Corona-Symptome: Krank zur Arbeit oder in die Schule?
Was gilt eigentlich im Krankheitsfall? Soll man zu Hause bleiben, wenn der Corona-Test positiv ist? Darf man das überhaupt? Wir haben uns die aktuellen Empfehlungen angeschaut.

Seit März 2023 sind in Baden-Württemberg alle Corona-Regelungen aufgehoben. Auch die restlichen Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz des Bundes sind entfallen. Das heißt zum Beispiel: Keine Maskenpflichten für Besucherinnen und Besucher sowie Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen, Tageskliniken und weiteren Einrichtungen.
Was tun bei einem positivem Test?
Gerade ist die Erkältungswelle im Rollen. Mediziner haben festgestellt, dass der Corona-Test oft erst nach Tagen anschlägt. Die Empfehlung lautet: Auch bei einem leichten Infekt besser zu Hause bleiben, damit man bei Arbeit oder Schule niemanden ansteckt. Aber ist das überhaupt so einfach möglich?
In Schule und Kindergarten reicht die Entschuldigung der Eltern aus. Hier vertrauen die Schulleitungen auf die Einschätzung der Erziehungsberechtigten, wie Marco Haaf vom Albert-Schweitzer-Gymnasium in Neckarsulm bestätigt. "Das ist auch bei Corona eine ganz normale Krankmeldung, das stellen wir nicht in Zweifel."
Reagieren Arbeitgeber auch so kulant? Solange Home-Office möglich ist, stellt dies für die meisten Arbeitsplätze kein Problem dar. Hier hat die Digitalisierung in den verschiedenen Wellen der Corona-Krise einen Schub ermöglicht.
Telefonische Krankschreibung soll wieder kommen
Wenn man keine oder nur leichte Symptome hat, muss man aber zur Arbeit oder sich von einer Arztpraxis krank schreiben lassen. Die telefonische Krankschreibung soll in Kürze aber wieder unabhängig von Corona für alle leichten Krankheiten wie Erkältungen ohne schwere Symptome möglich werden. Allerdings nur bei Patientinnen oder Patienten, die in der jeweiligen Arztpraxis bekannt sind.
Der Bundestag hat eine Regelung verabschiedet, auch der Bundesrat hat die Regelung gebilligt, die spätestens bis Jahresende umgesetzt werden muss. Bereits jetzt sind Krankschreibungen in bestimmten Fällen per Videosprechstunde möglich.
Trotz Krankschreibung am Arbeitsplatz: Ist das erlaubt?
Laut dem Online-Portal Haufe geht die Mehrheit aller Berufstätigen trotz Krankheit zur Arbeit, sogar bei einer Coronainfektion. Das ist grundsätzlich erlaubt, sogar wenn eine Krankschreibung vorliegt, die im Prinzip ja nur eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung darstellt. Der Kontakt zu Mitarbeitenden sollte natürlich aufs absolute Minimum reduziert werden, das freiwillige Tragen einer Maske versteht sich von selbst und es sollte, wie aus den letzten Wintern bekannt, stets ausreichend gelüftet werden.