Stimme+
Vermehrte Kontrollen
Hinzugefügt. Zur Merkliste Lesezeichen setzen

Influencer in Baden-Württemberg im Fokus der Finanzämter – wann Strafen drohen

  
Erfolgreich kopiert!

Öffentlichkeitswirksam haben Steuerfahnder in Nordrhein-Westfalen angekündigt, Influencer stärker zu kontrollieren. In Baden-Württemberg hat man diese Zielgruppe offenbar längst im Blick.


Externer Inhalt

Dieser externe Inhalt wird von einem Drittanbieter bereit gestellt. Aufgrund einer möglichen Datenübermittlung wird dieser Inhalt nicht dargestellt. Mehr Informationen finden Sie hierzu in der Datenschutzerklärung.

In Nordrhein-Westfalen sind Influencer ins Visier von Steuerfahndern geraten. Das dortige Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität schätzt den jährlichen Steuerverlust auf etwa 300 Millionen Euro, weil Influencer ihre Steuern nicht abführen.

Steuerfahnder in NRW nehmen Influencer ins Visier – 300 Millionen Euro Schaden vermutet

Dass sich Finanzämter um Influencer kümmern, sei so neu nicht, heißt es aus dem Finanzamt Heilbronn. „Das gehört zu unseren Aufgaben“, sagt Leiterin Katja Konnerth. Influencer können sich bereits seit dem Jahr 2022 im Internet dazu informieren.

Der „Steuerguide für Influencerinnen und Influencer“ des Finanzministeriums Baden-Württemberg zeigt auf zehn Seiten in einfacher Sprache, was zu tun ist. Übersteigen die gesamten Einkünfte im Jahr 2022 den jährlichen Grundfreibetrag von 10.347 Euro, müsse Einkommenssteuer bezahlt und eine Einkommenssteuererklärung abgeben werden, heißt es beispielsweise auf Seite vier.

Selbstanzeige schützt vor Strafe – nur bei vollständiger und korrekter Abgabe

Der Steuerguide enthalte die wichtigsten Informationen. Influencer, die ihre steuerpflichtigen Einkünfte bislang nicht angegeben haben, könnten das mit einer Selbstanzeige nachholen. „Sie muss inhaltlich vollständig und korrekt sein“, sagt Konnerth. Zu den versäumten Steuern kämen zusätzlich noch Zinsen hinzu. Der säumige Zahler bleibe bei einer Selbstanzeige aber straffrei.

Anders sei es, wenn es zu einer Betriebsprüfung komme. Stellen die Mitarbeiter des Finanzamts fest, dass keine Steuern abgeführt wurden, kann das ein Strafverfahren nach sich ziehen, so Konnerth. 

Kommentar hinzufügen

Kommentare

Neueste zuerst | Älteste zuerst | Beste Bewertung
Keine Kommentare gefunden
Nach oben  Nach oben