Corona-Hilfen: Noch fließt kein Geld
Steuerberatern sind die Hände gebunden, weil keine Formulare vom Bund für die Novemberhilfe vorliegen. Ende des Monats soll es aber erste Ratenzahlungen geben. Aktuell sieht es danach aus, dass es auch eine Dezemberhilfe geben wird.

Novemberhilfe - für viele Unternehmen, Betriebe, Selbstständige und Vereine ein Buch mit sieben Siegeln. Mehr als zehn Milliarden Euro stellt der Bund zur Verfügung, um Firmen und Soloselbstständigen, die im Lockdown light schließen mussten, finanziell unter die Arme zu greifen. Doch Geld floss bisher keines. Klaus Tominski und Philipp Neumeyer sind die Hände gebunden: "Es ist im Moment nicht möglich, für unsere Klienten einen Antrag zu stellen, weil uns noch keine entsprechenden Formulare seitens des Bundes vorliegen."
Handschriftliche Anträge sind verboten
So wie den beiden Steuerberatern von der RTS Steuerberatungsgesellschaft Heilbronn geht es derzeit vielen anderen Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, vereidigten Buchprüfern und steuerberatenden Rechtsanwälten in der Region Heilbronn-Franken. Nur sie haben die Lizenz für die elektronische Antragstellung erhalten. Und nichts darf handschriftlich erstellt werden, um Missbrauch zu verhindern.
Trotz der bürokratischen Hürden sollen die ersten Auszahlungen in Form von Abschlagszahlungen ab Ende November erfolgen. So sollen Soloselbstständige wie zum Beispiel Künstler oder Musiker eine erste Rate in Höhe von 5000 Euro erhalten. Bis zu diesem Betrag können sie Novemberhilfe selbst stellen. "Voraussetzung dafür ist aber ein Elster-Zertifikat", erklärt Klaus Tominski. Kostenlos gibt es das Zertifikat auf den Internetseiten der Finanzämter unter dem Elster-Portal.
Ohne Steuerberater geht es nicht
Soloselbstständige generell und Unternehmen, die nach dem 31. Oktober 2019 ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben, können entweder den durchschnittlichen Umsatz im Oktober 2020 oder den Durchschnittsumsatz seit Gründung als Ansatz zu Grunde legen.
Für Unternehmen mit Personal, die im November schließen mussten wie die Gastronomie, Massagepraxen, Kosmetik- und Nagelstudios oder Spielhallen wird eine Rate von 10.000 Euro gezahlt.
Gewährt werden 75 Prozent des durchschnittlichen Umsatzes im November des vergangenen Jahres. Der Umsatzstopp liegt bei einer Millionen Euro. Philipp Neumeyer macht die Rechnung an einem Exempel aus der Gastronomie fest:
Beispiel 1: Der Umsatz lag im November 2019 bei 10.000 Euro. Davon 75 Prozent sind 7500 Euro. Abgezogen werden Kurzarbeitergeld, Überbrückungshilfe und eventuell bereits andere erhaltene Zuwendungen aus staatlichen Corona-Töpfen. Berücksichtigt wird die Novemberhilfe in der Gastronomiebranche auf der Grundlage der 19-prozentigen Umsätze des Vorjahresmonats.
Vorteile durch Außerhausverkauf
Wenn im November trotz der Schließung Umsätze durch Lieferdienste oder Außerhausverkauf erzielt werden, so werden diese bis zu einer Höhe von 25 Prozent des Vergleichsumsatzes nicht angerechnet. Darüber hinaus getätigte Umsätze werden jedoch angerechnet, um so eine Überförderung zu vermeiden. Ausnahmen hiervon bilden die Außerhausverkaufsumsätze der Gastronomie. Um eine Ausweitung dieses Geschäfts zu begünstigen, findet bei dieser Branche keine Anrechnung statt. Hierfür wieder ein Exempel, das Neumeyer erläutert:
Beispiel 2: Eine Pizzeria hatte im November 2019 einen Umsatz in Höhe von 8000 Euro durch Verzehr im Restaurant und 2000 Euro durch Außerhausverkauf. Die Pizzeria erhält daher 6000 Euro als Novemberhilfe (75 Prozent von 8000 Euro). Das ist zunächst etwas weniger als andere Branche, bei denen 75 Prozent der Vergleichsumsatzes angesetzt werden. Dafür kann die Pizzeria im November 2020 deutlich mehr als die allgemein zulässigen 2500 Euro (25 Prozent von 10.000 Euro) an Umsatz mit Lieferdiensten erzielen, ohne dass eine Kürzung der Förderung erfolgt.
Verständnis für die Antragsteller
Angesichts von täglich 10 bis 15 eingehenden Telefonanrufen von Antragsberechtigten, die auf Geld warten, kann Klaus Tominski den Unmut der Leute verstehen: "Ich habe Verständnis dafür, denn wenn jetzt keine Kohle fließt, aber Ausgaben wie Pacht und Gehälter anstehen, dann wird es richtig eng und es wird Ärger geben", beschreibt der Steuerberater die Situation vieler Betroffenen. Und da die Auszahlung bis jetzt nicht angelaufen ist, gehen die beiden Steuerexperten davon aus, dass es auch im Dezember einen Lockdown light und somit eine "Dezemberhilfe" für Unternehmen, die schließen müssen, geben wird.
Corona-Hilfen
Nach der Soforthilfe hat die Bundesregierung die Überbrückungshilfe eingeführt. Das Programm lief zunächst in den Monaten Juni bis August 2020, wurde aber verlängert bis Dezember 2020. Die Antragsfrist abgelaufen. Kurzarbeit ist ein Instrument, um bei vorübergehendem Arbeitsausfall Kündigungen zu vermeiden. Um in diesen Fällen den Verdienstausfall der Arbeitnehmer teilweise auszugleichen, können Arbeitnehmer eine Entgelt-Ersatzleistung aus der Arbeitslosenversicherung beanspruchen. Zuständig ist die Bundesagentur für Arbeit.