Terrasse der Brackenheimer Waldschenke "Hörnle" wird ohne Erlaubnis genutzt
Die Aussichtsplattform beim Biergarten dürfte eigentlich noch nicht genutzt werden. Trotzdem wird dort regulär bedient. Nun muss der Pächter ein Zwangsgeld bezahlen. Wie es mit dem ungenehmigten Bau weitergeht.

Obwohl das Bebauungsplanverfahren noch nicht abgeschlossen ist, haben die Pächter der Waldschenke "Hörnle" oberhalb von Brackenheim-Dürrenzimmern den Biergartenbereich um eine zusätzliche Aussichtsplattform erweitert. Dem Heilbronner Landratsamt ist der ungenehmigte Bau seit März bekannt. Die Kreisbehörde hatte daraufhin die Nutzung der Terrasse untersagt, ein Zwangsgeld angedroht und ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Gegen Letzteres habe der Pächter Einspruch eingelegt, teilt die Pressestelle mit.
Seitdem steht die Aussichtsplattform ohne behördliche Genehmigung − genutzt wird sie allerdings trotzdem. Gerade an den warmen Sommerwochenenden herrschte dort reger Betrieb, wie unsere Redaktion aus verschiedenen Quellen erfahren hat.
Dazu gingen auch beim Landratsamt Hinweise ein. Die Behörde stellte den Verstoß Ende August fest: Die Terrasse sei nicht abgesperrt gewesen, es wurden Gäste bewirtet, teilt Pressesprecherin Lea Mosthaf mit.
Hörnle-Pächter soll hohes Zwangsgeld zahlen
Der Pächter muss nun ein hohes Zwangsgeld zahlen, der Betrag liegt im mittleren, vierstelligen Bereich. Sollte der Betrieb auf der ungenehmigten Aussichtsplattform weitergehen, wird ein noch höheres Zwangsgeld fällig. Dadurch sollen die Pächter gezwungen werden, die Anordnung einzuhalten. Zu dem Sachverhalt wollte sich der Pächter auf Stimme-Nachfrage bisher nicht äußern, bis Redaktionsschluss war er nicht zu erreichen. Die Stadt Brackenheim, die Eigentümerin der Waldschenke, hatte betont, dass der vorzeitige Bau der Außenterrasse nicht mit ihr abgestimmt wurde.
Den Rückbau der Terrasse anzuordnen, wäre unverhältnismäßig, erklärt Landratsamtssprecherin Lea Mosthaf. Schließlich könnte die Terrasse im Nachgang genehmigungsfähig sein, sofern ein rechtskräftiger Bebauungsplan vorliegt. Die Nutzungsuntersagung sei in diesem Fall ein milderes Mittel.
Zu wenig Platz im beliebten Ausflugslokal bei Dürrenzimmern
Die Pächterfamilie hatte immer wieder den Bedarf nach einer Erweiterung betont, um dem großen Gästeansturm gerecht werden zu können. Der Platz in dem beliebten Bier- und Weingarten mit 400 Plätzen reiche schon länger nicht mehr aus.
Ihren Bauantrag für die Erweiterung vom September 2020 mussten die Pächter jedoch zurückziehen, weil das "Hörnle" in einem besonders geschützten Außenbereich liegt. Dazu sollte erst ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Die Umweltauflagen geben unter anderem vor, dass wegen des niedrigen Waldbestands Bäume aufgeforstet werden.
Die Stadt hatte trotz intensiver Suche lange keine geeigneten Flächen gefunden. Nun wurden entsprechend Ökopunkte erworben, sagt Bürgermeister Thomas Csaszar. Die Vorgaben seien aus Sicht der Stadt erfüllt, damit der Bebauungsplan "planreif" ist. Damit er rechtskräftig ist, muss noch der Satzungsbeschluss gefasst werden.

