Gemeinderäte in der Region Heilbronn: Wer prüft, ob Mitglieder vor Ort wohnen?
Gemeinderäte müssen in ihren Orten gemeldet sein, um überhaupt in das Amt gewählt werden zu können. Nun nehmen die Gremien die Arbeit auf – und was, wenn ein Mitglied wegzieht?

Die Gemeinderäte in der Region sind verpflichtet, jetzt beginnt überall Arbeit mit der Sachpolitik. Vor den Wahlen ist eines klar: Es wird genau geschaut, wo die Kandidaten wohnen. Denn nur wer im Ort wohnt, kann dort auch die Interessen der Bürger im Gemeinderat vertreten.
Die Stadt Heilbronn fragt formal vor Zusammentreten des neuen Gemeinderats nochmals ab, ob etwaige andere Hinderungsgründe vorliegen. "Adressänderungen werden uns durch die Stadträte mitgeteilt. Das kommt schon das eine oder andere Mal vor in einer Amtszeit", so Thomas Brändle, der die Geschäftsstelle des Gemeinderats leitet. Das war es dann aber mit der Kontrolle während der fünfjährigen Amtszeit. "Wir überprüfen während der Amtsperiode nicht wiederkehrend das gesamte Gremium, würden aber auch bei der persönlichen Postzustellung feststellen, wenn jemand verzogen wäre."
Ein Stadtrat zieht um: Ob und wie Städte im Raum Heilbronn kontrollieren
Andere Kommunen gehen ähnlich vor. Im Zuge der zurückliegenden Kommunalwahlen sei der Wohnort der Gemeinderäte in Bezug auf die Wählbarkeit geprüft worden, so Anika Störner, die im Rathaus Neckarsulm als Persönliche Referentin des Oberbürgermeisters tätig ist. "Regelmäßige Überprüfungen innerhalb der Legislaturperiode erfolgen nicht." Die Stadträte hätten laut Gemeindeordnung die Pflicht, ihr Amt verantwortungsbewusst wahrzunehmen. "Dazu gehört unter anderem auch, Änderungen des Wohnorts unverzüglich mitzuteilen."
Interessant wird es in Kommunen mit unechter Teilortswahl. Sie garantiert allen Stadtteilen, mit einer bestimmten Anzahl an Sitzen im Gemeinderat vertreten zu sein. Und was geschieht nun, wenn ein Stadtrat aus einem Ortsteil in einen anderen zieht? Die Antwort hat die Stadt Eppingen, die auf ihre unechte Teilortswahl genauso stolz ist wie auf ihre Ortschaftsräte. "Wenn der gewählte Kandidat innerhalb der Amtszeit in einen anderen Stadtteil zieht, behält er sein Mandat für den ersten Stadtteil, für den er gewählt wurde", so Vanessa Heitz, die im Rathaus Eppingen für die Pressearbeit zuständig ist. "Es gilt der Standort und das Verhältnis zum Zeitpunkt der Wahl."
Kreistagswahl im Landkreis Heilbronn: Bad Friedrichshaller tritt im Wahlbezirk Neckarsulm an
Bei den Kreistagswahlen im Landkreis Heilbronn traten Listen in Wahlbezirken mit Kandidaten an, die in diesen Bezirken gar nicht wohnen - dafür an einer anderen Stelle im Landkreis. Beispielsweise stand auf der CDU-Liste im Wahlkreis Neckarsulm ein Bad Friedrichshaller, und mehrere ÖDP-Kandidaten im Wahlkreis Bad Friedrichshall kamen aus Bad Rappenau. Der Wohnort interessiert auch an anderer Stelle – als häufig wiederkehrende Frage bei Bürgermeisterwahlen mit externen Kandidaten: "Ziehen Sie in den Ort?"
Die Residenzpflicht für Bürgermeister habe es mal gegeben, übrigens genauso wie die für Schulleiter, weiß Michael Wehner, Experte bei der Landeszentrale für politische Bildung. Die Pflicht wurde abgeschafft, ein Grund war: So könne der Bürgermeister einen Abstand zu seiner Gemeinde haben.
Stadträte bringen sich ehrenamtlich ein
Bei Gemeinderäten sieht das anders aus. "Es ist ein Ehrenamt, man bringt sich für die eigene Gemeinde ein", sagt Michael Wehner. Und einbringen hat für ihn hier viele Facetten: Stadträte bringen ihren örtlichen Sachverstand mit, ihr Netzwerk, die Freunde und Bekannte.
Stadträte mit unechter Teilortswahl bleiben im Gremium - trotz Umzug von einem in den anderen Stadtteil: Michael Wehner gibt hier zu bedenken, dass es tatsächlich zu Verzerrungen im Gemeinderat führen kann. Und genau das, wundert sich der Politikexperte, wollen jene Kommunen ja gerade verhindern, die die unechte Teilortswahl habe.
Was zählt: Das große Ganze oder doch die kleinteilige Sicht?
Bei den Kreistagswahlen im Landkreis Heilbronn traten Kandidaten in Wahlbezirken an, in denen sie nicht wohnen. Für Michael Wehner ist das ein Paradox des Wahlsystems. Zugleich müsse man sich fragen: Spielt das Kleinteilige, also die Ortsnähe der Vertreter, tatsächlich noch eine so große Rolle, oder blickt man doch aufs Große?
Die Residenzpflicht wird in der Landespolitik nicht hinterfragt. Groß diskutiert werde laut Michael Wehner das Auszählsystem: Das bevorteilt kleinere Gruppierungen und führte dazu, dass gerade in großen Städten eine Vielzahl von Listen vertreten ist.
Kommentare öffnen
Stimme.de
Kommentare