Ehefrau gewürgt und mit Hammer attackiert: 60-Jähriger vor Gericht
Ein 60-Jähriger aus Leingarten steht wegen gefährlicher Körperverletzung vor Gericht. Nach einem Streit soll er seine Frau mit einem Hammer brutal niedergeschlagen haben.
Wegen gefährlicher Körperverletzung stand am Montag, 18. November, ein 60-jähriger Mann aus Leingarten vor dem Amtsgericht Heilbronn. Laut Staatsanwaltschaft soll er am 12. Januar dieses Jahres seine Ehefrau mehrmals mit einem Gummihammer, der bei Pflasterarbeiten zum Einsatz kommt, von hinten auf den Kopf geschlagen haben.
Der mutmaßliche Angriff soll aus einem banalen Streit resultiert sein, weil die Ehefrau nach einem Bilderrahmen – von seiner Konfirmation – gefragt hatte. Zwischen dem Ehepaar soll jedoch schon länger ein Konflikt geschwelt haben, da der Angeklagte den wirtschaftlichen Niedergang seiner Selbstständigkeit psychisch nicht verkraftet und sich von seiner Frau gegängelt gefühlt habe.
Plane ausgebreitet und Handschuhe angezogen: Wollte der Angeklagte seine Frau töten?
Die Staatsanwaltschaft schließt nicht aus, dass der Mann an diesem Tag seine Ehefrau habe töten wollen. Er soll eine Plane auf dem Küchenboden ausgebreitet haben, auf die die Frau nach mehreren Schlägen auf den Hinterkopf auch stürzte. Zudem soll er während des Angriffs Handschuhe getragen haben.
Als das Opfer zu Boden fiel und sich mit den Händen zu schützen versuchte, soll er weiter auf sie eingeschlagen und sie anschließend gewürgt haben. Wegen der zu großen Bauhandschuhe soll sie jedoch keine Atemnot gehabt haben. Im weiteren Verlauf soll es der Ehefrau gelungen sein, sich beim Angeklagten für den vorausgegangenen Streit zu entschuldigen und ihm zu versichern, keine Anzeige zu erstatten.
Prozess am Amtsgericht Heilbronn: Psychiater soll prüfen, ob Bewusstseinsstörung zum Tatzeitpunkt vorlag
So schnell wie die Verhandlung begonnen hatte, so schnell wurde sie auch ausgesetzt. Die Verteidigerin des Angeklagten, Sophie Bechdolf-Reif, verwies auf ein Schreiben einer Psychologin. Demnach könne bei dem Angriff des Angeklagten ein Impulsdurchbruch stattgefunden haben und eine Bewusstseinsstörung vorliegen.
Nach kurzer Beratung informierte Richter Michael Reißer, dass ein Gutachten eines Sachverständigen zur Frage der Schuldfähigkeit zum Tatzeitpunkt eingeholt werde. „Es geht für Sie um viel“, sagte er in Richtung des Angeklagten.
Die Verhandlung wird also neu angesetzt. Ein neuer Termin, bei dem auch die Anklage nochmals verlesen werden muss, steht noch nicht fest.
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