Urteil um Raubüberfall in Kirchheim gefallen – doch viele Fragen offen
Im Prozess gegen einen 37 Jahre alten Mannheimer wegen Anstiftung zum schweren Raubüberfall in Kirchheim am Neckar hat das Landgericht Heilbronn das Urteil gesprochen. Doch laut einem Richter war die Tat „ungewöhnlich“.
„Die Tat war ungewöhnlich“, sagte der Vorsitzende Richter der Dritten Großen Strafkammer des Heilbronner Landgerichts am Donnerstag. Am Ende seien aber viele Fragen ungeklärt geblieben. Für Thomas Berkner habe die Beweisführung während der Verhandlung nichts Handfestes ergeben, das zu einer Verurteilung reichen würde.
So endete der Prozess gegen den 37-jährigen B.A. mit einem Freispruch. Die Anklage hatte ihm vorgeworfen, Anstifter für den nächtlichen bewaffneten Raubüberfall im Mai 2022 auf das Haus einer Unternehmerfamilie in Kirchheim am Neckar gewesen zu sein.
Der Beschuldigte ist ins Visier der Ermittler geraten, weil ihn einer der inzwischen verurteilten mutmaßlichen Täter als Anstifter genannt hatte. Und darüber hinaus sein Bekannter und ehemaliger Fahrer wenig später angab, von B.A. eine Versace-Uhr geschenkt bekommen zu haben, die die Täter dem Opfer bei dem Überfall gestohlen hatten.

Prozess um Raubüberfall in Kirchheim: Zeugen wiederholen in der Verhandlung belastende Aussagen nicht
In der Hauptverhandlung gegen B.A. bestätigten die beiden Belastungszeugen ihre früheren Aussagen nicht. Während der ehemalige Fahrer des Beschuldigten aussagte, er habe sich am Angeklagten mit der falschen Beschuldigung nur rächen wollen, machte der in erster Instanz verurteilte mutmaßliche Mittäter von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.
Dass der Angeklagte Einfluss auf die Zeugen genommen habe, könne die Kammer nicht ausschließen, so Berkner. „Wir wissen alle, dass der Angeklagte einem kriminellen Umfeld zuzuordnen ist“, so der Richter. Berkner sprach dabei von „organisierter Kriminalität“. Aber dafür, dass der mehrfach vorbestrafte B.A. die Zeugen unter Druck gesetzt habe, gebe es „keine tragfähigen Hinweise“.
Richter Berkner räumte am Ende ein, dass das Urteil „für den einen oder anderen unbefriedigend ist“. So sah das wohl auch die Staatsanwältin. „Wir werden von Kriminellen aus Mannheim für dumm verkauft“, sagte Annika Osebek in ihrem Plädoyer. Sie sei von der Schuld des Angeklagten überzeugt. Dass er auch an der konkreten Planung der Tat beteiligt gewesen sei, könne zwar nicht nachgewiesen werden. Anstifter zum Wohnungseinbruch bei der Unternehmerfamilie in Kirchheim sei er aber gewesen.
Islamisten-Prozess in Heilbronn: Staatsanwältin spricht von krimineller Struktur
Dass in der Verhandlung vor der Dritten Großen Strafkammer des Landgerichts Belastungszeugen ihre Aussagen gegen den Angeklagten, die zu dessen Verhaftung geführt hatten, entweder widerriefen oder ihre Aussage verweigerten, zeuge von einer kriminellen Struktur. „Sie ist so kriminell, dass Zeugen beeinflusst werden“, sagte die Staatsanwältin. Der Angeklagte mache sich nicht mehr selbst die Hände schmutzig. Er lasse andere für sich arbeiten, so die Anklagevertreterin.
Osebek forderte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten, die mit einer vorangegangenen Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren zu bilden sei. Darüber hinaus forderte sie den Einzug von Wertersatz für den entstandenen materiellen Schaden der Opferfamilie in Höhe von rund 22.000 Euro.
Die Anwälte des Opfers, die im Prozess als Nebenkläger auftraten, schloss sich der Forderung der Staatsanwältin an. Carolin Zahler sprach dabei von „wenig glaubhaften Zeugenaussagen“. Ihre Mandanten seien bis heute psychisch schwer belastet.
Verteidiger Lars Middendorf beantragte in seinem Plädoyer Freispruch für seinen Mandanten. „Eine Tatbeteiligung kann nicht durch Beweismittel in Betracht kommen“, so Middendorf. Aus seiner Sicht müsse die Staatsanwaltschaft vielmehr Ermittlungen gegen eine Reihe von Zeugen führen. Unter anderem auch gegen einen Mannheimer Polizisten, der mittlerweile nach Heidelberg versetzt worden ist und in diesem Fall auch eine Rolle zu spielen scheint.
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