Zum VGH-Urteil über die Bürgermeisterwahl in Weinsberg: Auf den Prüfstand
Der VGH hat die Bürgermeisterwahl in Weinsberg vom Februar 2020 für ungültig erklärt. Das Urteil wird landesweit in den Rathäusern für Aufsehen sorgen, meint unsere Autorin.
Es kann nur darüber spekuliert werden, ob zehn Plakate mehr oder weniger in Weinsberg wahlentscheidend waren oder ob der Flyer eines Kandidaten im örtlichen Amtsblatt an einem bestimmten Erscheinungstag am Ergebnis etwas geändert hätte. Nachprüfbar ist es nicht. Doch das war für die VGH-Richter auch nicht die entscheidende Frage. Es ging ihnen vor allem darum, herauszustellen, dass die Chancengleichheit ein elementarer Wahlgrundsatz ist, und dass Kommunalverwaltungen dafür zu sorgen haben, dass er nicht verletzt wird - auch nicht unabsichtlich, so wie es wohl in Weinsberg der Fall war.
Einmalige Sache
Dass eine Bürgermeisterwahl für ungültig erklärt wird, ist eine ziemlich einmalige Sache. Das VGH-Urteil dürfte in den Rathäusern landauf, landab für Aufsehen sorgen - und Anlass sein, die eigenen Wahl-Regularien genau zu durchforsten. Auch die Redaktionsstatute ihrer Amtsblätter werden Städte und Gemeinden auf den Prüfstand stellen. Ein zweites Weinsberg will keine Kommune erleben.
Mit dem VGH-Urteil wird die Luft für das Landratsamt Heilbronn, die Stadt und für ihren Bürgermeister dünner. Denn die Tür für eine mögliche Revision beim Bundesverwaltungsgericht steht nicht gerade sperrangelweit offen. Eine Neuwahl wird immer wahrscheinlicher.
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