Vorwurf: Mädchen sexuell schwer missbraucht – „Die Schuld trifft mich allein“
Über mehrere Jahre hinweg soll ein Mann zwei Mädchen seiner damaligen Frau mehrfach sexuell schwer missbraucht haben. Seit Freitag steht der 64-Jährige vor dem Heilbronner Landgericht.
Schweigend saß der Angeklagte während des gesamten ersten Prozesstag vor der achten Großen Strafkammer neben seinem Anwalt. Weder zu seiner Person noch zur Sache wollte der 64-Jährige selbst etwas sagen. Dass er die Vorwürfe der Ersten Staatsanwältin Bettina Jörg einräumt, lässt er seinen Verteidiger Harald Stehr verlesen. Er bereue seine Taten und bitte um Verzeihung. „Die Schuld trifft mich allein“, liest der Rechtsanwalt die schriftliche Erklärung seines Mandanten vor.
Prozess in Heilbronn: Angeklagter soll über Jahre hinweg Mädchen missbraucht haben
Die Vorwürfe der Ersten Staatsanwältin Bettina Jörg wiegen schwer: In zehn rechtlich selbstständigen Fällen habe sich der Angeklagte des zum Teil schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern schuldig gemacht. Als Töchter seiner damaligen Ehefrau waren sie auch noch seine Schutzbefohlenen.
Zwischen 2010 und 2013 soll der Angeklagte die beiden Mädchen abwechselnd missbraucht haben. Unter anderem habe er Geschlechtsverkehr mit ihnen gehabt, und er solle sie zum Oralverkehr missbraucht haben. Seine beiden mutmaßlichen Opfer waren in diesem Zeitraum teilweise unter 14 Jahre alt.
Im Prozess treten sie als Nebenklägerinnen auf. Ihre Zeugenaussagen fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Nach dem Prozessende werden sie sich in Therapie begeben, sagt deren Anwältin Tanja Haberzettl-Prach.

Tatort soll auch das eheliche Bett gewesen sein – Angeklagter stand bereits in Heilbronn vor Gericht
Tatort soll unter anderem das eheliche Bett in der damaligen Wohnung in Eppingen-Rohrbach gewesen sein. Während seiner Arbeit als Berufskraftfahrer habe der Angeklagte eines der Mädchen in einem Lastkraftwagen missbraucht. Auch im Urlaub soll der Angeklagte, der inzwischen in Hessen wohnt, viermal verheiratet war und vier mal geschieden ist und selbst drei Kinder hat, mehrfach übergriffig geworden sein.
Der Angeklagte musste sich 2023 zunächst vor dem Amtsgericht Heilbronn verantworten. Schon in der damaligen Hauptverhandlung war der Beschuldigte geständig. Das Amtsgericht hat das Verfahren damals allerdings wegen der Schwere der Vorwürfe an das Landgericht verwiesen. Amtsrichter können Freiheitstrafen von maximal vier Jahre aussprechen.
Dass er geständig sei, könne sich positiv auf das Urteil auswirken, sagte Richterin Sabrina Klaiber. Dennoch: „Wir können das ganze Strafmaß voll ausschöpfen“, so die Richterin am Landgericht.
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