deshalb kann das Landgericht Heilbronn eine zwingend notwendige Frist nicht einhalten.

Weil sich der Anwalt des Angeklagten am Freitag krank gemeldet hat, musste die Schwurgerichtskammer des Heilbronner Landgerichts den Prozess gegen einen 30-jährigen Heilbronner komplett absetzen.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, im November seiner Lebensgefährtin eine Tequilaflasche auf den Kopf geschlagen zu haben. An den Folgen der Verletzungen sei sie in der selben Nacht gestorben. Seit Anfang Mai verhandelt die Kammer in dieser Strafsache. Jetzt muss der Prozess neu aufgerollt werden. Wann die Verhandlung wieder von vorne beginnt, ist unklar.

 


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Weil er mit einer Tequilaflasche auf den Kopf seiner Freundin geschlagen haben soll, wirft die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten Totschlag vor.
Foto: Andreas Veigel
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Verhandlung hätte zwingend fortgesetzt werden müssen

Damit der Prozess hätte fortgesetzt werden können, hätte die Hauptverhandlung zwingend am Freitag wieder aufgenommen werden müssen. Grund: Der vorangegangene Verhandlungstag war vor drei Wochen. Länger darf ein Prozess laut Strafprozessordnung nicht unterbrochen werden. Für den für Freitag angesetzten Termin habe sich Lars Middendorf, Rechtsanwalt des Beschuldigten, aber krank gemeldet, so das Gericht. Einen Vertreter habe er nicht schicken können, heißt es weiter.

Gericht versucht vergeblich, den Anwalt zu erreichen.

Dabei hätten an diesem vierten Prozesstag der Vater und die Schwester des Opfers aussagen sollen. Im Zeugenstand erwartet wurden außerdem die beiden Brüder des Angeklagten. Daraus wurde nichts, weil die Verhandlung ohne Rechtsbeistand des Beschuldigten nicht geführt werden darf. Um den Prozess noch zu retten, so das Gericht weiter, habe man den ganzen Tag über versucht, den Rechtsanwalt des Beschuldigten zu erreichen - ohne Erfolg.

Angeklagter kommt womöglich vorläufig frei

Jetzt besteht die Möglichkeit, dass der Angeklagte auf freien Fuß gesetzt wird. Denn laut Strafprozessordnung darf eine Untersuchungshaft nicht länger als sechs Monate dauern. Die Zeit während der Verhandlung ist davon ausgenommen. Laut Gericht befindet sich der türkische Staatsbürger seit 7. November in Untersuchungshaft. Ob er das Gefängnis verlassen darf, entscheidet das Oberlandesgericht.

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