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Ungültige Bürgermeisterwahl in Weinsberg: Bürger haben geteilte Meinungen

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Am Mittwoch (25.01.2023) hat der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim entschieden, dass die Bürgermeisterwahl in Weinsberg aus dem Jahr 2020 ungültig ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Was Passanten vom Prozessausgang und einer möglichen Bürgermeister-Neuwahl halten.

In Weinsberg könnte nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs neu gewählt werden.
In Weinsberg könnte nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs neu gewählt werden.  Foto: Laura Bernert

Die Weinsberger Bürgermeisterwahl aus dem Jahr 2020 ist ungültig: So lautete die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshof Mannheim am vergangenen Mittwoch (25.01.2023). Geklagt hatte im August 2021 Lutz Ronneburg, einer der beiden Gegenkandidat vom Amtsinhaber Stefan Thoma, vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart. Er warf der Stadtverwaltung vor, gegen den Grundsatz der Chancengleichheit verstoßen zu haben. Das Gericht hatte ihm in weiten Teilen Recht gegeben. Das tat nun auch der Verwaltungsgerichtshof. Ronneburg waren beispielsweise weniger Plakate genehmigt worden als Thoma.

Noch nicht rechtskräftiges Urteil

Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, die Urteilsbegründung steht aus. Zudem können der Landkreis Heilbronn, die Stadt Weinsberg und der amtierende Bürgermeister Nichtzulassungsbeschwerde erheben. Stefan Thoma führt die Geschäfte weiter. Die Heilbronner Stimme hat sich in der Stadt umgehört und nachgefragt, was Passanten von einer möglichen Neuwahl halten.

Unterstützung für Bürgermeister Thoma

Die Unterstützung einer befragten Weinsbergerin hat Bürgermeister Thoma weiterhin. Sie hat ihn gewählt, und würde es wieder tun. "Ich bin mit dem Bürgermeister zufrieden", sagt sie. Zwar habe sie die Prozesse nicht intensiv verfolgt, dennoch fragt sie sich: "Ist das denn alles so wichtig?" Ja, würde wohl eine andere Weinsbergerin erwidern. "Ich finde es richtig, dass Lutz Ronneburg die Bürgermeisterwahl angefochten hat", sagt die 40-Jährige. Würde die Abstimmung mit denselben Kandidaten wieder stattfinden, fiele ihre Wahl erneut auf dieselbe Person. Wen sie gewählt hat, möchte sie nicht verraten.


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Nichtwähler

Ein 31-Jähriger lebt seit gut drei Jahren in Weinsberg. Er ging nicht zur Wahl, dennoch hat er eine eindeutige Meinung zum Geschehen und zieht sogar bundespolitische Schlüsse: "Die Wahl sollte wiederholt werden - genauso wie die Wahl in Berlin." An einer Urteilsfindung seien viele Personen beteiligt, die die Umstände sicher genau prüfen. Die Wahl sei bestimmt nicht umsonst für ungültig erklärt worden. Der 31-Jährige bleibt auch weiterhin Nichtwähler, "aber für die anderen Bürger, die wählen gehen, sollte eine faire Chance bestehen".

Wahlbeteiligung bei der Bürgermeisterwahl 2020

Der Prozessausgang scheint in Weinsberg kein großes Thema zu sein: Viele der angesprochenen Bürger geben an, noch nichts von dem Urteil gehört zu haben. Das deckt sich mit dem Interesse an der Wahl: Nicht einmal jeder Zweite Weinsberger gab 2020 seine Stimme ab - die Wahlbeteiligung lag somit bei knapp 41 Prozent.

Ein weiterer Weinsberger gibt zu: "So eine Bürgermeisterwahl ist nicht mein Ding." Er hat eine pragmatische Sicht auf das Urteil. "Wenn die Wahl ungültig ist, muss eben neu gewählt werden." Irgendjemand werde sich schon finden. Sein Fazit: "Der Bessere gewinnt."

Peter Specht aus Obersulm hat im Radio über den Prozessausgang erfahren. Wählen darf er in Weinsberg nicht, eine Meinung hat er trotzdem. "Es ist schon überzogen wegen solcher Kleinigkeiten eine Wahl zu wiederholen. Eigentlich haben wir andere Probleme."

Eine Neuwahl käme einer geborenen Weinsbergerin gerade recht. Sie war mit der Auswahl nicht zufrieden. "Einen richtigen Gegenkandidaten gab es ja nicht." Die Begeisterung für Bürgermeister Thoma hält sich bei ihr in Grenzen. "Wenn man sich mit dem Bürgermeister anlegt, kann es schwierig werden." Deshalb wolle sie auch ihren Namen nicht verraten. Im Jahr 2020 habe sie jemanden gewählt, der nicht aufgestellt war - und das würde sie erneut tun. "Wenn es bei einer Neuwahl exakt dieselben Kandidaten wären, bleibt mir ja nichts anderes übrig."

Revision

Die unterlegenen Parteien - der Landkreis Heilbronn, die Stadt Weinsberg und Bürgermeister Stefan Thoma - haben noch ein Rechtsmittel zur Verfügung. Sie können Nichtzulassungsbeschwerde am Bundesverwaltungsgericht erheben. Würde diese Revision zugelassen, müsste das Urteil des Verwaltungsgerichtshof geprüft werden.

Der Rechtsanwalt von Lutz Ronneburg, Dr. Uwe Lipinski, schreibt in einer Pressemitteilung unter anderem: "Alle drei Berufungsführer sind aufgefordert, nicht noch mehr Steuergeld und Zeit für aussichtslose Prozesse zu vergeuden und daher auf eine (evident juristisch aussichtslose) Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu verzichten."


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Foto: Archiv/Berger
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Verwaltungsgerichtshof bestätigt: Bürgermeisterwahl in Weinsberg ist ungültig


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