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Betroffene in Heilbronn und Region kämpfen etwa bei Pflegegraden um Geld und Lebensqualität

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Rollstuhlgerechter Umbau des Bads oder Anerkennung einer Schwerbehinderung: Juristen zeigen an Beispielen, wo sich genaue Prüfung und Intervention lohnen.

Bei Streitfällen ziehen VdK-Juristen in erster Instanz vors Sozialgericht Heilbronn, dann zum Landessozialgericht und in seltenen Fällen vors Bundessozialgericht.
Bei Streitfällen ziehen VdK-Juristen in erster Instanz vors Sozialgericht Heilbronn, dann zum Landessozialgericht und in seltenen Fällen vors Bundessozialgericht.  Foto: Bernd Weißbrod (dpa)

Die junge Frau, die unter Long Covid litt, einen Grad der Behinderung von 20 hatte und mithilfe des VdK einen Grad von 50 erstritt: Die Juristen Cristina Meyer und Andreas Schreyer haben viele Beispiele erfolgreicher Verfahren in Erinnerung. "Der Vorteil bei einer anerkannten Schwerbehinderung ist, dass es steuerliche Vergünstigungen gibt, Kündigungsschutz beim Arbeitgeber, frühere Altersrente und mehr Urlaub", sagt Schreyer. Um Geld geht es hier nicht.

VdK-Juristen befassen sich ausschließlich mit Sozialrecht

Das Widerspruchsverfahren bei der Rente ist schwieriger als beim Schwerbehindertenrecht, sind sich die Juristen einig. Bei Streitfällen ziehen sie in erster Instanz vors Sozialgericht Heilbronn, dann zum Landessozialgericht und in seltenen Fällen vors Bundessozialgericht. "Der Vorteil bei uns ist, dass wir uns ausschließlich mit Sozialrecht befassen", sagt Schreyer. Im vergangenen Jahr hat der VdK im Kreisverband 490.000 Euro Nachzahlungen erstritten. Bis zum Ende eines Renten- oder Schwerbehindertenrechtsverfahrens könne es bis zu zwei Jahre gehen.


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Starker Anstieg der Sozialrechtsfälle bei den Juristen des Vdk


Auch um den Pflegegrad wird gestritten

Strittig ist teils auch der Pflegegrad Betroffener. In einem Fall hatte die Pflegekasse einer Frau mit Pflegegrad drei, die damit Leistungen der Diakonie in Anspruch nehmen konnte wie etwa Hilfe beim Anziehen und Waschen, auf eins heruntergestuft. Damit bekam sie nur noch 125 Euro. "Es war aber so, dass sie aufgrund der sogenannten Besitzstandsregelung gar nicht heruntergestuft werden durfte. Die Kasse hat es aber trotzdem gemacht", erzählt Andreas Schreyer.

Die Erfahrung der Juristen: Bei den Kassen passieren viele Fehler

Nach der Intervention des VdK behielt sie ihren alten Pflegegrad. "Bei den Kassen passieren viele Fehler, es ist erschütternd," so Schreyer. "Es lohnt sich unbedingt, Bescheide prüfen zu lassen."

Bei einem anderen Fall hatte die Sozialbehörde 4000 Euro für den rollstuhlgerechten Badumbau eines Mandanten abgelehnt. Mithilfe des VdKs und eines Gutachtens wurden dem Rollstuhlfahrer schließlich 20.000 Euro für den Umbau zugesprochen.

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