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Amtsgericht Heilbronn
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Schein-Geschäftsführer eines Friedrichshaller Systemtreppenbauers verurteilt

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Ein 53 Jahre alter Bürgergeldempfänger aus Berlin half einem Bad Friedrichshaller Systemtreppenbauer bei einer Insolvenzverfahresverschleppung. Jetzt musste er sich vor dem Amtsgericht Heilbronn verantworten.

Der Prozess wegen Insolvenzverfahrensverschleppung fand ohne Angeklagten statt. Der Referent der Staatsanwaltschaft wollte unerkannt bleiben.
Foto: Ralf Seidel
Der Prozess wegen Insolvenzverfahrensverschleppung fand ohne Angeklagten statt. Der Referent der Staatsanwaltschaft wollte unerkannt bleiben. Foto: Ralf Seidel  Foto: Seidel, Ralf

Er hat 1,6 Millionen Euro Schulden, ist Bürgergeldempfänger und in psychologischer Behandlung. Trotzdem tritt Sven W. aus Berlin immer wieder als Geschäftsführer auf. Mutmaßlich um Firmen abzuwickeln und Geschädigte auf deren Forderungen sitzen zu lassen. Als "Firmenbestatter" hat der 53-Jährige offenbar einen Namen in der Szene.

"Verleumdung", sagt Anwalt Kai Schmitteckert am Dienstag im Prozess vor dem Amtsgericht Heilbronn. Anzeige gegen den Verleumder erstattet er aber nicht. Der Angeklagte selbst ist zum Prozess gar nicht erst erschienen.

Betrugsprozess gegen Treppenbauer: Bad Friedrichshaller Firma wurde umbenannt

Auch bei der Abwicklung einer Bad Friedrichshaller Systemtreppenbaufirma hatte W. seine Finger im Spiel. Dabei hat er die Mitte Juli 2021 die in "Tresma" umbenannte Firma formal als Geschäftsführer übernommen und laut Mitarbeitern Kündigungen unterschrieben.

Der Bad Friedrichshaller, der den Angeklagten Ende Juli 2021 formal zum Geschäftsführer bestellte, saß bereits am 25. März dieses Jahres wegen des Vorwurfs des geschäftsmäßigen Betrugs auf der Anklagebank. Der 69-Jährige, der auch ein Unternehmen für Grabmale mit Niederlassungen unter anderem in Öhringen und über die Region hinaus betreibt, soll demnach Geld von Kunden für Treppen erhalten haben, die er nie lieferte. Gegen eine Zahlung von 100.000 Euro stellte das Amtsgericht das Verfahren ein.

Über den Schaden für Mitarbeiter und Zulieferer kann nur spekuliert werden

So wie bereits im Prozess am 25. März spielte auch bei der Verhandlung am Dienstag keine Rolle, dass Mitarbeitern des umfirmierten Unternehmens sowie einer Reihe von Zulieferern auch Schaden entstanden ist. Über die Höhe lasse sich nur spekulieren, sagen ehemalige Mitarbeiter der Systemtreppenbaufirma.

Gerd Sülzle ist einer von ihnen. Er schildert am Rande der Verhandlung, dass die Kündigung damals vom Arbeitsgericht nicht anerkannt wurde. Gehalt gibt es seit August 2021 trotzdem nicht, Arbeitslosengeld aber auch nicht. Nach wie vor sei er Angestellter der Firma, deren Geschäftsleitung W. nach nur drei Wochen an den Polen Stefan H. übergab. Sülzle bezieht bis heute von dort weder Gehalt noch hat er Kontakt zu seinem Arbeitgeber. Ein anderer Betroffener berichtet, er habe lange von Erspartem gelebt.

Staatsanwalt zieht Vorwurf des vorsätzlichen Bankrotts zurück

Ebenfalls wie schon bei der Verhandlung am 25. März wurden auch am Dienstag im Prozess gegen W. geladene Zeugen nicht gehört. Anklagevertreter, Verteidiger und Richter waren sich schnell einig, den Vorwurf des vorsätzlichen Bankrotts gegen W. fallen zu lassen. Stattdessen verurteilte Richter Oliver Raschke den Angeklagten wegen vorsätzlicher Insolvenzverfahresverschleppung zu 120 Tagessätzen à 13 Euro.

Felix Reber, einer der geschädigten Kunden, bekommt mit dem Urteil vom 25. März seine Ausgaben zwar zurück. Über beide Urteile schüttelt er trotzdem den Kopf. "Das ist Kriminalität zum Sparangebot", sagte der Cleebronner.

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