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EBM-Papst: Über die selbst vereinbarte Mehrarbeit entscheidet jetzt das Gericht

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Mit dem Betriebsrat war sich der Hohenloher Ventilatorenhersteller EBM-Papst über das "Bündnis für Arbeit" eigentlich einig. Viele Jahre wurde die Regelung akzeptiert. Jetzt wird das Thema allerdings vor Gericht verhandelt.

Nicht alles darf zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat geregelt werden. Für manches sind die Tarifparteien zuständig.
Nicht alles darf zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat geregelt werden. Für manches sind die Tarifparteien zuständig.  Foto: Schmidt, Christoph

Bei den Betriebsratswahlen in den nächsten Wochen wird es an manchen Ecken spannend. Bei EBM-Papst in Mulfingen etwa wird es eine Listenwahl geben und nicht die verbreitete und eigentlich auch von der Gewerkschaft bevorzugte Persönlichkeitswahl. Gleich zehn dieser Listen stehen beim Ventilatorenhersteller zur Wahl.

Uwe Bauer, der Erste Bevollmächtigte der IG Metall Schwäbisch Hall, spricht von "ganz schönen Differenzen" im Unternehmen. Und das, obwohl EBM-Papst als zweitgrößter Arbeitgeber Hohenlohes viel in die Zukunft des Standorts investiert.

Sieben Klagen abgewendet - eine aber nicht

Für Unmut bei einigen Mitarbeitern sorgt aber das sogenannte Bündnis für Arbeit, das schon vor vielen Jahren zwischen Betriebsrat und Geschäftsführung ausgehandelt wurde. Es sieht 1,5 unbezahlte Wochenstunden Arbeit vor und garantiert im Gegenzug die Übernahme von Azubis und einen Kündigungsschutz.


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Petra Neumann, Betriebsrätin bei Bürkert (v.l.), Uwe Bauer, Erster Bevollmächtigter IG Metall Schwäbisch Hall, Gewerkschaftssekretärin Saskia Gentner und Hornschuch-Betriebsratsvorsitzende Sabine Kühn.
Foto: Gleichauf
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Betriebsräte: Für die Kollegen das Beste herausholen


Zudem habe das Unternehmen in den vergangenen Jahren eine Erfolgsbeteiligung ausgeschüttet, die weit über den Gegenwert der 1,5 Stunden hinausging, argumentierte das Unternehmen. Geklagt wurde gegen die Mehrarbeit trotzdem.

Von acht eingereichten Klagen endeten sieben mit einem Vergleich. Einer Mitarbeiterin, die nun auch wieder für den Betriebsrat kandidiert, wurde vom Arbeitsgericht Crailsheim in erster Instanz allerdings recht gegeben. Jetzt geht es weiter zum Landesarbeitsgericht.

Tarifpartner sind gefragt, nicht der Betriebsrat

Für Bauer ist offensichtlich, dass Abmachungen zur Arbeitszeit nur die Tarifpartner treffen dürfen. So etwas im eigenen Unternehmen mit dem Betriebsrat zu regeln, sei nicht erlaubt. "Das hat ja auch gute Gründe. Intern bin ich erpressbar", sagt Bauer. Auseinandersetzungen in diesem Bereich störten dann unter Umständen auch den Betriebsfrieden.

Bauer weist auch darauf hin, dass EBM-Papst bereits Erfahrung mit dem Tarifvertrag habe. "Die Standorte Landshut, St. Georgen und Herbolzheim sind tarifgebunden. Da ist es für Mitarbeiter in der Zentrale umso schwerer zu verkraften, wenn sie schlechter dastehen als die Kollegen", sagt Bauer.

Nachdem Gründer Gerhard Sturm als operativer Chef 2007 zurückgetreten war, habe die Identifikationsfigur gefehlt, sagt Bauer. EBM-Papst sei "einfach ein von einem Management geführter, internationaler Konzern". Aus diesem Grund brauche es eine professionelle Mitbestimmung.

 

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