Für die Nutzung des „Luftraums über der Straße“, dazu gehören auch Warenautomaten, muss auf öffentlichen Grund eine Sondernutzungserlaubnis beim zuständigen Amt gestellt werden. Das Aufstellen von Snack-, Getränke-, und sonstigen Verkaufsautomaten auf privatem Grund ist grundsätzlich erlaubt, der gewerbliche Betrieb ist allerdings anmeldepflichtig.
Wildwuchs bei Warenautomaten: Neckarsulm will Snack-Automaten regulieren
Neckarsulm will Snack-Automaten und Co. stärker reglementieren. Weinsberg macht das schon seit Jahrzehnten. Wie handhaben das andere Städte wie Öhringen, Heilbronn und Eppingen?
In Öhringen gibt es den Mauldasch-O-Mat, am Alten Friedhof in Neckarsulm steht ein Kerzenautomat. Das ist wohl eher nicht gemeint, wenn von „Wildwuchs“ die Rede ist. Schon vor über 60 Jahren beklagte die Weibertreustadt Weinsberg das unkontrollierte Aufstellen von Lebensmittel-Automaten in Wohngebieten. Man wolle der „Automatenschwemme“ im Ort einen Riegel vorschieben, berichtete die Heilbronner Stimme.
Tabakwaren, Süßwaren, Getränke und Co. sollen in Neckarsulm reglementiert werden
Das Aufstellen von Snack-Automaten und ähnlichem nehmen nun auch die Macher der Warenautomatensatzung in Neckarsulm (Landkreis Heilbronn) ins Visier: Tabakwaren, Süßwaren, Getränke und Reisebedarf sollen reglementiert werden. „Sie sind bereits an vielen Stellen Teil des Stadtbilds der meisten deutschen Städte und Gemeinden“, heißt es in der Vorlage für den Gemeinderat.

Weil die Arten von Warenautomaten vielfältiger geworden sind, will man nun den „Wildwuchs“ in Neckarsulm in geordnete Bahnen bringen. Warenautomaten seien nicht uneingeschränkt positiv zu bewerten. Negative Effekte seien Lärmbelästigung aufgrund der Nutzungszeiten und ein erhöhtes Müllaufkommen.
Regionale Lebensmittel: Direktvermarkter nutzen Verkaufsautomaten gerne
Für lokale Betriebe sind die Verkaufsautomaten eine gute Möglichkeit zur Direktvermarktung. Eier, Fleisch, Konserven, Wein und Lebensmittel aller Art lassen sich so bequem auch am Wochenende aus dem Automaten „ziehen“. Hofladenautomaten und Selbstbedienungsstationen ermöglichen es, auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten frische Produkte zu erwerben, heißt es auf der Direktvermarkter-Seite des Heilbronner Lands.
„Einfach vorbeikommen, auswählen und genießen – so unkompliziert kann der Einkauf von regionalen Lebensmitteln sein.“ Beim Obstgut Heuchlingen, um nur eines von vielen Beispielen zu nennen, gibt es neben Beeren- und Steinobst auch Säfte, kleine Snacks und seltene, spezielle Sorten wie rosa Zwetschgen oder weiße Johannisbeeren.
Stadt Neckarsulm beschließt Aufstellung einer Automatensatzung
Bei Kindern und Jugendlichen beliebt, bei Eltern und Ernährungswissenschaftlern eher verhasst, sind Snack-Automaten in der Nähe von Schulen. Zu deutlich höheren Preisen als im Supermarkt investieren junge Menschen ihre Taschengeld in viel zu süße Limos oder salzige Snacks.
Neckarsulm zieht nun die Reißleine: Um diese Risiken einzuschränken und den Trend zur gehäuften Einrichtung von Warenautomaten in städtebaulich positive Wege zu lenken, beschließt die Stadt Neckarsulm die Aufstellung einer Automatensatzung.
Bußen bis 15.000 Euro: Diese Regeln sollen für Warenautomaten in Neckarsulm gelten
War das Aufstellen von solchen Verkaufsmaschinen bisher auf Privatgrund uneingeschränkt möglich, gilt in Zukunft nun: „Die störende Häufung von Warenautomaten ist unzulässig.“ Größe, Form und Farbgebung werden ebenfalls reglementiert. Grelle Beleuchtung und Werbung sind nicht erlaubt.
Das Aufstellen soll genehmigungspflichtig werden, kaputte oder nicht mehr genutzte Automaten müssen entfernt werden, sonst können Geldbußen bis 15.000 Euro fällig werden. Die Unterhaltsverpflichtung gilt auch für schon bestehende Automaten.
Bad Friedrichshall: Verkaufsautomaten sind „eher kontraproduktiv für den örtlichen Einzelhandel“
Andere Städte sind noch nicht so weit: Die Stadt Bad Friedrichshall habe keine weitergehenden Regelungen oder Satzungen hinsichtlich Warenautomaten erlassen, so Bürgermeister Timo Frey. „Wir sehen derzeit auch keinen zusätzlichen Regelungsbedarf.“ Gewerberecht und die bestehende Sondernutzungssatzung geben den Rahmen vor. Zu prüfen sei bei auf Privatflächen aufgestellten Automaten immer, ob baurechtliche oder sonstige öffentlich-rechtliche Regelungen entgegen stehen.
Öffentliche Flächen für das Aufstellen von Warenautomaten stehen in Bad Friedrichshall ohnehin nicht zur Verfügung, „weil wir keine Erfordernis dafür sehen. Ich persönlich sehe es je nach Sortiment sogar kontraproduktiv gegenüber der immer wieder geforderten Stärkung des stationären Einzelhandels.“
In Eppingen, Bad Rappenau und Heilbronn keine speziellen Vorschriften für Automaten
In Eppingen gibt es keine Satzung für das Aufstellen von Warenautomaten, ebensowenig in Bad Rappenau. Hier werden die Verkaufsgeräte im Einzelfall vom Baurechtsamt beziehungsweise als Sondernutzung nach Straßenrecht im öffentlichen Verkehrsraum beurteilt und „je nach Größe und Aufstellungsort zugelassen oder abgelehnt“, wie Verena Gold von der Stadtverwaltung mitteilt.
In Heilbronn sei das Aufstellen von Warenverkaufsautomaten auf Privatgrundstücken verfahrensfrei. Für den Verkauf von Alkohol und Tabakwaren gelten bestimmte jugendschutzrechtliche Vorschriften. Im öffentlichen Raum werde neben Sicherheit vor allem auf Sauberkeit geachtet. Bei Verschmutzungen könne man sich an den Betreiber wenden, dessen Nummer auf dem Automaten stehen muss.

Stimme.de
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