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Von 7,50 bis 60 Euro
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Kirchenaustritt im Raum Heilbronn und Hohenlohe: Große Gebühren-Unterschiede

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Für die Bearbeitung des Kirchenaustritts beim örtlichen Standesamt wird eine Gebühr fällig. In der Region Heilbronn gibt es bei der Höhe dieser Kosten allerdings eine weite Spanne. Wie kommen die Unterschiede zustande?


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Wer in Baden-Württemberg aus der Kirche austreten möchte, muss das bei seinem örtlichen Standesamt tun. Für den Austritt erheben die Kommunen eine Verwaltungsgebühr. Dabei kann es große Unterschiede geben.

In Heilbronn kostet der Austritt beispielsweise 29,75 Euro. In Weinsberg sind es nur 7,50 Euro, während es nur ein paar Kilometer weiter in Obersulm 50 Euro sind. In Öhringen werden sogar 60 Euro fällig. Doch wie kommt diese Gebühr überhaupt zustande?

Kirchenaustritt in Heilbronn und Hohenlohe: Das steckt hinter den Gebühren-Unterschieden

Das Kommunalabgabengesetz von Baden-Württemberg legt fest, dass Gemeinden für öffentliche Leistungen Gebühren erheben dürfen. Darin heißt es: „Die Gebühr soll die mit der öffentlichen Leistung verbundenen Verwaltungskosten aller an der Leistung Beteiligten decken.“

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Dabei gelte aber ein Kostenüberschreitungsverbot. „Die Kommune darf nicht mehr Verwaltungsgebühren verlangen, als sie Kosten hat“, sagt Stefan Kasteel, Geschäftsführer der Kommunalberatungsfirma Allevo in Obersulm. 

Kirchenaustritt beim Standesamt: Bearbeitungszeiten fallen unterschiedlich aus

Das Fachbüro hat bereits mehrere Gemeinderäte in der Region, wie Ilsfeld oder Bad Rappenau, bei der Kalkulation von Verwaltungsgebühren beraten. Kasteel sagt weiter, dass für die Berechnung der Gebühren die mittleren Bearbeitungszeiten eine Grundlage sind. „Diese können auch je Verwaltung sehr unterschiedlich ausfallen“, sagt der Geschäftsführer der Kommunalberatungsfirma.

In Weinsberg, wo mit den 7,50 Euro ein sehr geringer Betrag fällig wird, würden die Gebühren nicht die entstehenden Kosten decken, erzählt Standesbeamtin Gianna Mastronunzio. Daher sei eine Erhöhung der Gebühr intern schon in Planung. Ziel sei es, die Kosten zu decken, so Mastronunzio.

Kirchenaustritt in Obersulm: Standesamt berechnet 78 Minuten je Verfahren

In Obersulm entstünden Kosten in Höhe von 71,16 Euro je Kirchenaustrittsverfahren. So steht es zumindest in der Kalkulation, die dem Gemeinderat bei der letzten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung vorgelegt wurde. Das Gremium beschloss dann eine Gebühr in Höhe von 50 Euro.

In der Kalkulation wird von einem Arbeitsaufwand von 78 Minuten ausgegangen. Das ist vergleichsweise viel, da in Heilbronn bei der letzten Änderung der Gebühr für den Kirchenaustritt, auch 2018, mit 30 Minuten gerechnet wurde.

Wie die Höhe der Gebühr in Obersulm 2018 genau zustande kam, weiß Hauptamtsleiter Jochen Dicht nicht mehr. Doch er beschreibt die Höhe einer Verwaltungsgebühr, die eine Kommune festlegt, als den „politischen Willen des Gemeinderats.“ Unterschiede zwischen den Kommunen gäbe es auch in anderen Bereichen, sagt Dicht, und verweist beispielsweise auf die Hundesteuer.

Kirchenaustritt in Öhringen: Deshalb werden 60 Euro fällig

In Öhringen hat der Gemeinderat einen Rahmen von 20 bis 60 Euro für die Gebühr des Kirchenaustritts festgelegt. Die Verwaltung schöpft diesen voll aus und verlangt 60 Euro (für Minderjährige, Schüler und Studenten: 30 Euro), sagt Standesamtsleiter Felix Keim.

Er beschreibt gegenüber der Heilbronner Stimme aber auch, dass für ein Kirchenaustrittsverfahren 30 Minuten im Kalender der Standesbeamten geblockt werden, also genauso viel wie in Heilbronn, wo für dieselbe Leistung knapp die Hälfte berechnet wird.

Doch in den 60 Euro stecke mehr als nur die Kosten, die sich aus dem Aufwand ergeben, sagt Keim. Dem  Landesgebührengesetz nach dürfe die Stadt bei der Gebührenbemessung „die wirtschaftliche und sonstige Bedeutung der öffentlichen Leistung für den Gebührenschuldner zum Zeitpunkt ihrer Beendigung“ berücksichtigen, heißt es im Gesetz.

Da durch einen Kirchenaustritt für den Bürger durch den zukünftigen Wegfall der Kirchensteuer ein wirtschaftlicher Vorteil entsteht, dürfe hier mehr verlangt werden, und das wird in Öhringen auch so gehandhabt.

Kirchenaustritt in Baden-Württemberg: Kirche bekommt nichts von der Gebühr

Die evangelische Kirche Deutschland betont, dass sie selbst keinen Vorteil aus der Austrittsgebühr zieht. Sie schreibt auf ihrer Webseite, dass die Gebühr „für die Bearbeitung des Kirchenaustritts in Form von Personaleinsatz sowie Material- und Sachkosten“ auf Seiten der Kommunen fällig wird.

Während für den Kirchenaustritt in Baden-Württemberg die Standesämter verantwortlich sind, muss ein Wiedereintritt wiederum bei der Kirche selbst erklärt werden. 

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