Bundesrat stoppt Tempo-30-Reform in Ortschaften – Kommunen reagieren enttäuscht
Mehr Spielraum für Städte und Gemeinden bei Tempo 30, erhoffen sich mehr als 1000 Kommunen, auch einige aus der Region. Aber: Die Pläne hat der Bundesrat jetzt gestoppt.

"Wir wollen selbst entscheiden können", betont Björn Steinbach. Obersulms Bürgermeister erinnert sich ungern an die Kämpfe, die ausgestanden werden mussten, um zwischen den Ortsteilen Willsbach und Affaltrach das Tempo von 70 auf 50 zu reduzieren. "Der Bundesgesetzgeber sollte das Vertrauen haben, dass das vor Ort richtig gemacht wird", meint Steinbach, der als stellvertretender Kreisvorsitzender im Gemeindetag Baden-Württemberg aktiv ist. "Es geht ja auch nicht darum, dass wir überall Tempo 30 wollen", tritt er einem Argument der Gegner der Reform entgegen.
Diese Änderung, Befürworter sprechen von einem "Paradigmenwechsel", will die Berliner Ampelkoalition auf den Weg bringen. Eine Reform des Straßenverkehrsgesetzes sieht vor, dass bei Entscheidungen zur Verkehrslenkung Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden. Bislang ist obere Prämisse des Gesetzes "die Abwehr von Gefahren für die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs". In der Praxis bedeutet das meist: Die Leichtigkeit des Autoverkehrs hat Vorrang. Es müssten erst Unfälle passieren, bevor lenkend eingegriffen werden kann, monieren Kritiker.
Über 1000 Kommunen fordern mehr Spielraum bei Tempo 30
Vorgesehen war, dass Kommunen vor Ort Tempolimits erlassen, Busspuren, durchgehende Radwege oder Zebrastreifen anlegen lassen können. Für mehr Spielraum der Kommunen kämpft die "Initiative Lebenswerte Städte und Gemeinden", der sich bundesweit mehr als 1000 Mitglieder mit zusammen mehr als 40 Millionen Einwohnern angeschlossen haben. Aus der Region haben sich Heilbronn, Bad Rappenau, Bad Wimpfen, Weinsberg, Obersulm und Bönnigheim der Initiative angeschlossen.
Vergangenen Freitag hat der Bundesrat der vom Bundestag verabschiedeten Änderung des Straßenverkehrsgesetzes die Zustimmung verweigert. Die Novelle der Straßenverkehrsordnung wurde daraufhin komplett von der Tagesordnung genommen – zum Entsetzen vieler Kommunen.
„Wir können den über 1000 Kommunen der Initiative nicht vermitteln, warum weiter verhindert wird, dass Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung ins Straßenverkehrsrecht aufgenommen werden“, erläutert Thomas Dienberg, Sprecher der Initiative und Bürgermeister für Stadtentwicklung und Bau der Stadt Leipzig. „Jetzt müssen schnell Lösungen her, damit der enttäuschende Umgang mit dem Straßenverkehrsrecht nicht seinen Teil zur Politikverdrossenheit beiträgt.“
Enttäuscht zeigt sich auch Sebastian Frei, Oberbürgermeister von Bad Rappenau, das sich der Initiative angeschlossen hat. "Wir haben uns eine Liberalisierung erhofft", sagt Frei, der auf die hohe Verkehrsbelastung in manchen Teilorten verweist. An Durchgangsstraßen zu ziehen, sei häufig nicht attraktiv. Gleichzeitig seien die Städte gehalten, im Bestand zu wachsen statt neue Wohngebiete auszuweisen.
Baden-Württemberg enthält sich bei Abstimmung zum Tempo 30 im Bundesrat
Die Initiative und die beteiligten Kommunen waren schon mit der vorliegenden Novelle nicht zufrieden. Zu gering erschienen ihnen die Spielräume. "Es wäre ein Anfang gewesen", sagt Obersulms Bürgermeister Björn Steinbach. Jetzt landet das Vorhaben vermutlich im Vermittlungsausschuss. Baden-Württemberg hatte sich bei der Abstimmung in der Länderkammer enthalten. Offenbar konnten sich die Koalitionäre von Grünen und CDU nicht auf eine einheitliche Linie verständigen.
Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) gilt als Verfechter der Reform. Die Antwort auf eine Anfrage beim Verkehrsministerium zu den Gründen der Enthaltung steht noch aus. Die Union auf Bundesebene hatte den Gesetzentwurf kritisiert und betont, Gefahrenabwehr und Verkehrssicherheit müssten weiter im Vordergrund stehen, ebenso die „Vision Zero“, also das Ziel, dass niemand im Straßenverkehr sein Leben verlieren darf.
So argumentiert auf Nachfrage auch das vom Heilbronner Thomas Strobl (CDU) geführte Innenministerium. „Bei der geplante Novelle des Straßenverkehrsrechts darf die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt werden", sagte ein Sprecher. Ziel der Landesregierung sei, dass bis 2030 die Zahl der Verkehrstoten im Vergleich zu 2010 um 60 Prozent sinkt. Dem würde der vorliegende Gesetzentwurf nicht gerecht. "Deshalb haben wir den Weg frei dafür gemacht, dass der Vermittlungsausschusses angerufen werden kann und wir dort eine ausgewogene Lösung finden werden."
Hermann Katzenstein ist skeptisch, dass es im Ausschuss eine bessere Lösung gibt. "Das war nicht der große Wurf, aber ein Schritt in die richtige Richtung." Der Grünen-Landtagsabgeordnete aus dem Wahlkreis Sinsheim, der dem Verkehrsausschuss angehört, zeigte sich "entsetzt" von der Ablehnung im Bundesrat.
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Kommentare
Wolfgang Schopf am 28.11.2023 16:01 Uhr
Man glaub es kaum! Wir brauchen die "30 km/h"!