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Schließung der Notfallpraxen
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Klage beim Sozialgericht: Kommunen fordern von KV und Landesregierung mehr Transparenz

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Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg will schrittweise 18 Notfallpraxen im Land schließen. 13 betroffene Kommunen erheben vor dem Sozialgericht Klage, weil sie nicht genug eingebunden wurden. Auch die Stadt Brackenheim ist dabei.

Am 8. Februar haben in Brackenheim rund 1000 Menschen für den Erhalt der Notfallpraxis demonstriert. Mehrere Kommunen klagen gegen die Schließung.
Foto: Archiv/seidel
Am 8. Februar haben in Brackenheim rund 1000 Menschen für den Erhalt der Notfallpraxis demonstriert. Mehrere Kommunen klagen gegen die Schließung. Foto: Archiv/seidel  Foto: Seidel, Ralf

Die Situation um die geplanten Schließungen von 18 Bereitschaftspraxen im Land spitzt sich weiter zu. Nachdem die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) im Oktober 2024 angekündigt hatte, im Zuge einer Neustrukturierung ab April schrittweise Standorte zu schließen, erhebt eine Mehrheit der betroffenen Kommunen nun Klage beim Sozialgericht Stuttgart (wir berichteten).

Kritisiert wird vor allem die mangelnde Transparenz der KVBW bei den Schließungsplänen. Die Kommunen wehren sich „entschieden gegen die unterbliebene Beteiligung an den Planungen und gegen die intransparente Vorgehensweise der KVBW“, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung der Städte und Gemeinden Brackenheim, Müllheim im Markgräflerland, Ettlingen, Nagold, Bad Saulgau, Oberndorf am Neckar, Neuenbürg, Münsingen, Herrenberg, Kirchheim unter Teck, Backnang, Schwetzingen und Tettnang.

Eilanträge für drei Standorte 

Zusätzlich wurden noch drei Eilanträge eingereicht, um die für den 1. April geplanten kurzfristigen Schließungen der Bereitschaftspraxen in Bad Saulgau, Kirchheim unter Teck und Neuenbürg vorerst zu verhindern. Die Kommunen stellen sich nicht generell gegen eine Neustrukturierung, auch nicht kategorisch gegen eine Schließung von Notfallpraxen im Rahmen eines landesweiten Konzepts. Man erkenne den Bedarf für Reformen an.

In Brackenheim soll die Bereitschaftspraxis als eine der letzten im November geschlossen werden. „Für uns ist die Klage ein Strohhalm, nach dem wir greifen“, erklärt Bürgermeister Thomas Csaszar. Die KVBW binde die Kommunen weiterhin nicht in ihre Entscheidungsprozesse ein und liefere keine belastbaren Zahlen oder Antworten zur künftigen notfallmedizinischen Versorgung.

„Dass die Schließung der Praxis nötig sein soll, haben wir mehr oder weniger durch Briefe erfahren und auch im Dezember in Stuttgart auf eine Art und Weise mitgeteilt bekommen, die wir als sehr despektierlich empfunden haben“, so Csaszar.

Brackenheimer Bürgermeister Csaszar: Klage ein Strohhalm, „nach dem wir greifen“

Die Entscheidungen der KVBW und des Landes hätten die kommunale Infrastruktur und die Bedürfnisse der betroffenen Gemeinden nicht berücksichtigt, weder in Form einer Abstimmung der Planungen, noch in Form einer Bedarfsermittlung oder ergebnisoffenen Gesprächen. Deshalb fordern die Kommunen eine Offenlegung der Entscheidungsgrundlagen und belastbarer Zahlen, in die sie bislang nicht eingebunden waren.

Auch hinsichtlich der zukünftigen ärztlichen Versorgung sehen sich die Kommunen im Unklaren. „Wir wissen nicht, welche Auswirkungen die Schließungen auf die ambulante ärztliche Versorgung haben könnten. Zudem fragen wir uns, wie der Fahrdienst weitergeführt wird und in welcher Form er erhalten bleibt. Das sind Fragen, auf die wir als betroffene Kommunen Antworten benötigen“, sagt Thomas Csaszar. Sollten die drei Eilanträge gegen die kurzfristigen Schließungen Erfolg haben, „sehen wir durchaus eine gewisse Hoffnung, dass das gesamte Verfahren neu aufgerollt wird“.

Güglingen unterstützt Klage, auch finanziell

Die Stadt Güglingen hatte sich bereits in der Vergangenheit für den Erhalt der Brackenheimer Notfallpraxis eingesetzt und eine Protestaktion im Brackenheimer Wiesental im Februar mit initiiert. Obwohl sie selbst nicht von der Schließung betroffen ist, unterstützt die Stadt dennoch die Klage und beteiligt sich an den Klagekosten, die sich insgesamt auf einen mittleren fünfstelligen Betrag belaufen.

Wie geht es weiter? Das Sozialgericht wird die Klage an die KV zur Stellungnahme weiterleiten, was einige Zeit in Anspruch nehmen könnte. Gleichzeitig prüft das Gericht die örtliche Zulässigkeit der Klage. Über die drei Eilanträge wird es zeitnah eine Entscheidung treffen müssen.

Die Reaktion der KVBW

Die Kassenärztliche Vereinigung zeigte sich nicht überrascht von der Klage. Sie sei schon lange angekündigt worden, so ein KVBW-Sprecher. „Völlig unklar ist, auf welche angebliche Rechtsverletzung sich die Kläger berufen, welchen Rechtsverstoß sie der KVBW eigentlich vorwerfen,“ heißt es weiter.

Die KVBW habe seit Bekanntgeben ihrer Pläne zahllose Gespräche mit den Beteiligten geführt und dabei wertvolle Anregungen erhalten, die auch in die Konzeption Eingang gefunden hätten. Die KVBW werde daher abwarten, bis ihr die Klage zugestellt wird und sie prüfen. An den Planungen und der Umsetzung werde sich erst einmal nichts ändern. 

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