Einschränkungen wegen Corona: Was ab Montag wieder geht
Aufgrund der niedrigeren Infektionszahlen treten ab nächsten Montag in Baden-Württemberg weitere Lockerungen der Corona-Verordnung in Kraft. Welche das sind, lesen Sie hier in einer Übersicht.

Die Corona-Krise ging und geht mit vielen Beschränkungen des öffentlichen, aber auch des privaten Lebens einher. Da die Zahl der Neuinfektionen etwas zurückgegangen ist, haben sich Bund und Länder darauf geeinigt, nach den Geschäften, Friseuren und Gottesdiensten ab Montag weitere Öffnungen vorzunehmen.
Hier ein kleiner Überblick darüber, was dann in Baden-Württemberg wieder möglich ist:
Ein Restaurantbesuch
Gaststätten dürfen unter Auflagen wieder öffnen. Zu diesen gehören zum Beispiel Abstandsregelungen von 1,5 Metern, dass Tische vorab reserviert werden müssen, ist kein Bestandteil der Verordnung des Landes. Zudem ist eine Bedingung, dass die Gastronomen Namen und Kontaktdaten der Besucher sowie den Zeitpunkt des Gaststättenbesuchs notieren, sobald Gäste ein Lokal betreten. So soll bei einer Erkrankung mit dem Virus die Infektionskette nachvollzogen werden können. Diese Regelung betrifft auch Eisdielen und Cafés.
Kitas öffnen eingeschränkt
Auch Kitas dürfen ab Montag eingeschränkt wieder öffnen. Erlaubt sind maximal 50 Prozent der Kinder, die normalerweise in die jeweilige Kita gehen. Kinder in der erweiterten Notbetreuung oder mit besonderem Förderbedarf haben Vorrang.
Besuche im Krankenhaus oder Pflegeheim
Das Besuchsverbot in Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen wird gelockert. Pro Patient und Tag ist im Krankenhaus nur ein Besucher erlaubt. Wer in einer Pflegeeinrichtung lebt, darf pro Tag einmal Besuch von maximal zwei Personen bekommen. Ziel ist es, Menschenansammlungen zu vermeiden, sodass der Mindestabstand eingehalten werden kann. Auch müssen die Besucher einen Mund-Nase-Schutz tragen. Für hochgradig infektionsgefährdete Patientengruppen muss das Krankenhaus besondere Schutzmaßnahmen erlassen, die bis zu einem kompletten Besuchsverbot gehen können.
Besuche von Ausflugszielen an der frischen Luft
Freizeiteinrichtungen an der frischen Luft, wie etwa Ausflugsziele wie Schlossgärten oder Parks für die man bezahlen muss, dürfen wieder öffnen. Freizeitparks sind von dieser Regelung ausgenommen.
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Übernachtungen auf Campingplätzen und in Ferienwohnungen
Campingplätze können ab dem 18. Mai wieder besucht werden, allerdings nur für Übernachtungen in Wohnwagen, Wohnmobilen oder festen Mietunterkünften. Zelten ist weiterhin verboten. Auch Ferienwohnungen und vergleichbare Unterkünfte dürfen ab Montag wieder Gäste aufnehmen. Das gilt allerdings nur, wenn eine Küche und sanitäre Anlagen vorhanden sind. Die Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen ist nicht erlaubt.
Zur Berufsschule gehen
Auszubildende im ersten Lehrjahr sollen ab dem 18. Mai wieder zur Berufsschule gehen können. Schrittweise sollen dann die entsprechenden Bildungsstätten öffnen. Auch die Weiterbildung an den Volkshochschulen soll dann wieder eingeschränkt möglich sein.
Besuche von mehr Menschen
Die Grenze von fünf Personen des erweiterten Familienkreises in privaten Räumen gilt bereits seit dem 11. Mai nicht mehr. Der erweiterte Familienkreis umfasst unter anderem Eltern, Geschwister, Großeltern, Kinder und Enkel. Nun können auch Angehörige eines weiteren Haushaltes zu Besuch kommen.
Treffen im Freien von zwei Haushalten
Ebenfalls seit dem 11. Mai dürfen sich auch Menschen aus zwei verschiedenen Haushalten draußen treffen. Ob Familie oder Wohngemeinschaft spielt dabei keine Rolle. Auch die Anzahl der Leute ist irrelevant, solange sie aus lediglich zwei Haushalten kommen.
Sport im Freien
Alle Sportarten, die im Freien ausgeführt werden können, sind auch seit letzten Montag wieder erlaubt. Allerdings gelten hier strenge Vorschriften. Bei Sportarten wie Leichtathletik, Tennis und Reiten sind die Hygiene- und Abstandsregelungen problemlos einzuhalten. Bei Fuß-, Volley- oder Handball und anderen Mannschaftssportarten wird es schwieriger. Denn: Es muss während der gesamten Trainingseinheit ein Abstand von 1,5 Metern zwischen allen Sportlern eingehalten werden. Maximal fünf Personen dürfen an einer Trainingseinheit teilnehmen.
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Kommentare
difoni Niedernhall am 18.05.2020 09:16 Uhr
Erst langsam (klar, ist ja eine erst kurz bekannte Erkrankung) erkennt man die Folgeschäden, an Lunge, Leber, Hirn, die eine Covid-19 Erkrankung hat. Auch wenn sie bei "Nicht-Risikopatienten" mild verläuft.
Diese Einschränkungen für den Rest des Lebens wünsche ich niemandem. Daher gilt: sich sebst schützen und andere schützen, bis die Forschung z.B. einen zuverlässingen Impfstoff hat.
Ich empfehle den Podcast:
https://www.swr.de/swr1/bw/swr1leute/paul-vogt-106.html
OK, für einige hier "Systemmedien" und "gleichgeschaltet"
aber ich höre lieber auf Wissenschaftler als auf das Bauchgefühl.
Mario Hommel am 18.05.2020 07:10 Uhr
Wie kommen sie, werter Herr Peters, eigentlich dazu jemandem mit einer unglaublichen Arroganz zu unterstellen etwas nicht verstehen zu können?
Vielleicht ist es doch so, dass sie selbst derjenige sind der etwas nicht versteht, das zB. aktuell 25.000 Infektionen auf 83 Mio. Einwohnern kommen, es sich nicht um ein hoch ansteckendes Virus handelt (Heinsberg Studie) nicht um Marburg, Ebola oder ähnlich hoch ansteckende, sehr gefährliche Viren.
Es ist doch nun wirklich nicht schwierig die Zahlen , zB. des statistischen Bundesamtes, zu lesen.
Ich habe keinerlei Verständnis für Leute die andere Maßregeln wollen, die meinen die einzig richtige Meinung zu vertreten.
Doch werter Herr Peters, von Notstandsgesetzen wie sie es nennen, habe ich schon gelesen.
In den 1920/30er Jahren waren solche Maßnahmen sehr beliebt - in was das gemündet hat werden sie hoffentlich wissen. Möchten SIE solche Zustände gerne wieder haben?
...was ist daran so schlimm - nicht zu fassen so eine Aussage in Zusammenhang mit Notstandsgesetzen!
Darum gilt heute um so mehr: Wer in der Demokratie schläft wacht in der Diktatur auf !
Rüdiger Peters am 17.05.2020 19:56 Uhr
Liebe Frau Dr. Peters,
offensichtlich haben Sie noch nicht verstanden wie ernst die Sache ist. Ich habe keinerlei Verständnis für Personen die die
Sache herunterspielen und meinen sie müssten ihre Grundrechte auf der Straße verteidigen. Noch nie was von Notstandsgesetzte gehört , die halt einmal die Grundrechte beschränken was ist daran so schlimm.
Zuzana Dr. Peters am 16.05.2020 00:56 Uhr
Entschuldigung, Buchstabe T fehlt 2 x mal in "ernsthafte"
Zuzana Dr. Peters am 15.05.2020 20:14 Uhr
Guten Tag, ich bin Ärztin, ganz normale Anästhesistin, keine politische Zugehörigkeit, z.Z. in der Rente.
Covid -19 Infektion ist bei den Risiko Gruppen eine ernshafte Erkrankung, aber die Grippe ist bei der Risiko Gruppe eine genauso ernshafte Erkrankung. Anfangs 2018 ist meine nur 40-jährige liebe Nachbarin an der Grippe gestorben. Ja, dabei hatte damals keiner eine Horrorvision und hysterische Angst verbreitet und die Epidemie ging dann im Frühjahr zu Ende. Im Herbst 2018 kam eine neue Grippenwelle mit dem erneut mutierten Virus, wobei die Impfung nur gegen den "alten " Virus-Typ vorhanden war. Und so geht es weiter. Wer, bitteschön, garantiert, dass Corona Virus nicht mutiert und im Herbst sich nicht eine neue Welle mit dem mutierten Virus verbreitet?
Wollt Ihr alle weiter so leben? Angst, kaputte Wirtshaft, keine Schulausbildung für Kinder, soziale Isolation, keine Live-Kultur! Nur Brot und Geister Fußballspiele vorhanden. Deutschland ist doch ein Land mit einem sehr hohen Kulturniveau und Tradition. Kehren wir kulturell zu der Urzeit zurück? Ach nein, wir haben doch Medien, Talkshows und 20 x mal wiederholte Thriller im TV oder Netflix u.a.
Heute bei Kaufland, wie immer am Wochenende, große Schlangen vor den Kassen, die dank den 1,5 m Abständen bis in die hintere Abteilungen reichen, in den Gängen quetschen sich Leute nach vorne, die etwas von der Drogerie brauchen, dann müssen sie wieder ohne Abstand nach hinten sich einzureihen, es ist eine hygienische Katastrophe, absolut sinnlos. Ein ältere Mann schnappt nach Luft, zieht sich die Maske unter die Nase, sagt Entschuldigung, er habe Asthma, hat eine Bescheinigung vom Hausarzt, aber ohne die Maske wird er als Verbrecher angeschaut, so leidet er lieber.
Das finde ich sehr traurig, denke ich bin da nicht alleine, hoffe auf ein baldiges Ende der Einschränkungen. Vergleichen Sie, bitte, die Lebensfreude und Sterblichkeit der Tieren im Käfig mit den Tieren, die im Freien leben.