Stimme+
Ausgeraubt
Zur Merkliste Lesezeichen setzen

Opfer lehnen Entschuldigung nach brutalem Überfall in Bad Friedrichshall ab

   | 
Lesezeit  2 Min
audio Anhören
Erfolgreich kopiert!

Zwei Männer sollen eine Mutter und ihren Sohn in ihrer Wohnung in Bad Friedrichshall ausgeraubt und sexuell erniedrigt haben, während ein Dritter vor dem Haus Schmiere stand. Am Freitag sagten die Opfer vor dem Heilbronner Landgericht aus.


Externer Inhalt

Dieser externe Inhalt wird von einem Drittanbieter bereit gestellt. Aufgrund einer möglichen Datenübermittlung wird dieser Inhalt nicht dargestellt. Mehr Informationen finden Sie hierzu in der Datenschutzerklärung.

Von einer Entschuldigung der geständigen Angeklagten wollten weder die Mutter noch der Sohn etwas wissen. „So etwas kann man nicht verzeihen“, sagte der 21 Jahre alte Bad Friedrichshaller am Freitag vor der 13. Großen Strafkammer des Heilbronner Landgerichts. „Eine Entschuldigung möchte ich nicht annehmen“, sagte auch die 48 Jahre alte Mutter.

Prozess in Heilbronn: Angeklagte hatten Vorwürfe bereits eingeräumt

Alle drei Angeklagte haben am vorangegangenen Verhandlungstag die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft eingeräumt. Die Anklagebehörde wirft den Beschuldigten unter anderem schwere räuberische Erpressung vor. Des Weiteren sollen sich zwei der drei Angeklagten der sexuellen Nötigung schuldig gemacht haben.

Weil sie im März eine Mutter und deren Sohn ausgeraubt und sexuell erniedrigt haben sollen, müssen sich drei Angeklagte vor dem Landgericht verantworten.
Weil sie im März eine Mutter und deren Sohn ausgeraubt und sexuell erniedrigt haben sollen, müssen sich drei Angeklagte vor dem Landgericht verantworten.  Foto: Seidel, Ralf

Was am 6. März 2025 passiert sei, könne man mit Worten gar nicht erklären. Um es begreifen zu können, „muss man so etwas erlebt haben“, sagte die Mutter. Bis heute leiden die beiden Geschädigten psychisch unter dem Überfall in ihrer Wohnung. Bei der Mutter ist außerdem ein Trommelfell eingerissen. „Bestimmte Frequenzen werde ich nie wieder hören“, sagte sie. Darüber hinaus habe sie seit dem Vorfall wieder Schmerzen an der Wirbelsäule.

Zeugin berichtet, was sich bei Überfall in Bad Friedrichshall zugetragen haben soll

Laut Staatsanwaltschaft sollen zwei der drei Beschuldigten die Mutter und deren Sohn überfallen, geschlagen und ausgeraubt haben. Mit vorgehaltener Waffe sollen sie Geld, Schmuck, Handys und EC-Karte gefordert haben. Darunter haben sich laut der Geschädigten auch Schmuckstücke befunden, die die 48 Jahre alte Bad Friedrichshallerin von ihrer Mutter, der Großmutter und ihrem Vater geerbt hat. Die Täter haben darüber hinaus offenbar auch eine größere Menge Marihuana erbeutet.

„Ich habe gebettelt, dass ich den Schmuck meiner Mutter behalten darf“, sagte die Zeugin. Ohne Erfolg. Stattdessen wollten die Täter offenbar immer mehr. Um den Druck zu erhöhen, sollen sie die beiden Opfer mehrfach geschlagen haben. Mit der Hand, aber auch mit Gegenständen. Unter anderem habe einer der Angeklagten beiden Opfern mehrfach mit einem Laptop auf den Kopf geschlagen.

Vom dritten Angeklagten, der während der mutmaßlichen Tat vor dem Haus der Geschädigten gestanden haben soll, hätten die beiden Räuber erfahren, dass in der Wohnung viel zu holen sei. Er kenne die Familie und wisse, dass sie geerbt habe.

Prozess in Heilbronn: Angeklagte sollen ihre Opfer gezwungen haben, sich auszuziehen

„Den Schmuck meiner gestorbenen Mutter möchte ich gern zurück“, sagte die Geschädigte. Der Vorsitzende Richter Lutz Hils machte ihr allerdings wenig Hoffnung. Bei solchen Verbrechen sei die Beute meist nicht mehr auffindbar. Für immer verloren ist auch die letzte Sprachnachricht auf dem Handy, die die Mutter der Geschädigten wenige Stunden vor ihrem Tod an ihre Tochter geschickt hat.

Mit der räuberischen Erpressungen ließen es die mutmaßlichen Täter nicht auf sich beruhen. In der Folge zwangen sie ihre Opfer, sich auszuziehen. Einer der Angeklagten soll der Frau die Waffe an den Intimbereich gehalten haben. Außerdem sollte der Sohn seine unbekleidete Mutter oral befriedigen.

Dem langem Betteln der Opfer hätten die Angeklagten nachgegeben und auf diese Demütigung verzichtet. Stattdessen sollen die Angeklagten Mutter und Sohn gezwungen haben, sich unbekleidet ins Schlafzimmerbett setzen, die Beine zu spreizen, sich anzuschauen und zu grinsen. Davon machten die Täter offenbar ein Foto und drohten offenbar damit, das Bild dem Jugendamt mit dem Hinweis auf Inzucht weiterzuleiten.

Psychiatrischer Sachverständiger: Angeklagte sind stark drogenabhängig

In seinen psychiatrischen Gutachten attestierte der Sachverständige Dr. Christoph Bielitz allen drei Angeklagten eine starke Drogenabhängigkeit. Zwar hätten die Angeklagten zur Tatzeit das Unrecht ihrer Handlungen verstanden. Auch die Steuerungsfähigkeit sei bei keinem komplett aufgehoben gewesen. Aus psychiatrischer Sicht sei aber bei den beiden in die Wohnung eingebrochenen Angeklagten ein Maßregelvollzug in einer Entziehungsanstalt erfolgversprechend.

Beim dritten Angeklagten war sich der Sachverständige nicht sicher, ob eine solche Unterbringung erfolgreich abgeschlossen werde. 

Kommentare öffnen
Nach oben  Nach oben