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Erdauffüllung ohne Genehmigung in Affaltrach? Landratsamt Heilbronn eingeschaltet

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Über mehrere Tage hinweg laden Lkw Erde auf einem Acker in Affaltrach ab. Das Landratsamt Heilbronn kündigt eine Prüfung an. Der Naturschutzbund schaltet sich ein.

Dutzende Lkw-Ladungen Erde, offenbar von einem Baumgrundstück in Weinsberg, sind auf einem Feld in Obersulm-Affaltrach eingebaut worden.
Dutzende Lkw-Ladungen Erde, offenbar von einem Baumgrundstück in Weinsberg, sind auf einem Feld in Obersulm-Affaltrach eingebaut worden.  Foto: Kümmerle, Jürgen

Ein Erdbauunternehmer hat über Tage hinweg zig mit Erde gefüllte Lkw-Ladungen auf einem Feld im Gewann Zeilhof in Obersulm-Affaltrach abgekippt. Eine Planierraupe arbeitet die Erde ein. Der Eigentümer des Feldes sagt, es sei mit ihm abgesprochen gewesen. Unebenheiten des Bodens sollen dadurch ausgeglichen werden. Ein Sprecher des Erdbauunternehmens betont, dass sich um die rechtliche Frage „andere Leute kümmern“. Mehr wolle er nicht dazu sagen. Und das Landratsamt Heilbronn kündigt an, den Fall prüfen zu wollen.

In Obersulm abgeladene Erde soll aus Grundstück im Weinsberger Tal stammen

Ein früherer Pächter habe das Feld falsch bewirtschaftet, erklärt der Eigentümer des Ackers. Als er mit seinem Traktor auf das Feld gefahren sei, sei das Fahrzeug beinahe umgekippt, erklärt er. Deshalb sei es nötig gewesen, mit Erde auszugleichen. „Es handelt sich um sehr gute Erde. Sie dient der Bodenverbesserung“, sagt der Mann. Sie stamme aus einem Baumstück aus dem Weinsberger Tal. Um die Frage, ob die Auffüllung genehmigt werden müsse, habe sich der Erdbauunternehmer gekümmert. Ob er für den Einbau der Erde etwas vom Erdbauunternehmer erhalten habe? „Das ist seine und meine Sache. Das habe ich mit ihm geklärt.“

Für Erdverfüllungen gibt es ein Merkblatt mit Regelungen vom Landratsamt Heilbronn

Für Erdverfüllungen hat das Landratsamt Heilbronn ein Merkblatt verfasst. Demnach benötige eine Genehmigung, wer Erde höher als zwei Meter auffüllt, einen Eingriff in Natur und Landschaft vornimmt, in einem Schutzgebiet verfüllt oder die Fläche 500 Quadratmeter übersteigt. Auf fruchtbaren Böden, im Wald, in Wasser- und Naturschutzgebieten, in gesetzlich geschützten Biotopen, an Gewässerrandstreifen, ist eine Verfüllung gar gänzlich verboten. 

Landratsamt Heilbronn: Bußgeld droht – Höhe abhängig vom Umfang der Auffüllung

Wer Erde höher als zwei Meter auffüllt, die Fläche 500 Quadratmeter übersteigt, ein Eingriff in Natur und Landschaft vornimmt oder in einem Schutzgebiet verfüllt, benötigt eine Genehmigung des Landratsamts Heilbronn. „Nach unserer Kenntnis ist die im Gewann Zeilhof laufende Erdauffüllung ungenehmigt“, teilt eine Sprecherin auf Nachfrage schriftlich mit. Ein Bußgeld drohe. Die Höhe sei abhängig vom Umfang der Auffüllung. Dies und die Herkunft der Erde müsse geprüft werden.

Erdauffüllungen könnten genehmigt werden, wenn sie der Bodenverbesserung oder Bewirtschaftungserleichterung dienen. Auch das wolle die Behörde prüfen, heißt es.

Nabu hat Umweltmeldung an das Landratsamt Heilbronn verfasst

Mitarbeiter des Landratsamts seien vor Ort gewesen, teilt die Sprecherin weiter mit. Dass neben der Erde noch anderes Material in den Boden eingebaut worden sei, dafür gebe es keine Anhaltspunkte, heißt es. Deshalb seien auch keine Proben des Bodens genommen worden. „Eine Beprobung wird auch nur stattfinden, wenn sich im Laufe unserer weiteren Recherchen Anhaltspunkte dafür ergeben, dass eine Beprobung angebracht sein könnte.“ Mittlerweile lägen die Antragsunterlagen vor und die Beteiligung der Behörde sei gestartet. Wie die Sache ausgeht, ist noch ungewiss. „Eine Entscheidung wird erst getroffen, wenn alle erforderlichen Stellen ihre Stellungnahme abgegeben haben. Dies wird noch etwas dauern.“

Derweil ist auch der Naturschutzbund (NABU) Obersulm aktiv geworden und hat eine Umweltmeldung an das Landratsamt verfasst. Man bittet die Behörde, dem Sachverhalt nachzugehen. 

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