Müllgebühren in Heilbronn und Hohenlohe: Große Unterschiede bei Kosten und Leerungsmodellen
In der Region variieren die Abfallgebühren je nach Landkreis erheblich, was den Vergleich erschwert. Unterschiede bei Behältergrößen, Leerungsfrequenzen und zusätzlichen Leistungen führen zu deutlichen Preisunterschieden.
Die Kosten für die Abfallentsorgung unterscheiden sich in der Region zum Teil deutlich – und dies noch ungeachtet der Aufregung um die Einführung der mengenbezogenen Abrechnung im Landkreis Heilbronn, was der Hohelohekreis schon umgesetzt hat. Die unterschiedlichen Sammelsysteme erschweren den Vergleich. Es ist ein bisschen wie Äpfel mit Birnen vergleichen. Die Standard-Lösung für den Gebühren-Check gibt es nicht.
Zum einen sind etliche Leistungen wie Sperrmüllabfuhr und das Abliefern auf Recyclinghöfen „kostenlos“, beziehungsweise in den Gebühren schon enthalten. Zum anderen sind Behältergrößen und Abfuhrtermine unterschiedlich. Für vier Personen gibt es die Tonne mit 60 Litern in Stadt und Landkreis Heilbronn sowie im Kreis Schwäbisch Hall. Im Hohenlohekreis gibt es Mülleimer mit 80 Litern, die auch im Kreis Heilbronn angeboten werden. Ab 2026 fällt diese Größe aber weg, dann gibt es nur das Gefäß mit 60 Litern. Auch im Hohenlohekreis und im Neckar-Odenwald-Kreis gibt es die schwarze Tonne mit 80 Litern Fassungsvermögen. Der Landkreis Ludwigsburg lässt hingegen nur die Wahl zwischen 120 und 240 Litern.
Müllgebühren unterscheiden sich erheblich: Werden Müllsparer durch Pflichtleerungen bestraft?
Hinzu kommt noch die Leerungskomponente: In den Landkreisen Hohenlohe sowie im Stadtkreis gibt es „Pflichtleerungen“ im zweiwöchentlichen Rhythmus, im Neckar-Odenwald-Kreis wird dreiwöchentlich geleert, in den Kreisen Ludwigsburg und Schwäbisch Hall werden nur die tatsächlichen Leerungen in Rechnung gestellt. Möglich macht dies ein Chip oder Transponder in den Tonnen, mit dem die Häufigkeit der Leerungen erfasst wird. Auch im Landkreis Heilbronn werden solche bechippten Tonnen im Lauf des Jahres verteilt. Von den zwölf Pflichtleerungen im Jahr ab 2026 will man aber trotz Kritik nicht abrücken. Einzelpersonen können die Leerungen auf acht reduzieren lassen.

Wie lässt sich nun eine Vergleichsgebühr für einen 4-Personen-Haushalt ermitteln? Franziska Schuster von der Ludwigsburger Pressestelle teilt mit: „In der Abfallbilanz Baden-Württemberg werden beim Vergleich der Abfallgebühren jeweils zehn Leerungen Restmüll mit einer 120-Liter-Tonne zugrunde gelegt.“ Nun gibt es weder die Möglichkeit von zehn Leerungen in allen Land- oder Stadtkreisen noch eine standardisierte Tonnengröße. Hilfreich ist da ein Satz, den der Landkreis Heilbronn in seinem Infoschreiben an Hausverwaltungen zur Ermittlung der richtigen Tonnengröße stehen hat: Empfohlen wird ein „Regelvolumen“ von fünf Litern pro Person und Woche. Bei vier Personen sind das also etwas über ein Kubikmeter Restmüll im Jahr.
Unterschiedliche Abfallgebühren in der Region: Ein Vier-Personenhaushalt produziert 1000 Liter Müll im Jahr
Ein Rechenbeispiel offenbart: Um diese Menge Müll unterzubringen, sind ungefähr 13 Leerungen bei einer 80-Liter-Tonne im Jahr notwendig, bei 60 Litern Fassungsvermögen etwas mehr als 17 Leerungen, bei 120 Litern wie im Landkreis Ludwigsburg sind das rechnerisch acht bis neun Leerungen.
Damit lassen sich die unterschiedlichen Systeme landkreisübergreifend doch noch etwas standardisieren. Ein Musterhaushalt mit vier Personen kommt am besten im Stadtkreis Heilbronn weg. Für den 60-Liter-Restmüllbehälter und die gleichgroße Biotonne werden aktuell 150 Euro pro Jahr fällig, so Claudia Küpper, stellvertretende Pressesprecherin der Stadt Heilbronn. Darin enthalten ist die zweiwöchentliche Leerung des Restmülls sowie 36 Leerungen der Biotonne. Nimmt man die Kosten nur für den Restmüll, kommt man auf in der Region unschlagbare 121 Euro im Jahr.
Den zweiten Platz ergattert der Landkreis Heilbronn, der hier eine Besonderheit aufweist: Müll-Sparer können mit einem ausgefuxten Banderolensystem ihre Kosten drücken. Wer eine 80-Liter-Tonne hat, zahlt dafür eine Grundgebühr von 95 Euro und setzt für die oben ausgerechneten 13 Leerungen Banderolen für jeweils 4,40 Euro ein, was in Summe 65 Euro ergibt. Mit insgesamt 160 Euro bekommt der Landkreis Heilbronn damit die Silbermedaille.
Allerdings, und das ist einer der Hauptkritikpunkte am neuen Sammelsystem ab 2026, fallen die Banderolen künftig weg. Es wird zwar pro Leerung abgerechnet, aber dies erst ab zwölf Leerungen im Jahr aufwärts. Vor allem Haushalte mit ein oder zwei Personen kommen so schlechter weg, dies die Befürchtung vieler.
Große Unterschiede bei Kosten und Leerungsmodellen: Hohenlohe verpasst Bronze
Den dritten Platz erhält der Landkreis Ludwigsburg, der zwar keine kleinen Tonnen unterhalb der 120 Liter zulässt, dafür aber auch keine Pflichtleerungen vorschreibt. Für die rechnerisch notwendigen acht bis neun Leerungen mit der Grundgebühr für einen Vier-Personen-Haushalt von 138,10 Euro und der Leerungsgebühr von 5,73 Euro werden rund 186 Euro fällig.
Den undankbaren vierten Platz ergattert der Hohenlohekreis. Laut dem „Benchmark“ der Abfallwirtschaft klettert die Gebühr für den 80-Liter-Behälter samt zwölf Pflichtleerungen von 175,20 Euro im Jahr 2024 auf 192,02 Euro im Jahr 2025. Nimmt man die für die Vergleichsmenge noch notwendige 13. Leerung dazu, kommt man auf 197,17 Euro. Eine Besonderheit im Hohenlohekreis: Die Grundgebühr wird auf die Tonne bezogen, und nicht wie in anderen Landkreisen auf die Zahl der Personen im Haushalt.
Teurer ist es im Landkreis Schwäbisch Hall, der mit der 60-Liter-Tonne und 17 Leerungen für jeweils 2,31 Euro sowie einer vergleichsweise hohen Grundgebühr von 165 Euro auf 204,27 Euro kommt. Schlusslicht ist der Neckar-Odenwald-Kreis, der zwar nur pro Haushalt 97,50 Euro Grundgebühr verlangt. Teuer sind dann die Leerungen. Aufpassen muss man beim Tonnen-Konfigurator: Statt der für vier Personen empfohlenen 80 Liter ist die 60-Liter-Tonne günstiger.