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Liebhaber zeugungsunfähig machen?
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Racheakt in Bad Wimpfen wegen Affäre? Jetzt spricht der Liebhaber vor Gericht 

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Ein Mann wollte offenbar die Affäre seiner Frau rächen – und attackierte mit Sohn und Schwager den Liebhaber in einer Flüchtlingsunterkunft. Das mutmaßliche Opfer sagte nun vor Gericht aus – und schilderte erschreckende Szenen.


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Drei Männer müssen sich derzeit vor dem Landgericht Heilbronn verantworten, unter anderem wegen schweren Raubes. Hintergrund ist eine mutmaßliche Affäre zwischen dem Opfer und der Ehefrau eines der Angeklagten. Sie soll ihren Ehemann über Jahre hinweg betrogen haben. Nachdem die Beziehung aufflog, behauptete sie, von dem Liebhaber mehrfach vergewaltigt worden zu sein.

Rache für angebliche Vergewaltigung? Drei Männer in Heilbronn vor Gericht

Um die Familienehre zu retten und Rache zu üben, soll der Ehemann gemeinsam mit seinem Sohn und seinem Schwager die Flüchtlingsunterkunft des mutmaßlichen Liebhabers in Bad Wimpfen aufgesucht haben, wo sie ihn angegriffen haben sollen. Lichtbilder, die die zweite Große Jugendkammer am Donnerstagvormittag in Augenschein nahm, zeigten unter anderem ein Bettlaken und Treppenstufen mit Blutflecken.

In der jüngsten Sitzung berichtete der angebliche Liebhaber, dass die Affäre rund drei Jahre angedauert habe – bis zum Tag des Übergriffs. Er habe sogar einen Hausschlüssel von der Frau erhalten.

Drei Männer müssen sich derzeit vor dem Landgericht verantworten, unter anderem wegen gemeinschaftlichen schweren Raubes.
Drei Männer müssen sich derzeit vor dem Landgericht verantworten, unter anderem wegen gemeinschaftlichen schweren Raubes.  Foto: Lina Bihr

Die beiden hätten sich regelmäßig getroffen – in Restaurants, bei ihm oder ihr zuhause oder auch mal in Heilbronn – und seien dabei auch intim geworden. Eines Tages sei ihre Affäre aber aufgeflogen, weil ihr Ehemann durch eine Überwachungskamera am Haus auf den angeblichen Liebhaber aufmerksam wurde.

Liebhaber zeugungsunfähig machen? Mann schildert erschreckende Szenen vor dem Heilbronner Landgericht 

Nach Angaben des 38-jährigen Zeugen sollen die drei Männer am Vormittag des 9. September 2024 in sein Zimmer eingedrungen sein und ihn verletzt haben. Einer von ihnen habe ihm ein Messer an die Kehle gehalten, das er mit den Händen wegdrücken konnte – dabei zog er sich Schnittverletzungen zu. Ein anderer habe ihm mit einer Thermosflasche auf den Kopf geschlagen, dann gemeinsam mit einem Dritten seine Hände und Beine festgehalten.

Schließlich habe einer der Männer ihm die Hose heruntergezogen. Einer der Täter habe zudem ein Handy gezückt und die Szene gefilmt. Erst später gab der Zeuge an, dass die Männer ihn offenbar unfruchtbar machen und seinen Hodensack abschneiden wollten. „Ich wollte das nicht sagen, es ist mir peinlich“, erklärte er.

Durch seine Schreie sollen die Täter schließlich von ihm abgelassen haben und geflüchtet sein. Kurze Zeit später wurden sie von der Polizei festgenommen.

„Wir sind hier nicht in der Märchenstunde“ – Richter von Zeugenaussagen genervt 

Neben dem tätlichen Angriff sollen die Männer dem Zeugen auch zwei Mobiltelefone und rund 1000 Euro Bargeld entwendet haben. Die Kammer äußerte allerdings Zweifel an seiner Darstellung. Der Mann sagte aus, das Geld habe sich in einem Geldbeutel in einem blauen Rucksack befunden – auf Lichtbildern seines Zimmers war ein solcher Rucksack jedoch nicht zu sehen. 

Seine Aussage geriet phasenweise ins Stocken, was die Geduld des Vorsitzenden Richters Alexander Lobmüller auf die Probe stellte. „Wir sind hier nicht in der Märchenstunde“, sagte dieser deutlich genervt. Da sich die Vernehmung in die Länge zog, wurde sie auf den Fortsetzungstermin am 23. Mai vertagt.

„Die Polizei hat ihren Job nicht gemacht, wir mussten das selbst regeln“

Auch sagten mehrere Polizeibeamte vor Gericht aus. Einem von ihnen gegenüber sollen die Beschuldigten kurz nach ihrer Festnahme gesagt haben: „Die Polizei hat ihren Job nicht gemacht, wir mussten das jetzt selbst regeln.“ Vermutlich eine Anspielung auf die vermeintlichen Vergewaltigungsvorwürfe, wegen derer sie den mutmaßlichen Liebhaber zur Rechenschaft ziehen wollten.

Gegen die Ehefrau läuft ein Verfahren wegen falscher Verdächtigung. Sie war bisher bei jeder Sitzung anwesend – vermutlich auch, weil sie als gesetzliche Vertreterin ihres minderjährigen, mitangeklagten 17-jährigen Sohnes fungiert. Sie war im Verlauf des Prozesses auch als Zeugin vorgesehen, machte aber von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch.

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