Stimme+
Interview
Zur Merkliste Lesezeichen setzen

"Das sind ganz besonders belastende Situationen"

   | 
Lesezeit  2 Min
Erfolgreich kopiert!

Die DSO-Ärztin Christina Schleicher appelliert an Erwachsene, sich rechtzeitig mit dem Thema Organspende auseinanderzusetzen.

 Foto: Organspende

In ganz seltenen Fällen werden Kinder zu Organspendern. 2017 gab es in Deutschland 25, im Jahr 2018 dann 32 Organspender unter 16 Jahren. Über den Umgang mit solchen besonders belastenden Fällen spricht die Ärztin Christina Schleicher von der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO).

Erwachsene haben die Möglichkeit, sich mit dem Thema Organspende auseinanderzusetzen und eine Haltung dazu zu entwickeln. Bei Kindern geht das nicht.

Christina Schleicher: Nein, auf so einen Fall kann man sich nicht vorbereiten. Die Eltern müssen für ihr Kind entscheiden. Das sind ganz besonders belastende Situationen, auch für die Ärzte und Pfleger. Wir erleben aber immer wieder, dass gerade Eltern in solch einer schrecklichen Situation sich in besonderer Weise in die Lage der Eltern hineinversetzen, die verzweifelt für ihr eigenes Kind auf ein Spenderorgan warten. Sie wollen helfen und empfinden bei der Vorstellung, dass das Organ ihres Kindes in einem anderen Kind weiterleben kann, einen gewissen Trost.
 

Schildern Sie bitte in groben Zügen, wie eine Organspende abläuft.

Schleicher: Nur wenige Menschen kommen überhaupt als Organspender infrage. Es handelt sich um Verstorbene, die auf einer Intensivstation sind und deren Herz-Kreislaufsystem durch künstliche Beatmung und Maschinen aufrecht erhalten wird. Bei ihnen muss das eingetreten sein, was man im Allgemeinen als Hirntod bezeichnet.
 

Wie wird dieser festgestellt?

Schleicher: Dafür gibt es ein vorgeschriebenes Prozedere. Zwei Ärzte müssen unabhängig voneinander den Hirntod feststellen - einer davon aus einer der Neurowissenschaften, also etwa ein Neurologe oder ein Neurochirurg. Bei Kindern muss ein Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin dabei sein.


Wie lange dauert dieser Prozess?

Schleicher: Zwischen zwölf und 72 Stunden, in Abhängigkeit von medizinischen Faktoren. Der Prozess kann aber durch ergänzende Untersuchungen abgekürzt werden. Das lange Warten empfinden Angehörige oft als zusätzliche Belastung.
 

Was passiert danach?

Schleicher: Damit eine Organspende zustande kommt, muss ein weiteres Kriterium erfüllt sein: Die Einwilligung zur Organspende muss vorliegen. Wir haben in Deutschland die erweiterte Zustimmungsregelung. Jeder sollte sich idealerweise selbst Gedanken machen und seine Zustimmung erklären: durch einen Organspendeausweis, mit einer Patientenverfügung und indem er Angehörigen seinen Willen mitteilt.


Nicht jeder tut das so eindeutig.

Schleicher: Das ist leider so. Wenn der Wille nicht klar ist, werden die nächsten Angehörigen zum mutmaßlichen Willen des Patienten befragt. Wenn Zweifel bleiben, müssen sie nach ihren eigenen Wertvorstellungen entscheiden. Das kommt leider sehr häufig vor und setzt die Angehörigen unter enormen Stress. Deshalb appellieren wir auch immer wieder, dass Erwachsene zu Lebzeiten ihren Willen erklären sollten.
 

Wie stehen Sie zu der von Gesundheitsminister Spahn vorgeschlagenen Widerspruchslösung?

Schleicher: Die DSO kann diesem Modell viele positive Aspekte abgewinnen. Auch mit einer Widerspruchslösung kann ja jeder immer noch die Organspende ablehnen - man muss sich eben nur mit dem Thema auseinandersetzen. Eine Widerspruchslösung wäre Ausdruck eines gesellschaftlichen Konsenses pro Organspende. Ganz praktisch würde das bedeuten, dass in den Krankenhäusern automatisch bei jedem infrage kommenden Patienten die Möglichkeit einer Organspende in Erwägung gezogen wird. Heute werden zum Teil gar nicht alle Möglichkeiten einer Spende erkannt.

 

Kommentare öffnen
Nach oben  Nach oben