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Strafen für Patienten
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Arzttermin einfach platzen lassen? Manche Praxen in Heilbronn verlangen Gebühr

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Bis zu 20 Prozent der Termine in Fachpraxen werden nicht wahrgenommen. Sind solche Strafgebühren rechtlich überhaupt umsetzbar? Das sagen Heilbronner Ärzte dazu. 


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Kurzfristig einen Termin beim Arzt ergattern? In der Regel funktioniert das nur, wenn ein anderer Patient einen gebuchten Termin absagt. Für die Praxis wie auch die „Kunden“ ist es daher sinnvoll, dass der Betrieb reibungslos verläuft. Nun wird ein Ausfallhonorar in Arztpraxen bei Nicht-Erscheinen diskutiert. 

Ärgerlich ist es für beide Seiten, wenn Patienten zum vereinbarten Termin einfach nicht auftauchen. Der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, gibt an, dass „zehn bis 20 Prozent der gebuchten Termine nicht wahrgenommen“ würden. Im Restaurantbetrieb spricht man dann von „No-Show“, auch hier sind Gebühren in der Diskussion. 

Termin platzen lassen? Auch Restaurants oder Friseure verlangen Entschädigungen

Allerdings sind Ausfallhonorare rechtlich kaum umsetzbar. Auch Restaurants oder Friseure verlangen bei „No-Show“, also dem Nichtauftauchen trotz vereinbarten Termins, für den Ausfall eine Entschädigung. Die Gebühr muss aber verbindlich vereinbart werden, also in den sogenannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen verankert sein.

In aller Regel ist der Arztbesuch für gesetzlich Versicherte kostenlos, weil die Krankenkasse dafür aufkommt. Wie soll dann eine Praxis einen nicht wahrgenommenen Termin berechnen? Gassen schlägt eine Gebühr von „zehn bis 20 Euro“ vor, die von den Krankenkassen gezahlt werden soll. Diese weisen das scharf zurück und sprechen von einem „beschämenden Überbietungswettbewerb“. 

Heilbronner Arzt hält Ausfallhonorar für überzogen, wenn das Wartezimmer voll ist

Der Sprecher der Heilbronner Ärzteschaft Martin Uellner hält die Forderung ebenfalls für überzogen und bringt umgekehrt ins Spiel, ob dann Patienten, die im Wartezimmer viel Zeit verbringen, nicht auch ein „Ausfallhonorar“ bekommen müssten. Beim in der Regel gefragten Hausarzt mache die Gebühr wenig Sinn, weil die Lücke einfach vom nächsten Patienten gefüllt werden kann. Daher bieten einige Arztpraxen gleich offene Sprechstunden ohne Termin an.

Besonders hoch soll die Ausfallquote aber bei Frauenärzten sein. Das Heilbronner Fachkompetenzzentrum für Frauengesundheit gynmedicum verlangt daher eine Ausfallgebühr bei Nichterscheinen ohne rechtzeitige Absage mindestens 24 Stunden vorher. 

Bei Akupunktur oder Psychotherapie muss zumindest ein Teil der Zeit bezahlt werden

Bei privat vereinbarten Leistungen zum Beispiel bei einer Akupunktur ist es aber durchaus rechtens, die nicht in Anspruch genommene Zeit zu berechnen. Heilpraktikerin Tina Wirth verlangt zumindest 50 Prozent der Zeit, wenn Termine nicht mindestens 24 Stunden zuvor abgesagt wurden. 

Auch für Psychotherapie wird in der Regel ein nicht wahr genommenes Gespräch berechnet, es sei denn, „der Klient ist aufgrund höherer Gewalt, Unfall oder Krankheit daran gehindert, den Termin wahrzunehmen“, wie es bei einer Heilbronner Praxis heißt. Aufgrund der Zeitgebundenheit werde „nach striktem Bestellsystem“ gearbeitet. Daher könne ein vereinbarter Termin nicht anderweitig vergeben werden.

SLK-Sprecher: Pauschale Strafzahlungen nicht der richtige Weg

Auch bei den SLK-Kliniken „ist es ärgerlich, wenn Termine unentschuldigt nicht wahrgenommen werden“, stellt Sprecher Mathias Burkhardt fest. Vor allem bei Operationen oder Voruntersuchungen sei es „dann sehr herausfordernd, innerhalb eines sehr eng getakteten OP-Plans zu jonglieren“.  Dadurch verzögere sich für andere die Terminvergabe. „Ein unentschuldigtes Platzenlassen hat natürlich immer auch einen bitteren Beigeschmack für andere Patienten, die auch auf einen Termin warten.“

Daher sei es „durchaus überlegenswert, bei gebuchten Terminen, die nicht abgesagt werden, dies zu sanktionieren“. „Pauschale Strafzahlungen“ seien aber kaum der richtige Weg, zumal dies auch einen hohen bürokratischen Aufwand bedeute.

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