Doppelgängerin-Mord: Nach Stichen in Herz und Lunge kommt jede Hilfe zu spät
Beim Doppelgängerin-Prozess in Ingolstadt berichtet eine Notfallärztin über Reanimationsversuche. Eine Rechtsmedizinerin liefert Obduktionsergebnisse und die Angeklagten wirken teilnahmslos.

Es war 23.38 Uhr, als die Notfallärztin in Ingolstadt zu einer leblosen Person auf der Rückbank eines Autos alarmiert wurde. Die Medizinerin stand am Donnerstag am 13. Verhandlungstag vor dem Landgericht Ingolstadt im Zeugenstand. Es geht um die Frage, wer den Mord an einer 23-jährigen Algerierin aus Eppingen verübte.
Angeklagt sind die 24-jährige Deutsch-Irakerin Schahraban K. und ihr 24-jähriger Bekannter Sheqir K. Sie stehen im Verdacht, die Frau aus Eppingen abgeholt und in einem Waldstück zwischen Massenbachhausen und Bad Rappenau-Fürfeld umgebracht zu haben. Mögliches Motiv: Schahraban K. habe ihren eigenen Tod vortäuschen wollen. Das Opfer sah ihr zum Verwechseln ähnlich.
Doppelgängerinnen-Mord in Ingolstadt: Aus dem Auto gezogen
Es war am 16. August 2022, in der Kaiserstraße in Ingolstadt. Auf dem Rücksitz eines dunklen Mercedes Coupé saß die leblose Khadidja O.. Gemeinsam mit einem Rettungssanitäter und einem Polizisten habe sie das Opfer aus dem Auto gezogen, auf die Straße gelegt und mit den Reanimationsversuchen begonnen, berichtete die 37-jährige Notfallärztin.
Die rechte Wange sei erheblich verletzt gewesen. "Wir haben das Gesicht nicht dicht bekommen." Blut sei aus dem Brustraum ausgetreten. "Es waren bereits sichere Todeszeichen vorhanden." 14 Minuten nach dem Eintreffen habe sie die Patientin für Tod erklärt.
Ein Rettungssanitäter, der die Ärztin begleitete, sprach von mehreren Verletzungen am Körper, aus denen Blut ausgetreten sei. Als der Vorsitzende Richter ein Foto des Innenraums des Autos auf die Leinwand projizierte, stockte der 24-jährige Rettungssanitäter. Er rang um Fassung. Schließlich erklärte er, dass es nicht möglich gewesen sei, die Wunden bei der Frau zu verschließen. "Das hätte bei der Menge an Verletzungen zu lange gedauert. Wir hätten die Reanimation abbrechen müssen."
Abwehrverletzungen an Händen
Eine Rechtsmedizinerin erklärte im Detail die Verletzungen der jungen Frau aus Eppingen. Demnach ließen sich bei der Obduktion 52 Stich- und neun Schnittverletzungen nachweisen. Nicht mitgezählt die zahlreichen Abwehrverletzungen an Händen und Unterarmen. Stellenweise seien die Stiche - mutmaßlich mit einem Messer verübt - bis tief ins Gewebe eingedrungen. "Das könnte zu einem Messer mit einer Klingenlänge von acht Zentimetern passen." Stich- und Schnittverletzungen habe man am ganzen Körper und im Gesicht nachweisen können. Khadidja O. habe eine erhebliche Menge an Blut verloren. "Verletzungen an Lunge und am Herzen haben zum Tod geführt."
Neben der Tatwaffe sei Khadidja O. mit einem Schlagring am Kopf und im Gesicht verletzt worden, sagte die Rechtsmedizinerin. Ob ein Messer, das bei dem Angeklagten sichergestellt wurde, als Tatwaffe in Frage kommt, konnte die Sachverständige nicht sagen. Das Foto des Kampfmesser mit einer 20 Zentimeter langen Klinge, das im Prozess gezeigt wurde, sehe sie zum ersten Mal.
Der Doppelgängerin-Prozess stieß weiterhin auf großes Interesse. 50 Besucher und mehrere Pressevertreter verfolgten die Verhandlung. Die Angeklagten wirkten teilnahmslos. Die Schilderungen ließen sie äußerlich unbeeindruckt.