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Trotz Beweisen

Kamen Behörden spät in die Gänge? Heilbronner Betrugsopfer von Ermittlern enttäuscht

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Der Heilbronner Geschäftsführer Michael Pfäffle ist Opfer eines Betrugs geworden und stört sich an der Arbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft. Der Fall lässt ihn weiterhin nicht los.

Geschäftsführer Michael Pfäffle im Kärcher Center Heilbronn. Foto: Archiv
Geschäftsführer Michael Pfäffle im Kärcher Center Heilbronn. Foto: Archiv  Foto: Hoffmann, Adrian

Es ist jetzt sieben Monate her, dass Michael Pfäffle aus Heilbronn einem Betrug zum Opfer gefallen ist. Obwohl er früh die Polizei informierte und stichhaltige Beweise gleich mitlieferte, kamen die Behörden erst spät in die Gänge.

Die Heilbronner Staatsanwaltschaft gestand einen Fehler ein – Sprecherin Mareike Hafendörfer bezeichnete eine zwischenzeitliche Einstellung des Verfahrens als Irrtum. Jetzt allerdings ist das Verfahren tatsächlich vorläufig eingestellt und wird das wohl auch bleiben. "Gründe: Der Beschuldigte ist für längere Zeit abwesend beziehungsweise unbekannten Aufenthalts", heißt es in einem Schreiben, das Pfäffle von der Staatsanwaltschaft erhielt.

Seine Kritik an der Arbeit der Staatsanwaltschaft hatte Pfäffle bereits geübt. Er wolle auch nicht nachkarten, sagt er im Gespräch mit unserer Redaktion. Doch zwei Fragen seien für ihn offen geblieben. Wie berichtet, war Pfäffle mutmaßlich von einem arabischen Mann um Kärcher-Reinigungsgeräte im Wert von 40.000 Euro betrogen worden. Der Mann hatte die Ware geleast und sie mutmaßlich weiterverkauft.

Heilbronner Betrugsopfer hält Vorgehen der Behörden für verbesserungsfähig

Pfäffle fragt sich: Hätte die Polizei auch gleich ermitteln dürfen, ohne Erlaubnis der Staatsanwaltschaft? Immerhin hatte er konkrete Angaben geliefert, wo sich die gestohlenen Geräte befinden. Mareike Hafendörfer erklärt, dass bei Betrugsdelikten sehr oft eine vertragliche Beziehung zwischen den Beteiligten bestehe, so dass die Unterscheidung zwischen einem Betrug und einer bloßen Vertragsverletzung nicht immer eindeutig zu treffen sei. Nur im ersten Fall bestünde ein Anfangsverdacht zur Aufnahme von Ermittlungen, im letzten nicht oder nicht eindeutig.

Gerade in diesen Fällen könne häufig seitens der Polizei nicht sicher beurteilt werden, ob der vorgetragene Sachverhalt ausreiche, einen Anfangsverdacht gegen eine bestimmte Person zu begründen. Daher werde der Sachverhalt häufig zunächst der Staatsanwaltschaft mit der Bitte um Würdigung vorgelegt.

Für polizeiliche Ermittlungen sei aber nicht pauschal eine Zustimmung der Staatsanwaltschaft erforderlich, führt Hafendörfer aus. Entscheidungen treffe die Polizei abhängig vom Einzelfall. Es wäre für die Polizei möglich gewesen, den Verkaufsraum zu kontrollieren, in dem Pfäffle die gestohlene Ware vermutete – allerdings: "Ob das aus ermittlungstaktischer Sicht sinnvoll ist, ist im Einzelfall zu entscheiden, weil ja mögliche Tatverdächtige argwöhnisch werden könnten."

Heilbronner Betrugsopfer von Behörden enttäuscht: Offizielle Schreiben trafen spät ein

Die zweite Frage, die sich Pfäffle heute stellt: Wieso erhält er Briefe der Staatsanwaltschaft immer exakt drei Wochen, nachdem das Schreiben verfasst wurde? Wäre er anfangs früher über die irrtümliche Einstellung informiert worden, hätte er früher intervenieren können, argumentiert er.

Mareike Hafendörfer von der Staatsanwaltschaft sagt dazu, dass die Zeiträume von drei Wochen Zufall wären. "Es gibt keinerlei Vorgaben oder ähnliches." Eine Verfügung werde vom Dezernenten getroffen und von den Serviceteams abgearbeitet, wobei die Arbeit je nach Priorität behandelt werde. "Sind in einem Poststapel auch Haft- oder Führerscheinsachen vorgelegt, sind diese als besonders eilbedürftig vorrangig abzuarbeiten." Verfügungen über Einstellungen seien ja zudem in den allermeisten Fällen abschließend, "eine Beschwerde gegen diese Entscheidung der Ausnahmefall".

Pfäffle hat nach seiner Erfahrung mit Polizeiarbeit den Eindruck, dass die Polizei "mehr Kriminalitätsverwalter als -bekämpfer" sei. Hafendörfer sieht das anders. Die subjektive Einschätzung eines Anzeigeerstatters in einem Einzelfall sei nicht geeignet, über diesen hinaus allgemeingültige Schlüsse zu ziehen. "Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Polizei sind täglich mit der Kriminalitätsbekämpfung beschäftigt und erzielen hierbei auch durchaus gute Erfolge."

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