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Bescheid rechtskräftig

Erde in Obersulm verfüllt: Erdbauunternehmer muss Bußgeld bezahlen

  
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Im Frühjahr dieses Jahres hat ein Erdbauunternehmer Dutzende Lkw-Ladungen mit Erde auf ein Feld gekippt. Das Landratsamt Heilbronn hat ein Bußgeld verhängt.

Im März dieses Jahres hatte ein Erdbauunternehmer ein Feld mit Erde aufgefüllt. Foto: Archiv/Kümmerle
Im März dieses Jahres hatte ein Erdbauunternehmer ein Feld mit Erde aufgefüllt. Foto: Archiv/Kümmerle  Foto: Kümmerle, Jürgen

Das Landratsamt Heilbronn hat ein Bußgeld gegen einen Erdbauunternehmer aus Obersulm verhängt. Das teilte die Behörde auf Nachfrage mit. Im März hatte der Erdbauunternehmer zig mit Erde gefüllte Lkw-Ladungen auf einem Feld im Gewann Zeilhof in Obersulm-Affaltrach abgeladen.

Das Bußgeld sei festgesetzt worden, weil die Erdauffüllung ohne erforderliche Genehmigungen durchgeführt worden seien. Diese Genehmigungen seien nachträglich erteilt worden.

Erdauffüllung ohne Genehmigung in Obersulm: Bußgeld sei bereits bezahlt

Der Eigentümer des Feldes hatte damals gesagt, die Verfüllung sei mit ihm abgesprochen gewesen. Unebenheiten des Bodens sollten dadurch ausgeglichen werden. Ein Sprecher des Erdbauunternehmens betonte damals, dass sich um die rechtliche Frage „andere Leute kümmern“. Mehr wollte er nicht dazu sagen.

Wie es aus dem Landratsamt Heilbronn heißt, liege das Bußgeld im unteren vierstelligen Bereich. Es sei bezahlt worden und somit rechtskräftig, teilt der Sprecher des Landratsamts weiter mit. 

Bodentechniker seien mehrmals vor Ort gewesen

Unklar blieb zunächst, welches Material abgeladen worden war. Dass neben der Erde noch anderes Material in den Boden eingebaut worden sei, dafür gebe es keine Anhaltspunkte, hieß es damals. Deshalb habe man auch keine Proben des Bodens genommen. Bodentechniker des Amts Bauen und Umwelt seien mehrfach aufgrund von „immer wieder neu vorgebrachten Bedenken“ vor Ort gewesen, teilt der Sprecher des Landratsamts mit.

„Sowohl das Material in der Zusammensetzung als auch die Art und Weise der Aufbringung gaben indes keinen Anlass zu weiteren Nachbesserungen oder Untersuchungen.“ Man habe den Boden deshalb nicht weiter beprobt.

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