Steinbruch-Erweiterung in Gundelsheim: Kritik an Transparenz des Genehmigungsverfahrens

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Der Antrag auf eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Erweiterung des Gundelsheimer Steinbruchs liegt derzeit beim Landratsamt Heilbronn als zuständige Behörde. Die Vollständigkeitsprüfung habe allerdings ergeben, dass die Unterlagen nicht vollständig sind, so das Landratsamt.

In einer Ausschusssitzung des Regionalverbands Heilbronn-Franken Mitte Mai stand die Erweiterung des Steinbruchs zur Kenntnisnahme auf der Tagesordnung. Johannes Müllerschön aus Offenau ist darüber verwundert: "Warum wird der Regionalverband zu einem Zeitpunkt beteiligt, an dem noch nicht alle Unterlagen vorliegen?"


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Salami-Taktik?

Müllerschön ist seit 30 Jahren Mitglied des Regionalverbands und äußerte sich in der Ausschusssitzung kritisch zu einigen Aspekten der Steinbruch-Erweiterung. "Ich bin nicht grundsätzlich gegen eine Erweiterung. Im Gegenteil, ich würde ihr Stand jetzt zu 70 Prozent zustimmen." Allerdings fehle ihm die Transparenz im Prozess. Er habe das Gefühl, dass man die Genehmigung für die Erweiterung mit der Salami-Taktik erreichen wolle. "Man reicht erst einmal die Unterlagen ein, die klar für eine Erweiterung sprechen. Auf dieser Grundlage wird dann schon mal eine gewisse Zustimmung erreicht, obwohl die Hälfte der Unterlagen fehlt." Der Rest werde dann im Laufe des Verfahrens irgendwie eingeschoben.

Wunsch nach mehr Transparenz

Müllerschön wünscht sich mehr Transparenz, um eine fundierte Basis für eine Bewertung zu haben. "Transparenz ist ein wichtiges Instrument des Transformationsprozesses." Auf Nachfrage erklärt das Landratsamt Heilbronn, man habe den Regionalverband Heilbronn an "diesem raumbedeutsamen Verfahren beteiligt", weil er ein Träger öffentlicher Belange sei. "Die Träger öffentlicher Belange werden grundsätzlich während des Verfahrens beteiligt, um zu prüfen, ob die eingereichten Unterlagen vollständig vorliegen oder ob weitere Unterlagen zur Beurteilung benötigt werden", erklärt Lea Mosthaf vom Landratsamt Heilbronn. Fehlende Unterlagen würden dann nachgefordert.

Erst wenn alle Träger öffentlicher Belange beteiligt wurden und keine Unterlagen mehr fehlen, würden sie an die Öffentlichkeit kommen. "Sobald die Unterlagen vollständig sind, wird das Vorhaben öffentlich bekannt gemacht und der Antrag einschließlich der zugehörigen Unterlagen einen Monat zur Einsicht ausgelegt." Die Unterlagen seien in diesem Fall beim Landratsamt Heilbronn sowie in den Kommunen Gundelsheim, Haßmersheim und Neckarzimmern einsehbar. "Darüber hinaus erfolgt die öffentliche Bekanntmachung zusätzlich über das zentrale Internetportal, ebenso können über dieses Portal auch der Antrag sowie die Unterlagen eingesehen werden."

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