Energiebonus ist bei Experten umstritten
Der Heizkostenzuschuss entlastet Geringverdiener. Doch Hartz-IV-Empfänger werden dabei nicht berücksichtigt.

Unter den explodierenden Energiepreisen leiden die Bürger, nicht nur in der Region. Zwar müssen alle für Gas, Strom, Heizöl und Benzin tiefer in die Tasche greifen, aber wer mehr Geld hat, den belastet das weniger.
Jetzt hat die Bundesregierung einen einmaligen Heizkostenzuschuss für Empfänger von Wohngeld und Ausbildungsförderung, etwa Bafög, beschlossen. Er soll für Wohngeldhaushalte 135 Euro betragen, für Studierende 115 Euro. "Der Bonus ist grundsätzlich gut, auch weil es ihn ohne Antrag gibt", sagt Rolf-Dieter Walz von der Diakonie Heilbronn. "Wenn jemand nur 900 Euro zur Verfügung hat, dann sind 135 Euro Zuschuss richtiges Geld, das ist kein Nasenwasser."
Alfred Huber vom Mieterbund fragt sich, ob der Zuschuss auch längerfristig nötig ist
Für den Bonus ist auch Alfred Huber vom Mieterbund Heilbronn. Es müsse aber geprüft werden, ob der Zuschuss nicht nur einmalig, sondern auf längere Zeit notwendig sei.
Andre Sommer, Geschäftsführer der Diakonischen Bezirksstelle in Neuenstadt, findet: "Der Ansatz ist gut, aber unzureichend, weil er andere Personenkreise vergisst."
Menschen wie Anna M., die ihre Kinder allein erzieht. Termine erledigt sie möglichst zu Fuß, den Kinderwagen nimmt sie für Einkäufe mit, um Benzin zu sparen. Die Wäsche trocknet auf dem Dachboden, gebügelt wird selten - wegen des Stroms. Doch im Lockdown 2021 waren die Kinder monatelang zu Hause, Schulen und Kindergärten blieben pandemiebedingt geschlossen. Da hat sie mehr geheizt als sonst. Und weil es bis weit in den Frühling hinein kalt war, rechnet sie mit einer Nachzahlung für ihre 53-Quadratmeter-Wohnung.
Normalerweise wird die Nachzahlung übernommen
Die begleicht auf Nachfrage der Hartz-IV-Bezieherin sonst das Jobcenter - wie auch bei Rentnerin Judith S.. Sie duscht, statt zu baden, und hält die Wohnung konstant auf 23 Grad. "Letztes Jahr war der Winter schlimm. Ich bin 100 Prozent sicher, dass ich nachzahlen muss." Auch sie setzt als Bezieherin von Grundsicherung darauf, dass der Betrag übernommen wird.
Das klappt aber nur, wenn es sich um "angemessene Heizkosten" handelt, so Sozialberater Sommer. Doch was heißt derzeit angemessen? Die Berechnungsgrundlage stamme aus der Zeit vor der Preisexplosion. Zudem lebt seine Klientel meist in nicht perfekt isolierten Wohnungen, sondern in " zugigen Buden". Seine Prognose: "Das gibt ein dickes Problem, auf das die Menschen keinen Einfluss nehmen können." Viele hätten bislang kaum ein Bewusstsein für die Schwierigkeiten, die in Form der nächsten Nebenkosten auf sie zurollten - und in weiterer Zukunft.
Tatsächlich ist die aktuelle Preissteigerung, die sich erst nach der nächsten Abrechnung niederschlägt, enorm. "Allein seit April 2021 sind die Handelspreise für Gas um 400 Prozent gestiegen, im Vergleich zu 2020 haben sie sich mehr als verzehnfacht", sagt Frank Schupp, Geschäftsführer der Heilbronner Versorgungs GmbH.
Familien zahlen nun deutlich mehr
Der durchschnittliche Erdgaspreis für ein Einfamilienhaus mit Jahresverbrauch von 20 000 Kilowattstunden (kWh) sei gegenüber 2021 um 73 Prozent gestiegen, von 7,1 Cent auf 12,2 Cent. Im Mehrfamilienhaus um 83 Prozent. Statt 1412 Euro zahlt eine Familie im Haus nun satte 2442 Euro jährlich.
Die Zeag muss viele Neukunden aufnehmen
Dass die Zeag zusätzlich zu ihren 90.000 Kunden von tausenden Neukunden geflutet werde, berichtet Sprecherin Anja Leipold. Viele Günstiganbieter hätten Insolvenz angemeldet. Sie hätten den Strom erst beschafft, wenn der Kunde bestellt habe, die Zeag ordert im Voraus. Für die Neukunden zahlt das Unternehmen nun aktuelle Marktpreise. Maria F. jedenfalls ist froh, dass sie überhaupt zum Grundversorger wechseln konnte. 560 Euro hat ihr privater Anbieter zuletzt von ihr verlangt, "obwohl ich nur 5500 Kilowattstunden im Jahr brauche." Jetzt zahlt sie erleichtert den Wechslertarif. "Ich habe ja fast nur noch für den Strom gearbeitet."
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