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GDL-Warnstreik: Welche Rechte Bahnreisende haben

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Die Lokführergewerkschaft GDL kündigt eine 24-stündigen Warnstreik an. Fahrgästen, die in diesem Zeitraum eine Reise gebucht hatten, stehen einige wichtige Rechte zu. Hier gibt es einen Überblick.

Von Sophia Lavcanski
Eine Anzeige weist vor dem Zugang zur S-Bahn am Hauptbahnhof auf den Streik der GDL hin.
Eine Anzeige weist vor dem Zugang zur S-Bahn am Hauptbahnhof auf den Streik der GDL hin.  Foto: Marijan Murat/dpa

Nachdem der Bahnverkehr in den vergangenen Tagen in Süddeutschland bereits wegen extremen Schneemengen stark eingeschränkt werden musste, kündigt die Lokführergesellschaft GDL nun einen 24-stündigen Warnstreik an. Auch in der Region Heilbronn und in Hohenlohe wird mit Beeinträchtigungen gerechnet.

Beginnen soll der Streik bereits am Donnerstag, 7. Dezember, um 22 Uhr, enden 24 Stunden später, am Freitag, 8. Dezember. Grund für den Streik ist der anhaltende Tarifkonflikt mit der Deutschen Bahn. 

Die Deutsche Bahn rät Kunden dazu, Reisen auf andere Zeitpunkte zu verschieben, da auch der Notfahrplan nur ein begrenztes Zugangebot habe. Dennoch müssen Fahrgäste nicht auf ihren Kosten sitzen bleiben. Dank einiger Regeln müssen Fahrgäste, die eine Reise in diesem Zeitraum gebucht hatten, jedoch nicht zwingend auf ihren Kosten sitzen bleiben.

Diese Sonderrechte haben Fahrgäste während dem Streik der GDL

Bereits vor dem Streik erworbene Tickets sollen weiterhin gültig bleiben. So können Fahrgäste ihre Reise trotz GDL-Streik problemlos verschieben. Hierbei ist wichtig, dass die Zugbindung zwar aufgehoben wird, das Ticket jedoch weiterhin nur für die Fahrt zum ursprünglichen Zielort gilt. Falls für die Reise zusätzlich auch Sitzplätze reserviert worden sind, können diese kostenfrei storniert werden.

Dank einer Sonderkulanz sei es laut der Deutschen Bahn diesmal auch möglich, die geplante Reise vorzuverlegen und bereits am Donnerstag, 7. Dezember, zu fahren. Fahrgäste sollten jedoch darauf achten, die Fahrt so früh wie möglich anzutreten, da es schon vor dem offiziellen Streikbeginn zu ersten Ausfällen kommen könnte. 

Deutsche Bahn haftet auch in weiteren Fällen

Da die Deutsche Bahn bei vielen nicht für ihre Zuverlässigkeit bekannt ist, gibt es neben den Streik-Regelungen auch die weiteren, immer geltenden, gesetzlichen Fahrgastrechte. Bei einer Verspätung am Zielbahnhof von mehr als 60 Minuten aufgrund von Verspätung, Zugausfall oder verpassten Anschluss können Fahrgäste von der Reise zurücktreten und sich den vollen Fahrpreis erstatten lassen. 

Wenn Gäste aufgrund von Verspätung oder Ausfällen an einem Bahnhof gestrandet sind und auf Ersatzfahrzeuge wie Bus oder Taxi abweichen müssen, um das Ziel zu erreichen, kann die Deutsche Bahn in vielen Fällen die Kosten übernehmen. In seltenen Fällen kann sogar die Unterbringung in einem Hotel übernommen werden, damit Gäste die Reise am nächsten Tag fortführen können.

Wahl zwischen Überweisung oder Gutschein

Trotz der von der Bahn gewährleisteten Entschädigungsrechte ist Vorsicht geboten: Zum einen kann bei der Erstattung eines Geldbetrags oft zwischen Überweisung oder Gutschein gewählt werden. Des Weiteren werden Beträge unter vier Euro aufgrund einer gesetzlichen Bagatellgrenze nicht ausgezahlt. Hierbei helfe laut dem ADAC nur das sammeln und gemeinsame einreichen mehrerer Verspätungsfälle.

 


Weitere Infos

Eine gute Übersicht über Bahngastrechte, beispielsweise auch zur selbst organisierten Weiterreise in bestimmten Fällen und zu Rechten im ebenfalls vom Warnstreik betroffenen Regionalverkehr, bietet die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) auf ihrer Website soep-online.de an.

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