Herrenberg-Urteil für die meisten Musikschulen im Raum Heilbronn kein Thema
Durch das Herrenberg-Urteil sind Musikschulen verpflichtet, ihre Lehrer fest anzustellen. Die „Muse“ in Eppingen hatte das vor große Probleme gestellt. Jetzt hat der Bundestag eine Übergangsfrist beschlossen.

Der Druck auf viele Musikschulen in der Region war groß im vergangenen Jahr: Das Bundessozialgericht hatte 2022 im Herrenberg-Urteil festgestellt, dass echte Selbstständigkeit an einer solchen Einrichtung kaum möglich sei. Und kam zu dem Schluss, die Beschäftigung von Lehrkräften auf Honorarbasis wegen der sogenannten Scheinselbständigkeit sei rechtswidrig.
Für die Schulen bedeutet das Urteil höhere Kosten, festangestellte Pädagogen sind sozialversicherungspflichtig. Jetzt hat der Bundestag allerdings eine Übergangsfrist bis Ende 2026 beschlossen.
Musikschule „Muse“ aus Eppingen müsste als Verein haften
Für die Muse in Eppingen kommt das zu spät. Man habe sich, wie auch andere Musikschulen im Land, eine zeitnahe Reaktion der Politik gewünscht, sagen die Leiter Carolin und Adrian Fischer auf Nachfrage. Beide hatten im vergangenen Jahr immer wieder darauf aufmerksam gemacht, wie sich die Entscheidung auf ihren Betrieb auswirken wird. Denn die Muse ist ein Verein, der Vorstand haftet laut Satzung mit dem Privatvermögen „bei einem drohenden Konkurs. Das war für die Betroffenen eine äußerst belastende Situation“.
Dabei bereiteten ihnen besonders eventuelle Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen von bis zu 1,5 Millionen Euro Kopfzerbrechen. Die Kommunen, in denen die Musikschule Unterricht anbietet, kamen den Betreibern allerdings schnell entgegen und versprachen höhere Zuschüsse. Außerdem erklärten sie sich bereit, Rückzahlungsverpflichtungen zu übernehmen und damit die Vorstandschaft zu entlasten.
Mittlerweile seien alle Honorarkräfte fest angestellt. „Daher hat der Beschluss des Bundestags für die Muse in der Sache keine direkten Auswirkungen mehr“, so Carolin und Adrian Fischer.
Leiter der Musikschule Unterer Neckar: „Es gibt jetzt Verlässlichkeit.“
In der Musikschule Unterer Neckar ist das Herrenberg-Urteil hingegen kein Thema. „Bei uns gibt es keine freiberuflichen Mitarbeiter“, sagt Leiter Marco Rogalski. Generell befürworte er es, dass die Lehrkräfte nun einen Status haben und leistungsgerecht bezahlt werden müssen. Denn viele Musikpädagogen ohne feste Anstellung rutschen nach ihrem Renteneintritt in die Altersarmut, wenn sie nicht anderweitig vorgesorgt haben. Deshalb sei es gut, dass auch Kommunen als Träger nun Verantwortung übernehmen müssen, so Rogalski: „Es gibt jetzt Verlässlichkeit.“
Trotzdem besteht weiterhin die Möglichkeit, als Freier auf dem Markt zu agieren. Man könne zum Beispiel Unterricht außerhalb eines Betriebs erteilen oder sich mit weiteren Kollegen zusammentun und dann einzeln abrechnen. „Das Urteil lässt weiterhin Platz“, so der Musikschulleiter. Neu sei das Thema auch nicht, es koche hingegen seit Jahrzehnten immer wieder hoch.
Stadt Neckarsulm als Träger der Musikschule setzt schon lange auf Festangestellte
Die Stadt Neckarsulm als Träger der Musikschule setzt schon lange auf Festangestellte. „Die Verwaltung wollte immer gesicherte Verhältnisse“, sagt Leiterin Regine Kurzweil. Auch ihrem Vorgänger sei es wichtig gewesen, keine Zwei-Klassen-Gesellschaft zu fördern. Denn das Honorar ist oft niedriger als der feste Lohn.
Trotzdem ist ihr wichtig: „Musiker müssen immer eine Wahl haben und sich bewusst entscheiden für ein Modell.“ Das sei allerdings nur möglich, wenn es einen Vertrag zum Unterschreiben gebe. Auch wenn die Neckarsulmer Musikschule nicht von den Konsequenzen des Herrenberg-Urteils betroffen ist: „Wir haben das natürlich beobachtet, denn es geht um unseren Berufsstand.“
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