Stimme+
"Psychisch krank"
Zur Merkliste Lesezeichen setzen

Prozess in Heilbronn wegen Körperverletzung: Angeklagter verwahrloste immer mehr

   | 
Lesezeit  2 Min
Erfolgreich kopiert!

Wegen mutmaßlicher achtfacher Körperverletzung muss sich ein 28 Jahre alter Afghane seit Mittwoch vor dem Landgericht verantworten. Der vorbestrafte Mann ist seit Jahren der Polizei bekannt. Jetzt kamen neue Details ans Licht.

Die dritte Große Strafkammer des Landgerichts verhandelt seit Mitte der Woche gegen einen Mann, von dem niemand weiß, was er überhaupt versteht.
Die dritte Große Strafkammer des Landgerichts verhandelt seit Mitte der Woche gegen einen Mann, von dem niemand weiß, was er überhaupt versteht.  Foto: Berger, Mario

Die Fußfesseln des Angeklagten blieben auch während des gesamten zweiten Verhandlungstags vor der dritten Großen Strafkammer des Heilbronner Landgerichts geschlossen. Von ihm geht offenbar Gefahr aus. Auch wenn seine schmächtige Gestalt, meist nach vorne gebeugt, keinen bedrohlichen Eindruck macht.

Die Staatsanwaltschaft wirft ihm unter anderem acht Körperverletzungen und Raub vor. Dabei soll er auch Kunden und einen Beschäftigen im Penny-Markt in Bad Rappenau geschlagen haben. Laut Anklage soll er zudem in der Bad Rappenauer Burger-King-Filiale einen Gast geschlagen und dessen Essen aufgegessen haben.  Einem Mitarbeiter des Zentrums für Psychiatrie in Weinsberg (ZfP) soll er das Handgelenk gebrochen haben.

Prozess in Heilbronn: Angeklagter soll immer weiter verwahrlost sein

Wie sich am Donnerstag herausstellte, verwahrloste der mehrfach unter anderem wegen Diebstahls, Nötigung und Bedrohung vorbestrafte Mann in den vergangenen Jahren auch zusehends. In seinem Zimmer in der städtischen Unterbringung in Bad Rappenau bot sich den Verwaltungsmitarbeitern regelmäßig ein schlimmer Anblick. „Sein Zimmer mussten wir immer wieder reinigen lassen, damit wir kein Ungeziefer bekommen", sagte eine städtische Mitarbeiterin im Zeugenstand. 

Die Fensterscheibe musste mehrfach ersetzt werden. Weil er Fernseher und Geschirr aus dem Fenster geworfen hatte. Ein Mitbewohner, der von dem Beschuldigten auch geschlagen worden sein soll, erzählte, dass der Angeklagte von Bewohnern der Unterkunft öfter geduscht wurde, weil er das von sich aus nicht gemacht habe.

Angeklagter schlug Filialleiter offenbar dreimal ins Gesicht

Immer wieder neigte der Angeklagte offenbar zu Gewaltausbrüchen. So hat er offenbar im November 2021 nicht nur eine Kundin eines Penny-Marktes in Bad Rappenau vollkommen unvermittelt geohrfeigt. Drei Schläge ins Gesicht verpasste er im selben Monat auch dem stellvertretenden Filialleiter. Weil der ihn wegen des bestehenden Hausverbots des Ladens verweisen wollte. 

Die Beamten des Eppinger Polizeireviers haben mit dem Afghanen offenbar seit Jahren zu tun. „Bei uns ist bekannt, dass er psychisch krank ist", sagte ein Beamter, der wegen eines Angriffs des Beschuldigten auf einen Mitbewohner in der städtischen Unterkunft gerufen wurde.

Der Anblick des Zimmers ist auch ihm in Erinnerung geblieben. „Wochenlange Essensreste mit Schimmel lagen herum", sagte der Polizist.

Wegen mehren Vorstrafen saß der Asylbewerber mehr als ein Jahr in der Justizvollzugsanstalt Heilbronn (JVA). „Die Hygiene in seinem Haftraum war katastrophal'", sagte ein Justizvollzugsbeamter der JVA, dem der Gefangene während eines Handgemenges offenbar eine Kratzwunde an der Stirn zugefügt hatte.

Im Gefängnis soll der Beschuldigte wegen Tabak randaliert haben

Im Dezember 2022 soll der Angeklagte in seiner Zelle randaliert haben, weil er Tabak wollte. Tatsächlich gibt es in der JVA sogenannten Sozialtabak. Für neue Gefangene, die noch nicht die Möglichkeit hatten, sich selbst Tabak zu besorgen. An diesem Tag sei aber keiner vorrätig gewesen, sagte ein zweiter JVA-Beschäftigter, der dort gleichzeitig Sicherheitsbeauftragter ist.

Dass er keinen Tabak bekommen würde, hatte der Häftling mutmaßlich verstanden. Ob er auch den Grund begriffen hat, ließe sich nur schwer sagen. Er drückte die Nacht über regelmäßig die Nachtglocke und schlug gegen die Zellentüre.

Die Mitgefangenen auf dem Stock seien längst aufgebracht gewesen. Der Sicherheitsbeauftragte beschloss darauf, den Gefangenen in einen gesondert gesicherten Haftraum zu verlegen. Es kam zu einem Handgemenge.

Ob der Angeklagte verstanden hat, worum es geht, wisse man nicht, so Richter Thomas Berkner. „Keiner von uns weiß, wann er uns versteht oder was er von uns versteht." Der Angeklagte spricht während der ersten beiden Verhandlungstage, wenn überhaupt, höchstens einmal ein Wort, das dann aber kaum zu verstehen ist. Auch ein Polizeibeamter des Eppinger Reviers, der schon oft mit dem Beschuldigten zu tun hatte, weiß nicht, wie seine Stimme klingt. Er habe nie ein Wort gesprochen. 

Kommentare öffnen
Nach oben  Nach oben