Honorarkräfte adé: Ein Urteil bringt Eppinger Musikschule zum Beben
Honorarkräfte darf es an Musikschulen, wie der MusE in Eppingen, nicht mehr geben. Dafür sorgt ein Gerichtsurteil. Gemeinden müssen nun für die Sozialbeiträge aufkommen. Welche Folgen das für die Kommunen und für die Musikschul-Eltern hat:

Eigentlich ist die Musikschule Eppingen (MusE) seit 2021 nach schwierigen Vorjahren wieder auf gutem Kurs: Mehr Festeinstellungen bei Lehrkräften, mehr Schüler, mehr öffentliche Auftritte. Jetzt kommt allerdings Sand ins Getriebe. Denn ein Gerichtsurteil aus dem Jahr 2022 hat zur Folge, dass Musikschulen keine Honorarkräfte mehr beschäftigen dürfen, um Scheinselbstständigkeit vorzubeugen. Die Schockwellen des "Herrenberg-Urteils" sind nun auch in der Region angekommen, der Musikschulverband hat seinen Mitgliedern eine Handlungsanleitung gegeben, um auf das Urteil zu reagieren.
Warum das Verbot von Honorarkräften für die Vorstände der Musikschule Eppingen prekär ist
Die MusE hat derzeit 22 Kräfte auf ihrer Honorarliste zu stehen, die 7,2 Vollzeitdeputate erfüllen. Diese sollen jetzt zu Festanstellungen umgewandelt werden. Dafür benötigt die MusE, die als Verein organisiert ist und von Eppingen, Gemmingen, Ittlingen, Kirchardt, Zaberfeld und Sulzfeld sowie dem Landkreis Heilbronn und dem Land Baden-Württemberg mitgetragen wird, mehr Geld. Prekär an der Situation ist, dass die Vorstände des Vereins, darunter die Vorsitzende, Vertreter des Vereins in den Gemeinden Eppingen, Gemmingen, Ittlingen und Kirchardt sowie die Musikschulleitung persönlich für die Bereitstellung der Sozialversicherungsbeiträge haften, bis hin zur Hinzuziehung des Privatvermögens.
Mit welchem Maßnahmenbündel das Problem behoben werden soll
Der finanzielle Mehrbedarf soll laut einer Beschlussvorlage, die in den betroffenen Gemeinderäten beraten wird, über höhere Zuschüsse der Kommunen sowie höhere Elternbeiträge gedeckt werden. Die Kommunen sollen sich zudem verpflichten, die Vorstandschaft aus der persönlichen Haftung zu nehmen. Dieses Bündel an Beschlüssen hat der Ittlinger Gemeinderat als erstes der an der MusE beteiligten Gremien gefasst und zwar einstimmig. "Ein tolles Zeichen in Richtung der Musikschule", freute sich Bürgermeister Kai Kohlenberger nach dem klaren Abstimmungsergebnis. Er hatte zuvor den Weg der Bildungseinrichtung seit Beginn der Finanzierungsreform aufgezeichnet.
Bisher war der Weg der MusE eine Erfolgsstory. Wie sich die Schülerzahl entwickel hat
Mit dem Schuljahreswechsel 2021/22 wurden die Honorare von 24 auf 26 Euro erhöht. Außerdem stellte die MusE drei Kräfte fest ein. Die Kommunen verdoppelten ihren Pro-Kopf-Zuschuss und die Eltern mussten eine Gebührenerhöhung von fünf Prozent mittragen.
Im vergangenen Jahr konnte die MusE weitere drei Personen in Festanstellung übernehmen sowie das Honorar um weitere zwei Euro erhöhen. Aktuell ist die Zahl der Festanstellungen auf aktuell elf Kräfte angestiegen, die etwa sechs Vollzeitstellen ausfüllen. Zum Vergleich: 2021, vor der Reform, hatte die MusE nur eine fest angestellte Kraft. Die Schülerzahl ist im selben Zeitraum von 702 auf 1071 gestiegen.
Was die dritte Stufe der Musikschulreform vorsieht
Die dritte Stufe der Finanzierungsreform sollte 2025 starten. Sie sah eine abermalige Erhöhung der Honorare sowie die Schaffung von drei weiteren Festanstellungen vor. Diese beiden Schritte sind nun obsolet. Honorare wird es überhaupt keine mehr geben. Und statt "nur" drei Stellen werden nun alle ehemaligen Honorarstellen zu Festanstellungen. Dafür ist eine abermalige Erhöhung der kommunalen Zuschüsse nötig. Ittlingen zahlt ab sofort statt 26 000 nun 44 000 Euro jährlich. "Leider müssen wir auch die Elternbeiträge erhöhen", kündigt Musikschulleiter Adrian Fischer an. Die Höhe des Zuschlags stehe allerdings noch nicht fest.
Welche Argumente im Ittlinger Gemeinderat vorgetragen wurden
In der Aussprache sagte Gemeinderätin Mareike Naumann-Hutzler: "Wir wollen auf die MusE nicht verzichten. Wir sind ja mit der Umstellung auf Festeinstellungen schon auf einem guten Weg gewesen." Gemeinderat Peter Vogel erinnerte an die Zeit vor den Festanstellungen, die mit hoher personeller Fluktuation verbunden war: "Es gab einen ständigen Wechsel der Lehrer zu meiner aktiven Musikschulzeit." Die Sache mit den Festanstellungen sei der richtige Weg.
Die MusE unterrichtet alle an Musikschulen gängigen Instrumente mit Ausnahme von Orgel und Harfe. 2022 ist die Einrichtung in das Projekt "Singpause" eingestiegen. Das Projekt wird aktuell an der Hellbergschule angeboten. Mit dem neuen Angebot der Erwachsenen-Bläserklasse bietet die MusE eine Schnittstelle zwischen instrumentaler Ausbildung an der Musikschule und den Musikvereinen in der Region bis hin zu den Feuerwehrkapellen an. Neuestes Projekt ist eine Zusammenarbeit mit Behinderten der Lebenshilfe.
Welche Auswirkungen das "Herrenberg-Urteil" hat
Das Bundessozialgericht hat am 28. Juni 2022 das "Herrenberg-Urteil" verkündet. Es besagt, dass Honorarkräfte an Musikschulen, die in den Betrieb eingegliedert sind, als im abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehend angesehen werden.
Als Merkmal zur Eingliederung in die Organisation reicht die Vorgabe von Ort und Zeit des Unterrichts oder das Fehlen von unternehmerischer Freiheit bereits aus. Ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis führt zwangsweise zu Sozialabgaben des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers. Bis zu diesem Urteil wurden Honorarkräfte als selbständig tätige Personen betrachtet und mussten sich selbst um die soziale Absicherung kümmern.
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