Prozess zum Doppelgängerinnen-Mord: Die Spielchen der Anwälte sind unerträglich
Das Verhalten der Strafverteidiger beim Prozess zum mutmaßlichen Mord an einer Doppelgängerin am Landgericht Ingolstadt veranschaulicht, dass Anwälte in Deutschland zu viel dürfen, meint unser Autor.

Sechs Verteidiger haben die beiden Angeklagten im Prozess zum mutmaßlichen Mord an einer Doppelgängerin zur Seite gestellt bekommen, davon allein die Hauptangeklagte Schahraban K. vier. Und seit Monaten betreiben sie eine Verzögerungstaktik oder versuchen dem zuständigen Richter offensichtliche Fallen zu stellen, um später eine erneute Aufarbeitung des Falls begründen zu können.
Es gipfelte am Dienstag in einem Befangenheitsantrag gegen die Kammer. Der Prozess zeigt anschaulich, dass sich Verteidiger in Deutschland zu viel herausnehmen dürfen. Sie überschreiten eine Grenze, wenn es ihnen nur darum geht, Verfahrensfehler zu konstruieren. Für zahlreiche zusätzliche Prozesstage muss am Ende der Steuerzahler aufkommen.
Erkenntnisgewinn durch erneute Befragung eines Zeugen blieb dürftig
Vor drei Wochen hatte sich einer der Anwälte der Angeklagten noch lautstark beklagt, dass eine Dolmetscherin die Aussagen eines Zeugen nur unzureichend übersetzte. Der Zeuge musste am Dienstag erneut antreten, ein neuer Dolmetscher aus Freiburg kam hinzu – der Erkenntnisgewinn aber blieb dürftig. Vor allem war schon zuvor klar: Eine Relevanz für das Tatgeschehen hatten der Mann und seine Aussagen nicht. Und wer war ausgerechnet nicht da, als der Zeuge, aus Nordhessen angereist, erneut befragt wurde? Der Anwalt, der sich letztes Mal in seinen Verteidigerrechten beschnitten sah.
Staatsanwalt Metz hat Recht: Anwälte sollten an Prozesstagen einfach da sein
Insofern hat Staatsanwalt Jochen Metz uneingeschränkt Recht, wenn er sagt: Anwälte sollten einfach da sein an Prozesstagen und ihren Job machen. Das Plädoyer der Staatsanwaltschaft für sie audiovisuell aufzuzeichnen ist überflüssig. Das Verhalten der Anwälte ist unerträglich auch dem Vater und Freundinnen des Eppinger Opfers gegenüber, die immer wieder zum Prozess kommen, nur um sich falsche juristische Spitzfindigkeiten anzuhören.

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