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Probleme mit Verunreinigung
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„Badewasser ist Abwasser“: Möckmühl formuliert klare Regeln für Pool-Besitzer

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Zu Beginn der Sommer-Saison stellt die Stadtverwaltung in Möckmühl klar: Badewasser ist Abwasser und darf nicht im Garten versickern. Für Pool-Besitzer gelten klare Regeln.


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Ob Planschbecken oder XXXL-Pool: Nach dem Badevergnügen darf nicht einfach der Stöpsel gezogen werden: „Badewasser ist Abwasser!“, stellt die Stadt Möckmühl auf ihrer Homepage klar. „Bei Wasser aus Pools und Schwimmbädern handelt es sich, aus wasserwirtschaftlicher Sicht, um Abwasser. Dieses darf somit nicht auf dem Grundstück versickern, sondern muss in den öffentlichen Kanal eingeleitet werden.“

Regeln für Pool-Besitzer in Möckmühl – auf Wasser-Verunreinigungen achten

Grund dafür sind nicht die „natürlichen Verunreinigungen“, sondern die meist erhöhten Chlorwerte, aber auch Rückstände von anderen Chemikalien wie Sonnencreme. Oder anders ausgedrückt: „Wasser, welches durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch verändert worden ist, ist als Schmutzwasser und somit als Abwasser einzustufen.“

Wasser in Schwimmbecken werde bereits „durch das Baden in seinen Eigenschaften nachteilig verändert“. Dies gelte unabhängig von möglichen chemischen Zusätzen. Eine chemische Aufbereitung wie mit Chlor oder anderen Zusätzen verbietet die Einleitung in das Erdreich und damit in das Grundwasser. „Dies kann unter Umständen als Gewässerverunreinigung geahndet werden.“

Wann Pool-Wasser in Möckmühl nicht zum Gießen verwendet werden darf

Dabei macht es doch durchaus Sinn, das Badewasser noch zum Gießen im Garten zu verwenden. Schließlich hat man ja das Schwimmbecken mit teurem Frischwasser aus dem Trinkwassernetz bezahlt. Und weil dieses zunehmend knapp wird, haben einige Gemeinden wie Untereisesheim schon über ein „Pool-Verbot“ nachgedacht. Mit der Allgemeinverfügung zum Verbot der Wasserentnahme könnte das Befüllen von Pools und Gießen im Garten dann im Sommer verboten werden.

Grundsätzlich ist das Verwenden des Wassers im Garten möglich, allerdings muss man nachweisen können, dass das geplanschte Nass unbedenklich ist. Ein neutraler pH-Wert und ein Chlorgehalt unter 0,05 mg pro Liter Wasser sind dafür Voraussetzung. Da aber nahezu jeder Pool mit Wasserpflegemitteln versetzt ist, kommt das Ablassen in ein öffentliches Gewässer oder im Garten meistens nicht in Frage.

Auch das Ableiten des Badewassers in den Gully ist nicht erlaubt: Bei der meist üblichen Trennkanalisation fließt das Regenwasser nämlich ebenfalls ungeklärt in öffentliche Gewässer. Das Wasser dem privaten Abwasser-System zuführen ist „in den meisten Fällen die sinnvollste, umweltfreundlichste, unproblematischste und auch legalste aller Möglichkeiten“, heißt es auf der Internetseite Pool Power.

Experten warnen: Beim Abpumpen nicht das Badezimmer unter Wasser setzen

Für das Abpumpen empfehlen die Profis eine Tauchpumpe. Aber Obacht: Wer nicht Haus und Badezimmer unter Wasser setzen will, sollte einen robusten und fest installierten Abwasserschlauch verlegen. Selbstverständlich, darauf weist die Stadt Möckmühl hin, müssen für das Einleiten in die Kanalisation Schmutzwassergebühren bezahlt werden. 

Ein 5000 Liter fassender Großpool ist schon für knapp über 100 Euro zu haben. Die Befüllung kostet dann – je nach Wasserpreis – zwischen weniger als zehn und bis zu 25 Euro. Für die Entsorgung werden in Möckmühl drei Euro für den Kubikmeter berechnet, also kostet die komplette Pool-Entleerung nochmal 15 Euro. Einmal Wasser wechseln schlägt in Möckmühl also insgesamt mit mehr als 30 Euro zu Buche. 

Regeln für Pool-Wasser: Auf dem Stückle müsste sogar ein Tankwagen kommen

Besonders teuer wird es, wenn das Badevergnügen auf dem Stückle stattfindet. Hier ist kein Anschluss an die Kanalisation möglich. Die Pool-Profis warnen: „Wenn Sie 5000 bis 15.000 Liter einfach ablassen, hat das vermutlich schwerwiegende Folgen – für die Kleingärten, die darauf stehenden Gebäude und für Ihre Mitgliedschaft.“ Wer sich an Recht und Gesetz hält und keine Strafe wegen Gewässerverunreinigung riskieren will, dem bleibt nur der Abtransport des Badewassers mit einem Tankwagen. Das kann unter Umständen richtig ins Geld gehen. 

Als Fazit bleibt: „Erst informieren, dann Gartenpool anschaffen.“ Vor dem privaten Badevergnügen sollte man sich über die Möglichkeiten zur Entsorgung des Wassers im Klaren sein. „Gerade in Gegenden, in denen es keine Kanalisation gibt, kann sonst der Wasser-Austausch richtig ins Geld gehen. Und Ärger mit den Behörden sollten Sie besser auch nicht riskieren. Sonst wird der Traumpool schnell zum Alptraum.“

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Peter Schmid am 13.06.2025 15:29 Uhr

Poolablassverbotszone von 20-17 Uhr

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