Pflegekosten für Kind: Landkreis Heilbronn vorläufig nicht zahlungspflichtig
Im Streit um die Pflegekosten für ein schwerbehindertes Kind hat das Landessozialgericht entschieden: Der Landkreis Heilbronn muss vorläufig nicht zahlen – zuständig ist Tübingen.
Das Sozialgericht Baden-Württemberg hat in einem Eilantrag entschieden, dass der Landkreis Tübingen für die Krankenpflegekosten des schwerbehinderten Ibrahim (Name geändert) zuständig ist. Der kleine Junge ist drei Jahre alt und kam in Heilbronn mit dem Kurzdarmsyndrom auf die Welt. Nach wenigen Monaten wurde er wegen der schweren Behinderung in die Einrichtung der Arche-Intensivkinder nach Kusterdingen-Mähringen im Landkreis Tübingen verlegt. Die Mutter, die als Geflüchtete nach Deutschland kam und die Geschwister von Ibrahim zogen ebenfalls in den Landkreis Tübingen.
Die Frage, wer die monatlichen Pflegekosten von mehr als 30.000 Euro bezahlt, ließen der Landkreis Heilbronn und der Landkreis Tübingen gerichtlich entscheiden.
Landessozialgericht entscheidet: Landkreis Tübingen muss vorläufig bezahlen
Zunächst hatte das Sozialgericht Reutlingen in erster Instanz den Landkreis Heilbronn in der Pflicht gesehen. Dagegen legte der Landkreis Heilbronn erfolgreich Beschwerde ein. Ein Sprecher des Landessozialgerichts erklärt, dass es sich um eine vorläufige Entscheidung handle.

Laut einer Sondervorschrift könne der erstangegangene Träger – in diesem Fall der Landkreis Heilbronn – innerhalb von zwei Wochen prüfen, ob er dafür zuständig sei und den Antrag an den zweiten Träger – den Landkreis Tübingen – weiterleiten. Gegen das Urteil könne der Landkreis Tübingen in einem Hauptverfahren ebenfalls beim Landessozialgericht Baden-Württemberg entscheiden lassen.
Arche-Intensivkinder streckt 60.000 Euro vor
Vorleistung Als Ibrahim bei der Arche in Mähringen angekommen war, kam zunächst niemand mehr für die Pflegkosten auf. Die Arche ging für drei Monate in Vorleistung. „Wir haben immer noch einen Zahlungsausfall von 60.000 Euro“, sagt Arche-Geschäftsführerin Sabine Vaihinger. Die Apotheke habe 23.000 Euro vorgestreckt.Ob der Landkreis Tübingen gegen das Urteil Beschwerde einlegt, konnte die Behörde auf eine Anfrage gestern kurzfristig nicht beantworten.
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