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Haus Schönblick und Weinsberger Hilfsverein: Hilfe für psychisch Kranke unter Druck

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Vor 50 Jahren legte die Psychiatrie-Enquête die Grundpfeiler für die heutige psychische Versorgung. Experten aus der Region Heilbronn und dem Hohenlohekreis bewerten die aktuellen Herausforderungen der Psychiatrie vor Ort. 


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Knapp 30 Prozent der Bevölkerung in Deutschland leidet unter einer psychischen Erkrankung, die Tendenz ist steigend. Trotzdem ist die Psychiatrie etwas, das in der Öffentlichkeit nach wie vor mit Vorurteilen behaftet ist. Dabei hat die Psychiatrie heute nichts mit dem zu tun, wie sie früher in düsteren Romanen oder Filmen dargestellt wurde: Ein dunkler, abgeschotteter Ort, an dem Menschen weggesperrt wurden, etwas worüber man lieber nicht zu lange nachdenken will. 

Psychiatrie in der Nachkriegszeit: Schlafsäle, keine Kleidung, wenig Beschäftigung

Die Grundlagen der heutigen Psychiatrie in Deutschland wurden 1975 in der sogenannten Psychiatrie-Enquête festgelegt, die in diesem Jahr ihr 50-jähriges Jubiläum feiert. Was heute die größten Herausforderungen für die Versorgung psychisch kranker Menschen sind und wie die Lage in der Region ist, erklären Madlen und Norbert Kesten vom Psychiatrischen Wohn- und Betreuungsverbund sowie Uwe Hellwich, Geschäftsführer des Weinsberger Hilfsvereins. Doch erstmal ein kurzer Blick zurück.

Die Psychiatrie-Enquête wurde eingesetzt, um einen Überblick über den Zustand der psychiatrischen Versorgung in der Bundesrepublik in der Nachkriegszeit zu schaffen. In der NS-Diktatur wurden psychisch Kranke ermordet und vernichtet, galten als nicht lebenswert. Nach Ende der Hitler-Diktatur wurden Betroffene in psychiatrischen Landeskrankenhäusern untergebracht, die häufig überbelegt waren und die Ärzte oft nicht entsprechend ausgebildet.

„Ich habe als Pfleger 1962 in Weinsberg angefangen“, erzählt Norbert Kesten. „Das waren Schlafsäle mit 32 Betten, nur Nachttische dazwischen, Kleidung wurde morgens rein- und abends wieder rausgefahren, Beschäftigung gab es so gut wie keine. Das war eigentlich eine Welt für sich, in die ein Fremder eigentlich kaum rein kam. Und die Umstände, da irgendwie gesund zu werden, waren nicht sehr gut. Fast ausgeschlossen.“

„Haus Schönblick“ im Hohenlohekreis betreut psychisch Kranke abseits der Klinik

„Man muss verstehen, dass in der Nachkriegszeit einerseits ein gesellschaftlich schlechtes Gewissen herrschte und der Fokus auf dem Verwahren und Versorgen lag. Einerseits wurde ein Mantel des Schweigens darüber gelegt, andererseits war klar: so etwas darf nie wieder passieren“, sagt Uwe Hellwich. Mit der Psychiatrie-Enquête rückte dann der Mensch in den Mittelpunkt und nur ein Jahr später, 1976, gründete Norbert Kesten gemeinsam mit seiner Frau Fatma Kesten und seinem Bruder Uwe Kesten das „Haus Schönblick“ als Familienunternehmen in Untersteinbach im Hohenlohekreis, das heute Kooperationspartner des ZfP ist. 

Das Haus Schönblick in Pfedelbach-Untersteinbach betreut psychisch kranke Menschen nach einem Klinikaufenthalt stationär und dauerhaft.
Das Haus Schönblick in Pfedelbach-Untersteinbach betreut psychisch kranke Menschen nach einem Klinikaufenthalt stationär und dauerhaft.  Foto: privat

„Wir sind eine stationäre Nachsorgeeinrichtung, das heißt, wir betreuen und fördern Menschen, die nach der Akutpsychiatrie in der Klinik nicht mehr selbstständig leben können. Unser Ziel ist es, dass wir den behinderungsbedingten Abbau von Fähigkeiten entgegenwirken, die Menschen stabilisieren und dass wir ihre Ressourcen so weit stärken, dass sie in die nächste Versorgungsform gehen können, in ambulante Wohnformen“, erklärt Madlen Kesten, die mittlerweile die Geschäftsleitung der Einrichtung von ihrem Vater Norbert Kesten übernommen hat. 

Fachkräftemangel ist zentrale Herausforderung für Hohenloher Einrichtung

Eine der großen Herausforderungen für die Einrichtung ist der Mangel an Arbeitskräften, ein Problem, das viele Branchen enorm belastet. Ausländische Fachkräfte seien auch nicht immer die Lösung, da zum einen die bürokratischen Hürden oft hoch seien und zum anderen gute Deutschkenntnisse nicht immer gegeben, aber zwingend notwendig seien, sagt Madlen Kesten. Den Mangel nehme sie akut seit 2010 wahr.

„Wenn ich zurückdenke, hat man da lange Zeit nichts gemacht und erst in den letzten zehn Jahren begriffen, um was es letztendlich geht“, sagt Norbert Kesten. Die Entlohnung sei mittlerweile gut, trotzdem müsse man das Image der Berufsgruppen im sozialen Bereich weiter stärken, ist Madlen Kesten überzeugt. Bis 2021 beherbergte das Haus Schönblick auch noch eine kleine Pflegestation – die aufgrund des fehlenden Personals geschlossen werden musste.

Die Personalnot bei gleichzeitig steigendem Bedarf spürt auch Uwe Hellwich deutlich. „Es gibt Wartelisten und Menschen können nicht betreut werden, obwohl sie einen Anspruch darauf haben.“ Ebenfalls Schwierigkeiten bereitet den Geschäftsführern in ihren Bereichen die Versorgung mit niedergelassenen Fachärzten – es gibt schlichtweg zu wenige. 

Angespannte Haushaltslage bedroht die ambulante Versorgung

Uwe Hellwich kämpft außerdem mit der zunehmend angespannten Haushaltslage der Kommunen. Angebote im Bereich der Tagesstätten und des Sozialpsychiatrischen Dienstes zählen zu den sogenannten freiwilligen Leistungen, die durch die Kommune gefördert werden. „Da stehen die Mittel nicht mehr so selbstverständlich zur Verfügung.“ Zwar sei kürzlich eine weitere Förderung bewilligt worden, aber nur „mit Hängen und Würgen“.

Zumindest dieser Schwierigkeit sieht sich das Haus Schönblick als sogenannte Pflichtleistung nicht ausgesetzt, man sei nicht von kurzfristigen Förderungen abhängig und sei „finanziell sicher aufgestellt“. Trotzdem haben Einsparungen im ambulanten Bereich Auswirkungen auf das gesamte System. Der ambulante Bereich könne viel auffangen, aber „wenn die Prävention fehlt, verschiebt sich das Problem. Dann spart man kurzfristig Kosten, aber dann sind diese Menschen im Bereich der Eingliederungshilfe“. 

Bürokratieaufbau statt -abbau: Einführung des Bundesteilhabegesetzes 

Eine weitere zentrale Herausforderung für die tägliche Praxis hat das sogenannte Bundesteilhabegesetz (BTHG) mit sich gebracht, das 2017 vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde und im Kern darauf abzielt, die Teilhabe der Betroffenen und die individuelle Selbstbestimmung zu verbessern. Bis 2023 sollte die Umsetzung abgeschlossen sein, doch das entspricht nicht der Realität. „Der bürokratische Aufwand ist wirklich enorm“, betont Madlen Kesten nachdrücklich. 

Denn zwar soll dieses Gesetz eine individuellere Behandlung für den Einzelnen sichern, das bedeutet aber gleichzeitig, dass beispielsweise komplett neue Modelle zur Hilfebedarfserhebung entworfen werden müssen, in die dann jeder Betroffene einzeln übersetzt werden muss. Das BTHG kann als Bürokratiemonster bezeichnet werden, ein Bürokratieaufbau statt des stets geforderten Bürokratieabbaus war die Folge.

Geschäftsführer des Weinsberger Hilfsvereins: „Wir haben sehr viel erreicht“

Positiv sei, dass man nun mehr individuelle Leistungen anbieten könne, diese auch vergütet bekomme und dafür benötigtes Personal einstellen könne – zumindest theoretisch. Denn in der Praxis gibt es hier bereits Uneinigkeiten mit den Kostenträgern darüber, welche Fachdienstleistungen nun notwendig sind oder nicht. Doch das müsse sich eben noch „einschleifen“, sagt Norbert Kesten. 

Der Druck auf das System nimmt also zu, die Herausforderungen sind groß. Trotzdem findet Uwe Hellwich: „Man darf nicht vergessen: Wir haben sehr viel erreicht. Die Menschen werden nicht mehr als Objekt, sondern als selbstständiges Subjekt wahrgenommen.“ Das System habe sich weit entwickelt, findet auch Madlen Kesten, aber: „Jetzt müssen wir aufpassen, dass es nicht kaputt gespart wird.“ 

Der Weinsberger Hilfsverein bietet Leistungen auf ambulanter Ebene an. Dazu gehören unter anderem der Sozialpsychiatrische Dienst für den Stadt- und Landkreis Heilbronn, Tagesstätten für psychisch behinderte Menschen sowie betreutes Wohnen. 

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