Ehemann schlägt Frau in Leingarten fast zu Tode – Angeklagter mit Erinnerungslücken
Nach 20 Ehejahren überfällt ein Mann aus Leingarten seine Frau mit einem Gummihammer und schlägt sie beinahe zu Tode. Er will sich an die Tat nicht mehr erinnern. Ein Gutachter bescheinigt ihm Amnesie.
„Ich erkenne ihn nicht wieder“: So beschreibt eine Frau, die am Donnerstag vor dem Heilbronner Amtsgericht aussagt, ihren einst „liebevollen“ Ehemann. Der 60-jährige Angeklagte soll seine Frau am 12. Januar 2024 im gemeinsamen Wohnhaus in Leingarten mit einem Gummihammer niedergestreckt und schwer am Kopf verletzt haben. „Vermutlich wollte er sie töten“, sagt Staatsanwalt Christoph Klein. Vor Gericht gibt der Angeklagte an, sich nicht an die brutale Tat erinnern zu können. Ein Gutachter stützt die Aussage.
Der ehemalige Maurer und Bauunternehmer gab seiner 66-jährigen Frau die Schuld am Niedergang seiner Firma, heißt es in der Anklageschrift. Laut seiner Verteidigerin Sophie Bechdolf-Reif werfe er seiner Frau außerdem vor, regelmäßig Geld vom gemeinsamen Konto des Paars an ihre Kinder abgezweigt zu haben.
Tat in Leingarten: Plastikplane war schon vorbereitet – Opfer spürte Todesangst
Der Überfall kam für das Opfer offenbar völlig aus dem Nichts. „Ich war im Keller und bin nach oben gegangen. Dort stand er, die Hände hinter dem Rücken verschränkt.“ Danach sei alles ganz schnell gegangen. „Nach etwa vier Schlägen lag ich am Boden, danach schlug er etwa zehn weitere Male mit dem Hammer auf mich ein. Ich lag bäuchlings am Boden und schützte meinen Kopf mit meinen Händen.“
Als sie bemerkte, dass sie auf einer Plastikplane lag, habe sie Todesangst gespürt. „Er drehte mich auf den Rücken und begann, mich zu würgen.“ Erst, als sie sich flehend bei ihm entschuldigt habe, habe er von ihr abgelassen. „Ich hatte riesige Beulen überall am Kopf und saß noch vier Stunden lang im Wohnzimmer, um meine Wunden zu kühlen.“

Frau flüchtet zu Freundin nach Bad Wimpfen – Starke Schmerzen nach Angriff
Aus Furcht vor Konsequenzen entschied die Frau, erstmal nicht zur Polizei zu gehen. Stattdessen sei sie zunächst in die Pension einer Freundin nach Bad Wimpfen geflüchtet, wo sie für ein paar Nächte unterkommen konnte. In den darauffolgenden Tagen habe sie ungeheuerliche Schmerzen empfunden. „Ich konnte drei Tage lang nur im Sitzen schlafen, weil ich meinen Kopf nicht mehr ablegen konnte.“
Ein Arzt, den die Geschädigte knapp eine Woche nach der Tat aufsuchte, konnte „Hämatomen an Schädel, Armen, Händen und Schulterblättern“ feststellen. Aufgrund der Schwere der Verletzungen habe er der Frau nahegelegt, zur Polizei zu gehen.
Prozess im Heilbronner Amtsgericht: Psychiater stützt Aussage des Angeklagten
An die Tat will sich der Angeklagte nicht mehr erinnern können. Er habe nur „schlaglichtartige Erinnerungen“ an die Ereignisse, sagt der Sachverständige und Psychiater Dr. Christian Olaf Rosenau. Er bescheinigt dem Angeklagten eine „tiefgreifende Bewusstseinsstörung“. Er halte die Aussage, dass der Angeklagte sich an nichts erinnere, für glaubwürdig.
Bis zur Tat habe der Angeklagte eine „völlig unauffällige Lebensgeschichte“ gehabt. Rosenau spricht von einem „affektiven Zusammenbruch“ in einer akuten Belastungssituation, bei dem der Angeklagte nur „unzureichend in der Lage gewesen“ sei, sein Verhalten zu steuern. Dies spräche für eine verminderte Schuldfähigkeit. Eine Wiederholungstat hält er für „ausgesprochen unwahrscheinlich.“
Zweifel im Heilbronner Amtsgericht an Amnesie des Angeklagten
Nebenklägervertreterin Elisabeth Unger-Schnell äußert große Zweifel an einer Amnesie. Der Angeklagte habe die Tat „perfide“ vorbereitet und die Frau aus dem Hinterhalt attackiert. „Dass er die Frau töten wollte, liegt aufgrund der Vorbereitung der Tat nahe.“ Auch Staatsanwalt Christoph Klein bezeichnet die Amnesie-Theorie zunächst als „undurchsichtig“. Der Psychiater betont jedoch, dass er einen solchen Fall erst dreimal erlebt habe und er sich sehr sicher in seiner Einschätzung des Angeklagten sei.
Wie die Frau schildert, habe ihr Mann ihr mehrmals vorgeworfen, dass sie sein Lebenswerk zerstört habe. „Ich hatte ihm vorgeschlagen, dass wir nach vielen Jahren Arbeit die Firma aufgeben und uns ein schönes Leben machen können.“ Das habe ihren Mann sehr verärgert. Die Ehe habe vor der Tat bereits gekriselt. Nach dem Verlust seiner Firma sei ihr Mann anteilnahmslos gewesen und habe sich für nichts mehr interessiert. Im Alltag habe er sie wenig unterstützt.
Staatsanwalt vertraut Einschätzung von Psychiater: „Täter vermindert schuldfähig“
Noch heute frage sie sich ständig nach dem „Warum“, sagt die geschädigte Ehefrau. „Eine Entschuldigung habe ich bis heute von ihm nicht gehört.“ Die körperlichen Wunden seien verheilt, doch die psychischen schmerzen sie noch heute. Einen Täter-Opfer-Ausgleich in Form von 7.500 Euro lehnte sie ab.
„In Einbezug der Einschätzung der Sachverständigen ist anzunehmen, dass der Täter vermindert schuldfähig war“, sagt Staatsanwalt Christoph Klein. „Ich denke nicht, dass die Amnesie gespielt war, sondern dass sie vorliegt.“ Trotzdem habe der Angeklagte die „konkrete Lebensgefährdung des Opfers in Kauf genommen“. Er halte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten für angemessen.
Urteilsverkündung in Heilbronn: „Ihre Frau war Ihnen schutzlos ausgeliefert“
Die Auffassung des Staatsanwalts teilt auch Michael Reißer in seiner Urteilsverkündung. Wegen Totschlag oder versuchten Totschlags sei der Mann zwar nicht zu bestrafen. „Offensichtlich haben Sie aber eine Hemmschwelle überschritten und Ihrer Frau nach dem Leben getrachtet. Ihre Frau war Ihnen schutzlos ausgeliefert.“ Das Urteil sieht zwei Jahre und acht Monate Gefängnis vor. Der Angeklagte kann innerhalb einer Woche Berufung gegen das Urteil einlegen.
Kommentare öffnen
Stimme.de
Kommentare
Regina Stark am 24.01.2025 09:59 Uhr
Ich bin fassungslos über so ein mildes Urteil. Was muss denn noch passieren bevor Frauen einen akzeptablen Schutz vor Ihren gewalttätigen Partnern erhalten.