Landratsamt Heilbronn streitet sich wegen Kostenübernahme für schwerbehindertes Kind
Ein schwerstkrankes Kind aus dem Landkreis Heilbronn braucht dauerhaft intensivmedizinische Pflege – doch wer zahlt? Im Zentrum steht ein Streit um Zuständigkeiten, während eine Einrichtung für Kinderintensivpflege in Vorleistung ging und um das Überleben des Jungen kämpfte.
Der kleine Ibrahim (Name geändert) ist drei Jahre alt. Vermutlich würde er heute mit anderen Kindern im Kindergarten spielen, draußen rumtollen. Doch das kann Ibrahim nicht. Seit er im Krankenhaus in Heilbronn als Frühgeborenes mit dem Kurzdarmsyndrom – einer schweren Behinderung – auf die Welt kam, ist er auf sehr teure intensivmedizinische Betreuung angewiesen. Die erhält das Kind bei der Arche in Kusterdingen-Mähringen im Landkreis Tübingen. Nun stellt sich die Frage, wer für seine Betreuung bezahlt.
Landratsamt Heilbronn möchte nicht für Kosten eines pflegebedürftigen Kindes aufkommen
Um dem Kind die notwendige Pflege zu ermöglichen, kam es mit zwei Monaten aus dem Landkreis Heilbronn in die Arche nach Mähringen. Die Mutter und Ibrahims Geschwister zogen kurze Zeit später nach. Die Arche in Mähringen ist spezialisiert für schwerstbehinderte Kinder. Ibrahim muss beatmet werden. Er erhält dort eine auf seine Krankheit abgestimmte Nahrung, die ihm über einen zentralen Venenkatheder zugeführt wird, erklärt Christiane Miarka-Mauthe. Sie leitet das Pädiatrieteam.
Zusätzlich sei bei dem Kind das sogenannte West-Syndrom festgestellt worden, eine schwere Form der Epilepsie. Ibrahim müsse ständig kontrolliert und beobachtet werden.
Kosten für pflegebedürftiges Kind belaufen sich auf mehr als 30.000 Euro im Monat
Die Pflegekosten belaufen sich auf etwa 20.000 Euro im Monat. Hinzu kommen etwa 8000 Euro für seine spezielle Nahrung und 5000 Euro für medizinisches Material – insgesamt mehr als 30.000 Euro im Monat. Ibrahim erhielt die Kosten zunächst nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vom Landratsamt Heilbronn bezahlt. Dann geschah etwas, das auf den ersten Blick merkwürdig erscheint. Ibrahim wurde als Flüchtling anerkannt, seine Mutter und die Geschwister nicht. Mit der Anerkennung musste das Kind regulär krankenversichert werden.
Offenbar Zahlungsausfall von mehr als 80.000 Euro
Doch zunächst bezahlte niemand mehr für Ibrahim. Die Arche ging für drei Monate in Vorleistung. „Wir haben immer noch einen Zahlungsausfall von 60.000 Euro“, sagt Arche-Geschäftsführerin Sabine Vaihinger. Die Apotheke sei in Vorleistung gegangen und habe 23.000 Euro bezahlt. Dabei wurde die Frage, wer die Kosten trägt, bereits geklärt. Ende Oktober hatte das Sozialgericht Reutlingen entschieden: Das Landratsamt Heilbronn muss vorläufig bezahlen.
Dort sei seit Ende Oktober ein einstweiliger Beschluss vorgelegen. Ibrahim soll bei der AOK angemeldet und krankenversichert werden. Zumindest so lange, bis das Landessozialgericht Stuttgart entscheidet, ob der Landkreises Tübingen oder der Landkreis Heilbronn zuständig ist. „Wer das Kind anmeldet, muss der AOK die Kosten erstatten“, sagt Vaihinger.

Landratsamt Heilbronn gibt keine Auskunft wegen laufendem Verfahren
Doch so einfach sei es nicht gewesen. Die Arche habe mehrmals versucht, nach dem ergangenen Beschluss mit dem Landratsamt Heilbronn Kontakt aufzunehmen. „Für uns war das Landratsamt Heilbronn da schon nicht mehr zu erreichen, trotz mehrmaliger Versuche.“ Erst nachdem sich das Landratsamt Tübingen eingeschaltet habe, habe sich die Heilbronner Behörde dazu bewegen lassen, Ibrahim ab Oktober zu versichern.
Den Grund hierfür erfahren Vaihinger und die Arche erst später. Das Landratsamt Heilbronn hat offenbar Beschwerde gegen die Entscheidung des Gerichts eingelegt. „Da es sich bei dem Vorgang um ein aktuell laufendes Verfahren handelt, kann das Landratsamt Heilbronn dazu keine Auskunft geben“, teilt ein Sprecher schriftlich mit.
Kind hat ohne medizinische Versorgung keine Überlebenschance
Laut Vaihinger habe das Kind ohne medizinische Versorgung keine Überlebenschance. Zwischendurch herrschte die pure Verzweiflung. In ihrer Not zeigt die Arche das Landratsamt Heilbronn mehrfach wegen Kindeswohlgefährdung an. So eine Anzeige könne nur dann greifen, wenn sorgfaltspflichtige Eltern ihrer Aufgabe nicht nachkommen, erklärt sie. Die Anzeigen liefen ins Nichts. Vaihinger sagt: „Aus ethischer Sicht geht man so nicht mit einem schwerstkranken Kind um.“
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