Das Salamibrötchen bleibt ein unkalkulierbares Risiko
Autobahnrastplätze gelten als das Einfallstor für die Afrikanische Schweinepest. Ein Salamibrot mit dem Erreger, achtlos weggeworfen, könnte von Wildschweinen gefressen werden. Die Seuche hätte Deutschland erreicht. Warum also schützt man die Parkplätze nicht besser?

Rastanlage Sommerhofen auf der A 8 zwischen dem Stuttgarter Kreuz und dem Leonberger Dreieck. Wer hier etwas wegwerfen möchte, kann einen der großen gelben Container nutzen. Bis tief in den Boden reichen sie, das Einwurfloch ist gut verschlossen. Der gesamte Parkplatzbereich ist mit dickem Gitter eingezäunt. Wildschweine haben hier keine Chance - wenn wirklich alles in dem überdimensionierten Mülleimer landen würde. Überraschenderweise sieht der gesamte Parkplatz aus wie aufgeräumt.
Ein ähnliches Bild auf dem Parkplatz Kälbling an der A81 bei Mundelsheim. Alles sauber. Ebenso auf dem Parkplatz des Rasthofs Wunnenstein. Hier allerdings fehlt der durchgängige Zaun.
Kein Sondereinsatz der Autobahnmeistereien
Ein Mitarbeiter der Autobahnmeisterei Ludwigsburg lässt sich vom auffrischenden Sturm "Friederike" nicht beeindrucken und sammelt die wenigen Papiere ein, die noch zu finden sind. Doch der Vermutung, dass die Rastanlagen wegen der Schweinepest besonders sauber gehalten werden, widerspricht er: "Das ist das Wetter, da sieht es immer so aus." Einen Sondereinsatz entlang der Autobahn gebe es nicht.
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Und noch etwas sagt der Mann, der nicht namentlich genannt werden möchte: "Was würde es auch bringen, hier alles sauber zu halten?" Schließlich würden die Salamibrötchen auch unterwegs aus den Autos und Lkw geworfen. Und immer wieder gebe es da Stellen, wo die Wildschweine bis an den Fahrbahnrand kommen. Zäune hielten sie nicht auf. "Die gehen drunter durch."
Jäger gefragt
Kurzfristig wird hier also wenig Schaden abzuwenden sein, wenn die Viren erst einmal eingeschleppt wurden. Der nächste Ansatzpunkt ist, den üppigen Wildschweinbestand zu dezimieren. Die Jäger sehen sich da zwar in der Pflicht. Aber gleichzeitig sehe sie sich auch außer Stande, kurzfristig so viele Wildschweine abzuschießen, wie nötig wären, um tatsächlich eine weitere Ausbreitung zu verhinden. Hans Peter Schmitt, Sprecher der Kreisjägervereinigung Heilbronn, warnt auch vor zu hohen Erwartungen an Hilfsmittel wie Nachtzielgeräte. "Es kann sich ja nicht jeder leisten, von heute auf morgen so ein Gerät für mehrere Tausend Euro zu kaufen."
In Bayern und anderen Bundesländern gebe es allerdings eine Abschussprämie. 25 oder 30 Euro für ein totes Wildschwein, das könne schon als Anreiz wirken, meint Schmitt. Doch der Maßnahmenplan von Landwirtschaftsminister Peter Hauk lässt weiter auf sich warten. Zwar erwägt er, die Jagdruhe in diesem Jahr auszusetzen. Doch Schmitt warnt: "Wenn die Sauen ab Februar Nachwuchs haben, kann man als Jäger nicht guten Gewissens erwachsene Tiere abschießen."
Vorbereitung auf den Seuchenfall
Viele offene Fragen. Beim Heilbronner Landratsamt kümmert man sich seit geraumer Zeit um das Thema und hat die ersten Verwahrstellen für Wildschweinkadaver eingerichtet. Sollte in den nächsten Wochen der Virus in der Region ankommen, dann trete die Schweinepestverordnung in Kraft, erklärt Sprecherin Tamara Waidmann. "Das wird hochkomplex."
Nicht nur, dass Hausschweine in Auslauf- und Freilandhaltung im Stall bleiben müssen, wovon im Hohenlohekreis und im Haller Nachbarkreis allein um die 40 Schweinehalter betroffen wären. Die Bestände würden zudem durchgehend auf ASP beprobt. Und selbst wenn in diesem Fall kein Hausschwein infiziert sei, würde es "deutliche Vermarktungseinschränkungen" geben. In diesem Fall dürfte kein deutsches Schweinefleisch mehr ausgeführt werden. "Davon wären die großen Schlachtbetriebe hier alle betroffen mit Schäden in Millionenhöhe", erklärt Dr. Thomas Pfisterer, der Leiter des Veterinäramts im Hohenlohekreis.
Bei Seuchenausbruch müssen viele Tiere sterben
Erst recht bedrohlich wird das Szenario, bei einem Seuchenausbruch unter Hausschweinen. Wenn ein Hausschwein mit ASP infiziert wird, muss nicht nur der ganze Bestand gekeult, sondern sämtliche Hausschweine in einem Umkreis von drei Kilometern.
Der Hohenlohekreis hat sich bereits darauf vorbereitet, solche Keulungen tierschutzgerecht innerhalb von 24 Stunden in Zusammenarbeit mit einem Unternehmen durchführen zu können. Gleichzeitig würde in diesem Fall aber auch in dieser Drei-Kilometerzone auch eine Verkehrsbeschränkung gelten, die nicht nur die Höfe von Schweinehaltern betrifft. "Da gibt es ein Standstill", sagt Pfisterer, der sowohl den Zulieferverkehr zu Landwirtschaftsbetrieben ohne Viehhaltung als auch den kommunalen Busse.
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