Die Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Kostenverteilung bedarf nicht der Zustimmung des Landratsamtes, muss aber in allen 18 Gemeinderäten abgestimmt werden. Am Freitag steht dies in Bad Friedrichshall und Untereisesheim auf der Tagesordnung, am Donnerstag stimmen Erlenbach und Neckarsulm darüber ab.
Gutachterausschuss: Kosten werden neu verteilt
Statt nach der Zahl der Gutachten und Kaufverträge wird künftig über die Einwohnerzahl abgerechnet. Bodenrichtwerte sind für die neue Berechnung der Grundsteuer wichtig.

Sie sind im Zuge der Grundsteuerreform in den Fokus gerückt: Die Gutachterausschüsse. Bislang tagten die Gremien eher unbeachtet von der Öffentlichkeit. Ihre Hauptaufgabe ist die Ermittlung von Bodenwerten. Dazu werden in erster Linie Kaufverträge ausgewertet.
Weil diese Bodenrichtwerte nun aber Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer geworden sind, stehen diese teilweise erheblich in der Kritik. Vor allem Besitzer größerer Grundstücke in "guten Lagen" zahlen ab 2025 deutlich mehr, teilweise in Heilbronn sogar das Vierfache als bisher.
Vom Gutachterausschuss ermittelte Werte sind bei einem Verkauf wichtig
Dabei sollen die vom Gutachterausschuss ermittelten Zahlen lediglich Anhaltspunkte für den Wert eines Grundstücks liefern, beispielsweise wenn ein Verkauf geplant ist. "Die veröffentlichten Bodenrichtwerte spiegeln die Realität zum entsprechenden Stichtag am Immobilienmarkt, ohne persönliche Situationen der Eigentümer wieder", so Manuel Hecker, der Geschäftsstellenleiter des gemeinsamen Gutachterausschusses südwestlicher Landkreis Heilbronn.
Für den nördlichen Landkreis Heilbronn ist Bad Friedrichshall der Sitz der Geschäftsstelle. Im St. André’schen Schlösschen kommt das Gremium zusammen. Seit dem Jahr 2000 ist der Gemeinsame Gutachterausschuss zuständig für insgesamt 18 Kommunen von Bad Rappenau bis Roigheim und von Gundelsheim bis Erlenbach mit insgesamt rund 140000 Einwohnern.
Umfassende Datenbasis für markgerechte Bewertung von Häusern und Grundstücken
Laut Hamide Tas, die die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses in Bad Friedrichshall leitet, werden im Jahr zwischen 1900 und 2200 Kaufverträge im gesamten Gebiet abgeschlossen, was eine umfassende Datenbasis liefert, aufgrund derer Häuser und Grundstücke marktgerecht bewertet werden können.
Die jährlichen Kosten von rund 400000 Euro im Jahr 2022 wurden bislang auf Grund der Fallzahlen, also nach der Anzahl der erstellten Gutachten für die jeweilige Gemeinde und der Kaufverträge auf die 18 Mitgliedskommunen umgelegt.
Nach drei Jahren habe sich aber gezeigt, so steht es in der Vorlage für die Gemeinderäte, dass sich aus der bisherigen Umlegung keine gerechte Verteilung ergeben habe. Unterm Strich fallen ebenso viele Arbeiten bei allen Gemeinden an, auch wenn keine externe Verkehrswertgutachten erarbeitet werden. "Zum Beispiel müssen alle Kaufverträge ausgewertet und bewertet werden, was bedeutet, dass der Gutachterausschuss in allen Gemeinden Verkehrswertgutachten erstellt und somit auch Kosten entstehen."
Im Klartext heißt: Würden in einer Kommune keine Gutachten erstellt, müsste der Ausschuss dennoch Aussagen über die Grundstückswerte erstellen. Dies verursacht wiederum Kosten bei der Geschäftsstelle. Die Verteilung nach Einwohnerzahlen sei insofern gerechter.
Kleinere Kommunen werden entlastet
Bei der Auswertung der Kaufverträge sind die Verschiebungen gar nicht so groß: Bad Rappenau mit 22717 Einwohnern zahlt mit knapp 35000 Euro im Jahr die gleiche Summe wie bisher. Hier wurden im Jahr 2022 fast 300 Kaufverträge abgeschlossen. Im mit 26449 Einwohnern etwas größeren Neckarsulm waren 345 Kaufverträge, was einen Anteil von 18,5 Prozent aller Verträge ausmacht. Bisher hat Neckarsulm 40500 Euro der Kosten übernommen, künftig wird es mit 41000 Euro etwas mehr.
Die kleineren Kommunen werden logischerweise entlastet. Widdern mit 1835 Einwohnern und 37 Kaufverträgen zahlt künftig 2873 statt 4345 Euro. Für Erlenbach werden es rund 3000 Euro weniger, in Roigheim sind es etwa 1000 Euro Ersparnis. Möckmühl muss sogar 4000 Euro weniger berappen. Bad Friedrichshall mit seinen 20000 Einwohnern legt künftig drauf. Auch Neuenstadt mit rund 10000 Einwohnern zahlt etwas mehr.
Der privatwirtschaftliche Bereich macht den größten Teil der Arbeit aus. Hier geht es um die Erstellung von Gutachten, was aber nicht in allen Kommunen der Fall war. Folgerichtig beteiligten sich etwa Möckmühl oder Bad Wimpfen nicht an den Gesamtkosten von fast 200000 Euro. Erlenbach, Neuenstadt und Siegelsbach zahlten vergleichsweise viel, weil hier auch etliche Gutachten erstellt wurden. Künftig sollen die Anteile gerechter nach der Einwohnerzahl verteilt werden, was für einige Kommunen eine Mehrbelastung darstellt.