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Abfallwirtschaft

Müllgebühren im Landkreis Heilbronn: Warum zwölf Leerungen 2026 berechnet werden

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Derzeit werden Gebührenbescheide für Rest- und Biomüll im Landkreis Heilbronn verschickt. Dabei werden erstmal die zwölf Mindestleerungen in Rechnung gestellt. 


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Dieser Tage werden die Gebührenbescheide für Rest- und Biomüll im Landkreis Heilbronn verschickt. Manche werden sich dabei wundern: Es werden als Vorauszahlung für das Jahr 2026 pauschal zwölf Leerungen für den Restmüll in Rechnung gestellt. Bisher wurde das Gebührenkonto nur belastet, wenn die Tonne auch rausgestellt wurde. 

Mit der Einführung des leerungsbezogenen Systems werden nun für alle Haushalte beziehungsweise Wohnanlagen zwölf Leerungen im Jahr beim Restmüll in Rechnung gestellt. Diese „Zwangsleerungen“ haben im Vorfeld der Systemumstellung beim Müll zu Kritik geführt. 

Werden Müllsparer bestraft? Landkreis Heilbronn führt „Zwangsleerungen“ ein

Müllsparer fühlen sich bestraft: Durch das neue leerungsbezogene Sammelsystem im Landkreis Heilbronn ab dem kommenden Jahr fühlen sie sich im Nachteil. Die 40-Liter-Tonne und die Banderolen fallen beim Restmüll weg, stattdessen werden die zwölf Leerungen im Jahr auch für diejenigen zur Pflicht, die wenig bis gar keinen Müll produzieren. 

Dies ist nicht überall so: Im benachbarten Landkreis Ludwigsburg, zu dem auch Kirchheim und Beilstein gehören, wird nur die tatsächliche Zahl der Leerungen berechnet. Sprich: Wer die Restmülltonne nur achtmal rausstellt, muss auch nicht mehr bezahlen.

Weniger Leerungen? Im Landkreis Heilbronn gibt es keine Rückerstattung

Dabei zeigt sich der Landkreis Heilbronn kompromisslos: „Grundlage für die Vorauszahlung der Leerungsgebühr beim Restabfall ist jeweils die Anzahl der Leerungen des Vorjahres. Die Gebühr für nicht in Anspruch genommene Mindestleerungen wird nicht rückerstattet.“

Sparen beim Restmüll zahlt sich im Landkreis Heilbronn erst mal nicht aus.
Sparen beim Restmüll zahlt sich im Landkreis Heilbronn erst mal nicht aus.  Foto: Bernd Weißbrod

Umgekehrt muss aber auch nicht in Vorleistung gegangen werden, wenn mehr Restmüll produziert wird. „Die Leerungszahl des Vorjahres bildet die Grundlage für die Abschlagszahlung im Folgejahr“, heißt es von der Abfallwirtschaft im Landkreis Heilbronn. Wenn die Behälter im Jahr 2026 beispielsweise 15 Mal geleert werden, tauchen die drei zusätzlichen Abfuhrtermine erst in der Jahresrechnung 2027 auf. 

Bio- und Restmüll im Landkreis Heilbronn: Müllmarken sind nicht mehr nötig

Dies sei mit dem Kreistagsbeschluss zur Umstellung am 8. Mai 2023 festgelegt und in der Folge auch immer wieder kommuniziert worden, so Pressesprecher Andreas Zwingmann. „Unter anderem wurde in der Beilage zum Gebührenbescheid 2025 auf die künftige Struktur hingewiesen.“ 

Für Bioabfallbehälter wird eine jährliche Gebühr erhoben, die sich nach der Behältergröße richtet. „Mit dieser Gebühr sind alle möglichen Leerungen innerhalb eines Jahres abgedeckt. Sowohl für Bio- als auch für Restabfallbehälter müssen Haushalte seit Jahresbeginn keine Müllmarken mehr kaufen.“ 

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