Paragraph 188 StGB richtet sich gegen Beleidigung von Personen des politischen Lebens, üble Nachrede und Verleumdung. Der „Majestätsbeleidigungs-Paragraph“ gilt als umstritten – spätestens seitdem mehrere Politiker wegen scheinbarer Lappalien gegen Bürger vorgegangen sind. Für Schlagzeilen hatte etwa ein Fall aus dem Jahr 2025 gesorgt. Ein Mann aus Unterfranken hatte auf der Plattform X ein Bild geteilt, auf dem Robert Habeck als „Schwachkopf Professional“ betitelt worden war. Nachdem der Ex-Vizekanzler ihn daraufhin wegen „Majestätsbeleidigung“ angezeigt hatte, folgte eine Hausdurchsuchung der Polizei, die für Kritik sorgte. Wenig später tauchten an einem Haus in Heilbronn-Biberach mehrere Schwachkopf-Plakate auf. Wer sie dort angebracht hat, ist nicht bekannt.
FDP-Politikerin zieht Strafantrag gegen Brackenheimer zurück – Wirbel im Netz
Marie-Agnes Strack-Zimmermann geht wegen einer Beleidigung im Netz gegen einen Mann aus dem Raum Brackenheim vor. Dann zieht sie ihren Strafantrag am Landgericht Heilbronn zurück. Was steckt dahinter?
FDP-Politikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann hatte gegen einen Mann aus dem Raum Brackenheim einen Strafantrag wegen Beleidigung gestellt. Auslöser war ein Kommentar auf der Plattform X, für den der 61-Jährige schließlich vor dem Amtsgericht in Brackenheim zu einer Geldstrafe verurteilt worden war. Er ging in Berufung, das Verfahren sollte nun im Februar vor dem Landgericht Heilbronn stattfinden – und Strack-Zimmermann als Zeugin aussagen. Kürzlich aber zog sie den Strafantrag zurück.
Nun schlägt der Fall in den sozialen Medien hohe Wellen. Was steckt dahinter und was sagt Strack-Zimmermann dazu?
Beleidigung von FDP-Politikerin: Brackenheimer wegen „Majestätsbeleidigung“ angeklagt
Rechtsanwalt Markus Haintz, dessen Kölner Kanzlei den 61-Jährigen vertritt, hat den Fall am Dienstag auf der Plattform X publik gemacht – mitsamt der Akten. Der Mann aus dem Brackenheimer Umland hatte auf X einen Beitrag von Strack-Zimmermann mit „Peinlich, diese Transfrau“ kommentiert. Die FDP-Politikerin stellte daraufhin mit Hilfe der Nichtregierungsorganisation (NGO) „So done legal“ einen Strafantrag. Jene NGO unterstützt laut eigenen Angaben Betroffene von digitaler Hasskriminalität.
Im November 2024 kam es vor dem Amtsgericht Brackenheim zum Prozess. Ursprünglich sei der Fall nach Paragraph 188 StGB angeklagt gewesen, sogenannte „Majestätsbeleidigung“, berichtet Haintz im Netz.
Was hatte den 61-Jährigen zu dem derben Kommentar getrieben? Wie aus den Akten hervorgeht, war eine Reaktion von Strack-Zimmermann auf einen Beitrag des bayerischen Politikers Hubert Aiwanger der Auslöser. Den 61-Jährigen habe es gestört, dass die FDP-Politikerin „es sich angemaßt habe, den Politiker Hubert Aiwanger zu kritisieren, obgleich diese nie gedient habe“. Dem Mann aus dem Raum Brackenheim, der selbst einmal bei der Bundeswehr war, sei bekannt gewesen, dass Aiwanger früher Soldat war.
Strack-Zimmermann zieht Strafantrag zurück – wie es am Landgericht Heilbronn weitergeht
Das Amtsgericht verurteilte den Mann zu einer Geldstrafe von 4500 Euro – wegen Beleidigung nach den Paragraphen 185 und 194 StGB. Den Vorwurf der Anklage im Hinblick auf sogenannte „Majestätsbeleidigung“ nach Paragraph 188 StGB sah das Gericht hingegen nicht als erwiesen an. Der 61-Jährige ging gegen das Urteil in Berufung. Zur Hauptverhandlung vor dem Heilbronner Landgericht am 2. Februar sei die FDP-Politikerin als Zeugin geladen worden, bestätigt Sprecherin Stephanie Morgenstern auf Stimme-Nachfrage. „Kürzlich“ habe Strack-Zimmermann den Strafantrag jedoch zurückgenommen.

Wie geht es nun weiter? Laut Morgenstern sei eine Stellungnahme der Staatsanwaltschaft veranlasst worden, die noch nicht vorliege. Der Verfahrensstand sei deshalb seitdem noch unverändert. „Über den Fortbestand des Termins und der Zeugenladung wird erst mit Vorliegen der Stellungnahme entschieden werden.“ Rechtsanwalt Haintz mutmaßt auf der Plattform X, dass die FDP-Politikerin die Kosten des Strafverfahrens für beide Instanzen tragen werden müsse.
„Majestätsbeleidigung“ vor Gericht: Wer ist Rechtsanwalt Markus Haintz?
Dass der Fall im Netz derzeit so hohe Wellen schlägt, dürfte an Haintz selbst liegen. Denn der Rechtsanwalt ist kein Unbekannter. Immer wieder vertritt er Mandanten, die von Politikern wegen Beleidigung im Netz angezeigt werden und setzt sich dafür ein, die NGO „So done legal“ „abzuschalten“. Auf der Plattform X folgen ihm mehr als 115.000 Nutzer, einzelne seiner Beiträge erreichen mehr als eine Million User.
Während der Corona-Pandemie trat Haintz als Vertreter der „Querdenken“-Initiative auf und zog unter anderem mit dem rechten Youtuber Tim Kellner erfolglos bis vor das Bundesverfassungsgericht, nachdem dieser Politikerinnen in Videos beleidigt hatte.
Anwalt erhebt Vorwurf gegen Strack-Zimmermann: So reagiert die FDP-Politikerin
In seinem X-Beitrag über den Fall vor dem Heilbronner Landgericht bezeichnet der Anwalt Strack-Zimmermann als „Kriegstreiberin“ – und wirft der FDP-Politikerin vor, lediglich zivilrechtliche Geldentschädigungen durchsetzen und sich bereichern zu wollen. Die Heilbronner Stimme hat Strack-Zimmermann, die immer wieder massiven Anfeindungen im Netz ausgesetzt ist, um eine Stellungnahme gebeten.
Was sagt sie zu dem Vorwurf – und wie geht sie generell mit den Hasskampagnen im Internet um? Ihr Sprecher teilt hierzu knapp mit, dass sich Strack-Zimmermann zu abgeschlossenen sowie laufenden Verfahren grundsätzlich nicht mehr äußere.
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