Stieftöchter in Eppingen missbraucht: Urteil ist gefallen
Über mehrere Jahre hinweg soll ein Mann zwei Mädchen seiner damaligen Frau mehrfach sexuell schwer missbraucht haben. Am Donnerstag wurde der 64-Jährige verurteilt.
Sicherheit, Geborgenheit, Rückzug. Eigentlich sollte die Familie, gerade für Kinder und Jugendliche, eine harmonische Umgebung bieten. Zwischen September 2010 und Dezember 2013 hat ein heute 64-Jähriger im Raum Eppingen im westlichen Landkreis Heilbronn dieses Vertrauen jedoch missbraucht, seine Machtposition ausgenutzt und die beiden damals elf bis 14 sowie 16 Jahre alten Töchter seiner damaligen Lebensgefährtin sexuell missbraucht.
Das Landgericht Heilbronn verurteilt an diesem Donnerstag, 10. April, den Berufskraftfahrer in insgesamt zehn Fällen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern, schweren sexuellen Missbrauchs sowie wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten Haft. Darüber hinaus muss er den Geschädigten ein angemessenes Schmerzensgeld bezahlen. Der festgelegte Streitwert beträgt 6.000 Euro.

Missbrauch in Eppingen: Belastendes Verfahren endet am Landgericht Heilbronn
Die Kosten des Verfahrens sowie die Aufwendungen und Auslagen der beiden Töchter seiner ehemaligen Lebensgefährtin, die bei der Verhandlung als Nebenklägerinnen aufgetreten sind, hat er ebenfalls zu tragen. Der Angeklagte nimmt das Urteil regungslos zur Kenntnis. Rechtskräftig ist es noch nicht. Der mittlerweile in Hessen lebende 64-Jährige kann noch Rechtsmittel einlegen.
Fast 15 Jahre nach der ersten Tat gehe nun ein belastendes Verfahren am Landgericht Heilbronn zu Ende, sagt Richterin Sabrina Klaiber. Bereits 2023 hat sich der Angeklagte vor dem Amtsgericht für die ihm zur Last gelegten Taten verantwortet. Aufgrund der Schwere der Taten und der Maximalstrafe von vier Jahren am Amtsgericht hat nun die achte Große Strafkammer des Heilbronner Landgerichts den Fall erneut verhandelt.
Gerade in den Plädoyers, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden haben, sei laut Klaiber das Bedrückende des Falls besonders zu spüren gewesen. Noch heute leiden die mittlerweile erwachsenen Frauen an den Geschehnissen: Schlafstörungen, Panik-Attacken und temporäre Arbeitsunfähigkeit seien die Folgen.
Landgericht Heilbronn: Strafe macht Missbrauchstaten nicht wieder gut
Bei der Urteilsfindung hat sich das vollumfängliche Geständnis des Angeklagten strafmildernd ausgewirkt. Dadurch habe er den Frauen am Landgericht Heilbronn weiteres Leid erspart. Zwischen 2014 und 2016 hat er sich einer Sexual- und Verhaltenstherapie unterzogen. Vorbestraft sei er bisher nicht. Und zwei Tage vor dem Urteil hat er an die Geschädigten insgesamt 5.000 Euro als friedensstiftenden Beitrag überwiesen. „Das war die Summe, die meinem Mandanten möglich war. Hätte er gekonnt, hätte er mehr gezahlt“, erklärt Verteidiger Harald Stehr.
Der Angeklagte überlässt seinem Anwalt die Ausführungen. Nur einmal, beim letzten Wort, äußert er sich selbst: „Es tut mir leid“, sagt er. Diese Entschuldigung nehmen die Geschädigten nicht an. Schließlich haben die Missbrauchshandlungen die Leben der Schwestern zerstört. Den friedensstiften Beitrag akzeptieren sie. „Auch wenn dieser sicher nicht der Höhe des erlittenen Schadens entspricht“, sagt Richterin Klaiber.
Kommentare öffnen
Stimme.de
Kommentare