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Berufungsverfahren

Freispruch im Vergewaltigungsprozess: Landgericht Heilbronn kippt Urteil

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In einem ungewöhnlichen Verfahren über den Vorwurf einer Vergewaltigung hebt das Landgericht Heilbronn ein Urteil des Amtsgerichts Öhringen auf. Wie der Richter das Urteil begründet.

Prozessauftakt vor vier Wochen am Heilbronner Landgericht. Am Montag verlassen die Beschuldigten den Saal als freie Männer.
Foto: Ralf Seidel
Prozessauftakt vor vier Wochen am Heilbronner Landgericht. Am Montag verlassen die Beschuldigten den Saal als freie Männer. Foto: Ralf Seidel  Foto: Seidel

Als der Vorsitzende Richter Thilo Kurz das Urteil verkündet, atmet einer der beiden Angeklagten hörbar auf. Das Landgericht Heilbronn spricht zwei wegen Vergewaltigung angeklagte Männer frei. „Das Geschehen bleibt weitgehend im Dunkeln", sagt Kurz mehrmals in der Urteilsbegründung.

Vorwurf: Nach einer Afterwork-Party soll es zur Sexualstraftat gekommen sein

Es ist ein seltener Fall, der das Landgericht in den vergangenen vier Wochen beschäftigt. Ausgangspunkt ist eine Mittwochnacht im November 2016. Eine Frau gibt an, nach einer Afterwork-Party im einstigen Barococo in der Heilbronner Innenstadt von zwei Bekannten in der Wohnung eines der beiden in Öhringen vergewaltigt worden zu sein. Die Beschuldigten bestreiten den Vorwurf. Die damals 24-Jährige erstattet gut zwei Jahre später Anzeige. 2022 verurteilt das Amtsgericht Öhringen die Männer zu Gefängnisstrafen. Diese legen Berufung ein.

Gericht hat keine Belege dafür, dass K.-o.-Tropfen im Spiel gewesen sind

„Wir müssen uns auf das verlassen, was die Zeugen uns heute, viele Jahre später, berichten", erklärt Richter Kurz zum Abschluss des Verfahrens. „Und was wir gehört haben, das reicht nicht." Um die heute 32 und 33 Jahre alten Männer zu verurteilen, dazu fehlt dem Gericht die erforderliche Sicherheit, die felsenfeste Überzeugung, dass die Frau in jener Nacht gegen ihren Willen Geschlechtsverkehr hatte. Ob ihr, wie von ihr angenommen, tatsächlich K.-o.-Tropfen verabreicht worden sind, könne das Gericht nicht klären, sagt Kurz. „Für das Gericht ist es nicht auszuschließen, dass es zu einvernehmlichem Sex gekommen ist."

Was die Wahrheitsfindung erschwert: Keine Aussage ist frei von Widersprüchen

In dem Berufungsverfahren macht nur einer der beiden Beschuldigten Angaben, der andere schweigt. Es treten Zeugen auf, die damals im Club dabei gewesen sind. Es stehen Aussagen gegen Aussagen. Keine bleibt frei von Widersprüchen.

Nach allem, was in dem Verfahren zu hören ist, hat sich Folgendes zugetragen: Die damals 24-Jährige trifft sich mit einem der Angeklagten und weiteren Personen im Barococo. Alkohol fließt in rauen Mengen. Wie viel die Frau an dem Abend trinkt? Darüber machen alle Beteiligten unterschiedliche Angaben. Die Frau berichtet von großen Erinnerungslücken.

Einer der Hauptbelastungszeugen schmückt seine Angaben aus, sagt das Gericht

Nach übereinstimmenden Aussagen ist die Frau im Hof der Diskothek zu den Männern ins Auto gestiegen und mit nach Öhringen gefahren. Ob einer der beiden sie beim Einsteigen ins Auto im Schritt anfasst? Ob sie sich dagegen wehrt? Das lässt sich nicht zweifelsfrei klären. Ein Zeuge schildert diese Situation nicht einheitlich. Richter Kurz fasst dessen Aussage zusammen: „Er übertreibt, schmückt aus, berichtet blumig." Was der Zeuge beobachtet haben will, variiere. „Seine Aussagen bieten keinen sicheren Grund, auf dem sich das Gericht bewegen könnte", sagt Kurz.

Ähnlich verhält es sich mit den Angaben der heute 32-Jährigen. So, wie sie den Ablauf schildert, passt manches nicht zusammen. Einiges spricht laut Gericht für deren starke Alkoholisierung: der Filmriss, die Aussagen anderer, Whatsapp-Nachrichten nach jener Nacht. In diesem Fall fehlen objektive Beweise. Es gibt keine Blutproben, die Auskunft über den Alkoholisierungsgrad oder über andere Substanzen im Körper der Frau liefern. Keine Belege für Misshandlungen.

Gutachterin kann nicht ausschließen, dass bei der Frau eine Autosuggestion vorliegt

Das Gericht geht nicht davon aus, dass die Frau bewusst falsch aussagt. Eine Gutachterin weist auf die Möglichkeit einer Autosuggestion hin. Vereinfacht ausgedrückt: Alkohol führt dazu, dass Menschen andere Entscheidungen treffen als im nüchternen Zustand. Im Nachhinein wollen sie dies dann nicht wahrhaben. Das gilt auch für die Angeklagten. Es sei möglich, dass auch bei ihnen so etwas wie eine Erinnerungsbeschönigung stattgefunden habe, sagt der Richter. Was bleibt: „Was da geschehen ist, kann das Gericht nicht nachvollziehen."

Welche Möglichkeiten Verfahrensbeteiligte haben

Gegen Urteile von Amtsgerichten können Verfahrensbeteiligte Berufung einlegen. Diese werden in der Regel am Landgericht verhandelt. In solchen Berufungsverfahren werden die Fälle neu aufgerollt - mit Beweisaufnahme und dem Vernehmen von Zeugen. Gegen Urteile des Landgerichts können Staatsanwaltschaft, Vertreter der Nebenklage und Verteidiger Revision einlegen. Dabei wird geprüft, ob während des Verfahrens Fehler gemacht worden sind. Im aktuellen Vergewaltigungsprozess ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Staatsanwaltschaft und die Nebenklage können Revision gegen den Freispruch einlegen.

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