Nach Cannabis-Legalisierung: Kiffen auch auf Wasen, Weindorf und Co. erlaubt?
Für den öffentlichen Raum gibt es bereits Regeln, wo und wann in der Öffentlichkeit gekifft werden darf. Ob das auch bei Volksfesten oder dem Weindorf gestattet ist, steht auf einem anderen Blatt.

Auf dem Cannstatter Wasen zum Bier – oder beim Heilbronner Weinfest zum Viertele – ganz legal einen Joint rauchen? Das mag für manchen vielleicht reizvoll klingen, ob das aber auch so möglich sein wird, ist derzeit noch offen.
Das Cannabisgesetz sehe keine Regeln für Veranstaltungen oder Gaststätten vor, teilt das baden-württembergische Innenministerium auf Anfrage mit. Denn eine Regelung hängt nicht allein von der Gesetzgebung selbst ab. In den Festzelten hat der Betreiber Hausrecht und kann selbst darüber entscheiden, welche Formen des Konsums dort erlaubt sind und welche nicht.
Kiffen in Festzelt oder Hütte? So sind die Regeln für Cannabis-Konsum auf dem Weindorf Heilbronn
Offen ist dagegen vor allem die Frage, wie es im Freien aussieht, etwa in den Bereichen rund um die Festzelte und Hütten oder an Fahrgeschäften. „Wir haben in den entsprechenden Gremien noch nicht aktiv darüber gesprochen, ob es eine Sonderregelung geben wird oder ob über das Hausrecht auf dem Veranstaltungsgelände ein Verbot ausgesprochen werden kann und soll, dass Erwachsene in der Öffentlichkeit Cannabis rauchen dürfen“, sagt Steffen Schoch, Geschäftsführer der Heilbronn Marketing GmbH (HMG), auf Stimme-Anfrage. Grundsätzlich werde man sich an die Vorgaben des Ordnungsamts halten, was den Cannabis-Konsum im öffentlichen Raum betrifft.
Das Gesetz sehe grundsätzlich vor, dass dieser grundsätzlich in unmittelbarer Gegenwart von Jugendlichen und in Fußgängerzonen in der Zeit von 7 bis 20 Uhr verboten ist. „Dies gilt unabhängig von der jeweiligen Örtlichkeit und ist damit auch im Zusammenhang mit Veranstaltungen oder Volksfesten maßgebend“, so Schoch.
Cannabis auf Veranstaltungen oder in Gaststätten – Stadt Heilbronn wartet Lichterfest ab
„Ob und wo auf unseren Veranstaltungen nach der geplanten Teillegalisierung gekifft werden darf, ist also zurzeit noch unklar.“ Akuten Handlungsbedarf sieht er aus Sicht der HMG aktuell deshalb noch nicht: „Wir werden uns die Entwicklung erst einmal ansehen, wie das alles bei den nächsten größeren Open-Air-Veranstaltungen wie dem Lichterfest vonstattengeht“, bleibt Steffen Schoch gelassen.
Die Auswirkungen des Gesetzes auf Veranstaltungen oder Gastronomie „werden erst in einigen Wochen oder Monaten erkennbar sein. Sollte eine spezielle Regelung notwendig werden, dann werden wir das in Abstimmung mit dem Ordnungsamt festlegen und einen Rahmen definieren“. Ihm persönlich bereiteten das Thema und die jüngste Entscheidung zur Teillegalisierung von Cannabis allerdings schon Unbehagen, räumt der HMG-Geschäftsführer ein, „auch vor dem Hintergrund, dass gleichzeitig über ein Schokoladenwerbeverbot nachgedacht wird“.